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prostab schrieb:
Hallo prostab, Danke für die Antwort. Bezüglich der Hauptzugspannung habe ich noch eine Frage: Wie wird diese bei Myd+Mtd für einen unbewerten Querschnitt berechnet? Haben Sie einen Berechnungsansatz? Ich frohe mich über jeden Berechnungansatz. Ich habe sowas noch nicht gerechnet, daher ist die Frage. Der Punkt mit Schnittgrößen ist festdefiniert. Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Jupp schrieb:
Hallo Jupp, manchmal muss man an Bestandsbauwerken neue Bauteile anbinden und die Nachweise der Kraftweiterleitung in die Bauteile führen, und wenn es sein soll, dann die Nachweise für das gesamte Bauteil. Und wenn der Beton unbewehrt ist, was dann? Kann man gar nichts machen? Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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Hallo Sergej,
deine Bemühungen einen solchen Nachweis zu führen in allen Ehren, aber auf die Torsionsstabiltät eines unbewehrten Beton zu setzen halte ich für nicht zielführend. Das Modell der Torsionsbewehrung beruht sogar auf dem gerissenen Querschnitt und bei der Schnittkraftermittlung in stat. unbestimmten Stäben wird die Torsionssteifigkeit auf 20% (wenn meine Erinnerung nicht täuscht)herabgesetzt. Ich würde eine andere Lösung suchen. Beste Grüße Jupp |
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Hallo Sergej,
EC2, Kapitel 12, enthält Angaben zum Thema unbewehrter Beton. Die Zugspannungen für eine C25/30 sind nach meiner Rechnung auf 0,84 MN/m² begrenzt (siehe Gl. 12.1). Diese sind nach 12.6.3(3) für die Hauptzugspg. einzuhalten. Ermittlung der Hauptspg. siehe: de.wikipedia.org/wiki/Vergleichsspannung Nach meiner Meinung sind dann aber auch sämtliche Eigenspannungen zu berücksichtigen. Problem hierbei ist noch, daß zwar die Schnittgrößen bekannt sind, nicht aber der Punkt im Querschnitt mit der größten Hauptspannung (siehe Hinweis prostab). Ob eine solche Nachweisführung zu verantworten ist, hängt vom Einzelfall ab (mögliche Schadensfolgen im Versagensfall inf. sprödem Bruch). Ich wäre da sehr sehr vorsichtig, und würde eher über mögliche Alternativen nachdenken (auch wenn diese etwas teurer und dem Architekten nicht so genehm sind). Noch ein Hinweis zur Aussage Jupp: Die meisten Bemessungen im GZT finden für Zustand II statt, auch für Biegung. Der überproportionale Abfall der Torsionssteifigkeit im Zustand II ist hier nicht relevant, Sergej möchte und muß ja im Zustand I bleiben (nicht er sondern das Bauteil ![]() Noch ein schönes Wochenende. |
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Hallo Jupp und statiker99,
danke für die Antworten. Ich bin noch nach DIN 1045 nicht nach EC2, ist aber egal. Es geht nur um das Prinzip. Zur Hauptzugspannung dachte ich mir schon, dass man die einfache Elastostatik heranziehen könnte. Danke für die Bestätigung. Werde probieren den Querschnitt nachzurechnen. Aber zurück zur Frage am Anfang mit der Nachweisführung der Schubspannung: ist die Vorgehensweise OK? Grüße, Sergej |
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"Aber zurück zur Frage am Anfang mit der Nachweisführung der Schubspannung: ist die Vorgehensweise OK?"
Hallo Sergej, ich meine ja, aber.... Die Spannungen können Sie so ermitteln, aber an den Hauptspannungen führt kein Weg vorbei. Die maximalen Schubspg. treten auf "halber Höhe" auf und werden am oberen und unteren Rand zu 0. Die Spannungen inf. Torsion erreichen am äußeren Rand (umlaufend) ihr Maximum und sind in der Querschnittsmitte 0. Die Spannungen inf. Biegung erreichen am oberen/ unteren Rand Ihr Maximum /Minimum, Verlauf über die Höhe linear. Die maximalen resultierenden Schubspannungen inf. Querkraft + Torsion treten also in halber Höhe links / bzw. rechts am Rand auf. An dieser Stelle ist allerdings die Biegezugspg. = 0 usw. usw. Bei einer sehr geringen Beanspruchung kann man natürlich aus Q + Mt und MBiegung jeweils die Maximalspannungen nehmen und daraus eine Hauptspannung ermitteln (ist zwar nicht richtig, aber auf der sicheren Seite). Wenn das paßt, braucht man nicht länger nach dem maßgebenden Punkt im Querschnitt zu suchen. |
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