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auch nach EC2 müssen freie Ränder von Innenbauteilen nicht mit einer Randbewehrung versehen werden. (sh. Ziff. 9.3.1.4) |
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Hallo Andreas,
wir hatten grade, ca. vor 4 Monaten, auch so einen "ähnlichen" Fall, hatte aber jeher mit Querkräften und Gurtung zu tun und F90. Hier kleine Erläuterung des Lastabtrages und der Ausführung. Es war eine Decke gerechnet und betoniert. Nach ca. 12 Monaten kam der Nutzer und wollte zusätzlich eine Treppe zwischen mittelbar übereinander liegenden Geschossen haben. Das Treppenloch in der Decke lag oder liegt direkt am Außenauflager, Breite 2,50 m, Länge 3,50 m. Mit anderen Worten, das Deckenauflager wurde auf eine Länge von 3,50 m einfach weggeschnitten. Wir haben folgendes gemacht: das Loch wurde entsprechend Maßangaben reingeschnitten. Danach wurde zusätzlich, ringsrum, ca. 40 cm, mit Presslufthammer die Bewehrung freigelegt. Anschließend wurden in diesen freigelegten 40 cm bügelbewehrte Gurte eingebaut Die Verankerung der Gurtbewehrung in der Decke erfolgte mittels Kleberei, z.B. Fischer FIS V EM (zugelassen für gerissen Beton), und für die volle Übergreifungslänge. Für die Endverankerung auf der Außenwand wurden Taschen rausgespitzt. Die Stöße haben wir mittels Muffen ausgeführt, da wir d20 mm einkleben und stoßen mussten. Vielleicht hilft es dir weiter. Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Hallo Andreas,
noch eine kleine Bemerkung meinerseits zu meinem Beitrag oben. Du fragst nach der Statik. Ja, ich musste die Gurtung und den Lastabtrag nachweisen, da es auch ein prüfpflichtiges Bauvorhaben ist. Nachgewiesen wurden deckengleiche Unterzüge: 2 Haupträger mit der Lastaufnahme von einem Nebenträger. Daher die Verbügelung der Gurte. Noch ein Wort zur Gebrauchstauglichkeit: der Nutzer und der Bauherr wurden darauf hingewiesen, dass es zur Rissbildung kommt (siehe auch Beitrag von statiker99), und das ist natürlich klar, da man gegen "Altbeton" betoniert, und die Deckenverformung nimmt zu, und diese kann man nicht mehr beinflüssen, d.h., dass es auch in anderen Bereichen mit Rissen und größerer Durchbiegung der Platte zu rechnen ist. Grüße, Sergej |
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?? wat soll dieser Hinweis, da steht genau drin, dass da eine Randeinfassung reingehört?? oder spekulierst du auf "in der Regel.."? |
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Du hattest auf die Problematik der nicht eingefassten freien Ränder hingewiesen. Gemäß EC2 (auch schon vorher) müssen freie Ränder bei Innenbauteilen nicht zwingend per Randverbügelung eingefasst werden. Hintergrund der Randeinfassung ist, dass man damit mögliche Zwangsspannungen aus Temperaturdifferenzen aufnehmen möchte. Es geht also mehr um die Längseisen und weniger um die Stecker. Bei Innenbauteilen und bei Gründungsbauteilen sind solche Temperaturdifferenzen nicht zu erwarten, entsprechend ist bei solchen Bauteilen eine Randeinfassung nicht erforderlich. Siehe Erläuterungen zum EC2 - N1 / T.9 - Konstruktionsregeln |
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Tach Lichte
ich glaube da gibt es ein Missverständnis... Im EC 9.3.1.4 steht es drin das verbügelt werden sollte... aber im Deutschen Nationalen Anhang zu diesem Punkt steht halt drin das bei Innenbauteilen darauf verzichtet werden kann.... ..
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