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Re Weisse Wanne 15 Sep 2004 09:11 #4888

es kommt doch darauf an ob der Bauherr das bekommt was er haben möchte: einen gebrauchsfähigen d.h. in diesem Fall trockenen Keller.
Ob die Bodenplatte 15, 20 oder 30 cm dick ist, ob ein Nachweis zur Rissbreitenbeschränkung geführt wurde oder nicht ist doch zweitrangig.
Ist die Bodenplatte dicht? Wenn ja dann gut ( dann hat die Baufa Glück gehabt)
wenn nein dann Mängelbeseitigung auf Kosten der Fa.!
Alles andere sind akademische Spitzfindigkeiten und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für nach Honorarordnung bezahlte Juristen.

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Re Weisse Wanne 15 Sep 2004 09:18 #4890

apropos akademische spitzfindigkeit:

ThomasS schrieb:

es kommt doch darauf an ob der Bauherr das bekommt was er haben möchte

hat der bauherr auch das beauftragt, was er haben möchte?
weiss er, was er haben möchte?
oder wurde an allen ecken und enden bei der planung gespart?
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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ReWeisse Wanne 15 Sep 2004 09:37 #4892

Hallo Dirk,

interessant wäre hier noch zu klären, ob der Bauherr bei seiner Bestellung auch das entsprechende Baugrundgutachten beigefügt hatte, aus dem hervorgeht, gegen welche Wasserverhältnisse die WW eigentlich schützen soll.

Gruß
Olaf

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ReWeisse Wanne 15 Sep 2004 10:36 #4896

  • dirk
  • dirks Avatar Autor
Der Keller schneidet 1m in das Grundwasser ein. Die Baubehörde "empfiehlt" den Bauherren, eine weisse Wanne zu bauen, deswegen bestellt der Bauherr eine solche.
Was danach passiert ist, habe ich vorher beschrieben.

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ReWeisse Wanne 15 Sep 2004 10:54 #4898

  • Dirk
  • Dirks Avatar Autor
Bei einem schlüsselfertigen Haus sollte die Baugrunduntersuchung enthalten sein, oder nicht ?
Auszug aus der Baubeschreibung:

Kellerwände:
Nach zu überprüfenden örtlichen Baugrundverhältnissen wird eine Wannenkonstruktion aus Stahlbeton erstellt, incl. Fugendichtungen und Wanddurchbrüchen ...

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ReWeisse Wanne 15 Sep 2004 10:56 #4900

Ja gut, es kommt schon darauf an, ob der Bauherr das bekommt, was er bestellt oder gekauft hat. Aber ich finde es nicht egal, ob die Platte, di ja wohl auch als Fundamentplatte fungiert, 15 - 20 -30 cm dick ist. Für die Tragfähigkeit der Platte ist ja wohl Plattendicke in Zusammenhang mit Bewehrung maßgeblich. Hier würde ich, da ja auf Grund Rissbreitenbeschränkung sowieso viel Bewehrung vorhanden ist, an das Minimum der Plattendicke ohne rechnerische Schubbewehrung gehen. Auch der Rissbreitennachweis ist notwendig, selbst wenn der Keller dicht ist. Hier gehts doch wohl auch um Dauerhaftigkeit, die Bewehrung soll vor Wasser geschützt werden, damit sie nicht im Laufe der Jahre duchrostet.
In dem hiesigen Fall schlägt wieder mal der "Bauträger" zu Buche, der natürlich versucht, möglichst preiswert zu bauen. Klar muss er gewährleisten. Aber was, wenn nach 10 Jahren die Bewehrung wegknallt? Oder Kurz nach Fertigstellung des Rohbaues die Fundamentplatte versagt, weil zu dünn? Ich kann die Sorgen des Bauherren verstehen. In seinem Fall würde ich genau auf dem bestehen, was vertraglich geregelt ist. Meist gibt es Baubeschreibungen und ähnliches, aus denen Abmessungen ersichtlich sind. Zumindest aber muss eine Fundamentbemessung vorliegen, die jedenfalls eine Plattendicke ausweist. Ist der Keller dann bei 20 cm Dicke dicht, hat der Bauträger die geschuldete Leistung m.E. erbracht.
Ich hoffe auf ein gutes Ende
Arno
Ingenieurbüro Rüdiger Arnold
Beratender Ingenieur
Schlüterstraße 49
14558 Nuthetal
Tel: 033200/51189
Fax: 033200/51194
e-mail: info@arnostatik.

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