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wäre schön wenn es ein gutachten gibt.
bauträger sparen sehr, sehr gerne... den 1m grundwasser sollte der statiker schon berücksichtigen, auch in der rissweitenbeschränkung. die wand- und bodenplatten dicken sind nur empfehlungen bzw. konstr. (wände) erforderlich. |
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Hallo arnostatik,
vielen Dank für Ihre Beiträge. Rissbreitenbeschränkung: Die Statik sieht so aus: Stahlbetonaussenwände Konstr. gewählt (!) : Stahlbetonwände d= 36,5 cm; B25 WU; BSt 500 S/M ; bewehrt innen und aussen 1 Q 221; Anschluß Sohle/Wand: 5d=10 je m Fugenblech Plattengründung: Sohle d= 20cm; B25 WU mit Q 295 oben und unten bewehrt (keine Berechnung!) MfG, Dirk. |
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es kommt doch darauf an ob der Bauherr das bekommt was paßt allen Erfordernissen der geltenden Normen. Wie lange musst Keller trocken sein ? Solang erhältet Bauträger Geld oder solang liquidiert er seine Firma. Wenn ist im Tragkonstruktion zulässige Spannung übererfüllt und Konstruktion fällt nicht ist auch alles in Ordnung?
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Hallo Vasilik,
es geht doch nicht nur darum, dass das Haus nicht umkippt oder einstürzt !! Wäre schön, wenn das Bauen so einfach wäre. Der Kellerraum soll als Arbeitszimmer und Büro genutzt werden, sollte also trocken sein !!! Das war dem Bauträger ebenfalls vor Vertragsschluß bekannt. MfG, Dirk. |
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weisse wannen sind schon i.a. trocken aber nicht "staubtrocken". ziel ist, dass kein wasser aus wand und boden kommt. ein feuchteres raumklima als in den og´s ist allerdings schon zu erwarten.
krass ist allerdings, dass der keller lt. statik nur konstr. bemessen wurde obwohl grundwasser vorliegt. da kann schnell was in die hose gehen. ich nehme an, die statik wurde nie geprüft! |
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Wenn der Betonkeller (Betonwände d = 36,5 cm ???) als Büro o.ä. genutzt werden soll, stehen dem Bauherrn in bauphysikalischer Hinsicht ja noch einige Probleme ins Haus (Keller) , auch wenn der Keller wasserdicht ist.
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