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Gast
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wann man von einer weissen Wanne sprechen. Es geht um einen Rechtsstreit: Bauherr bestellt weisse Wanne, Bauträger nimmt das in seine Leistungsbeschreibung auf und plant die Wanne wie folgt: 20 cm Bodenplatte B25 WU, Wände 36,5 cm B25 WU. Bauherr findet heraus, dass die Bodenplatte einer weissen Wanne bei drückendem Wasser eine Mindestdicke von 25 cm aufweisen muss ( WU- Richtlinie DAfStb ). Baustopp nach dem Herstellen der Bodenplatte. Seitdem sind 3 Monate vergangen. Der Bauträger besteht darauf, dass er eine weisse Wanne geplant und die Bodenplatte dementsprechend gebaut hat. (nach WU- Richtlinie für nicht drückendes und nicht aufstauendes Wasser (Mindestdicke der Bodenplatte = 15 cm WU). Gibt es eine genaue Definition des Begriffes Bodenplatte ? Meiner Meinung nach sprechen wir nur von einer Weissen Wanne, wenn diese auch gegen drückendes Wasser ausgebildet ist, ich bin mir aber nicht sicher. Wer kann mir sagen, wo ich eine solche Definition finde ?? |
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Hallo Dirk,
1. Zur allg. Definition gebe ich Ihnen einen Link. www.bvfs.at/htm/pub/download/ww.PDF 2. Was der Bauherr herausgefunden hat, halte ich als abwägig, da eine Mindestdicke nur als Empfehlung herausgegeben wurde. ähnlich wie Heft 240 DafStB: 4 Mattenstöße dürfen nicht übereinander liegen! Das heißt: Empfehlungen sind keine Normen! Zu dem Rechtsstreit möchte ich daruf hinweisen, daß zwar eine Mindestdicke von 15 cm für WU Beton gilt, aber noch lange keine Wanne ausmacht. Nach Lohmeyer (Stahlbetonbau, Bemessung, Konstruktion und Ausführungen, B.G. Teubner Stuttgart, 4. Auflage, Kap. 14.4.3, ISBN: 3-519-25012-8) zeigt ein kleines Bemessungsverfahren mit Bodenplattendicke unter 25 cm. Empfehlenswert ist das zwar nicht, aber dennoch denkbar. Mit freundlichen Grüßen Frank Pitz |
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Hallo Herr Pitz,
danke für die schnelle Antwort. Es geht hier grundlegend um folgende Unterscheidung: Bemessung gegen nicht drückendes Wasser: -> kein Nachweis der Rissbreitenbeschränkung Bemessung gegen drückendes Wasser: -> Rissbreitenbeschränkung etc. Reden wir bei einer weissen Wanne automatisch von einer Abdichtung gegen drückendes Wasser ? MfG, Dirk. |
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Ich kann den Ausführungen von Herrn Pitz nur zustimmen. Leider reiten die Bauherren heute immer auch auf Empfehlungen herum. In vielen Fällen kann man mit dem Stand der Technik kontern; abereigentlich sollten diese beiden Aussagen annäherd gleich sein.
Ich habe selbst schon "Weiße Wannen" mit 20 cm Bodenplatte gesehen. Eine Beschränkung der Rissbreite würde ich bei WW immer führen, allerdings je nach Wasserdruck mit unterschiedlichen zul.w. Leider hört sich in dem beschriebenen Fall alles nach Rechtsstreit an. Wenn das allgemein so weitergeht, wird es wohl irgendwann sinnvoller sein, sämtliche Planungen erst von einem Gutachter absegnen zu lassen, um es dann vom zuständigen Gericht freigeben zu lassen. Gruß von Arno Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur Schlüterstraße 49 14558 Nuthetal Tel: 033200/51189 Fax: 033200/51194 e-mail: info@arnostatik. |
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Danke arnostatik,
was würden Sie als Bauherr sagen, wenn Sie ausdrücklich eine weisse Wanne bestellen, weil der Grundwasserstand in dem Baugebiet bis 0,5m unter OK Gelände liegen kann, der Verkäufer dies zusagt und (mündlich) bestätigt, der Geschäftsführer des Bauträgers Ihnen zusichert, dass die Firma gute Referenzen auf dem Gebiet vorweisen kann, in die Baubeschreibung aufgenommen wird: "Keller als weisse Wanne." Dann wird gebaut, die Bodenplatte ist 16-24 cm dick, statt 20cm, die Filterschicht 10 cm, statt 30 cm, eine Rissbreitenbeschränkung wird nicht geführt, wie die weisse Wanne ist gegen nicht drückendes Wasser ausgelegt. Sie rufen den Bauleiter an, teilen mit, dass das nicht in Ordnung ist, es kommt zum Baustopp, der Bauherr fahrt 4 Mal von Dortmund nach Oldenburg, um mit dem Bauträger darüber zu diskutieren. Die Aussage des Bauträgers ist : "Wir sitzen das aus, wir haben Zeit". Der Bauherr kündigt unter Einhaltung sämtlicher Fristen den Auftrag, bemüht sich um ein anderes Bauunternehmen. Zwei Wochen nach der Auftragskündigung kommt ein Brief vom Anwalt des Bauträgers mit der Aussage: "Was wir da gebaut haben, ist eine weisse Wanne." übrigens: Architekt und Statiker wissen nichts von einer weissen Wanne, würden das aber nicht aussagen, weil sie von dem Bauträger abhängig sind. |
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Also wenn Sie Grundwasser über der Kellersohle haben sollten eigentlich Architekt und Statiker davon wissen. Der Statiker bemisst in diesem Fall die
"Weiße Wanne" (legt Wanddicken und Sohlenstärke und Rissbreiten fest) MfG Klenkes |
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