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Hallo Kollegen,
Möchte mich bedanken, dass Ihr diesen Betrag, sozusagen , als sehr "spannend" gefunden habt. @HerrLehmann Den Text hatte ich schon auch mehrmals gelesen. Bitte nicht falsch vestehen, aber das sagt eigentlich auch nichts "eineindeutiges": viele "Verfasser" schreiben einfach voneinander ab; dieses "Gebrauchstaugligkeitsproblem" wurde in der DIN 1052-88+A1 mit folgendem Satz ergänzt: "es darf auch der Wert der zul. Druckspannung senkrecht zu Faser von 2,5 N/mm² angesetzt werden. Beim Ansatz von 2,5 N/mm ist mit größeren Eindrückungen und demzufolge "etwas" größeren Verformungen zu rechnen." Sowas ist in der DIN 1052-2008 und EC5+NAD gar nicht zu finden. @Harzer Wenn du die Anfrage an NaBau machst, lass mich auch bitte wissen, wenn du eine Anwort bekommen hast! Bin auf das Ergebnis gespannt. Ich möchte nur folgenden Vergleich machen: Im Betonbau ist das ein CCT-Knoten. Für den wurden schon "unzählige" Vesuche gemacht. Aber für Holzbau.... ![]() Ich stelle mir nur eine Frage: "wurden für so einen Fall die Versuche gemacht worden?" Die Streuung des Beiwertes kc,90 ist aber wirklich groß, nur aus den Meinungen der Kollegen, die an dem Thema beteiligt worden sind oder sich noch beteiligen werden. Grüße, Sergej |
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hallo Herr Lehmann,
die von Ihnen zitierte Quelle ist weder Norm noch offizieller Kommentar. Sie ist allenfalls Sekundärliteratur, die naturgemäß ab und zu Unrichtigkeiten und Fehlinterpretationen beinhaltet. So ist es auch in diesem Fall. Sergej liegt wahrscheinlich gar nicht so falsch mit seiner Vermutung. Ich kenne eine Quelle, von der diese These übernommen sein könnte. Der Kernsatz EC5 6.1.5 (2) widerlegt schon diese These. Er gibt vor, dass kc in der Regel mit 1.0 anzusetzen ist. Wenn kc ein Ausgleichsfaktor für das unterschiedliche Spannungsniveau im GZG und GZT sein sollte, dann müsste er immer > 1.0 sein. Er ist aber die Regel im GZT. Der Schwellendruck (kontinuierliche Lagerung) und der Auflagerdruck mit Einzellasten L1 > 2h (annähernd keine Druckspannung an der anderen Querschnittsseite)sind als Ausnahme formuliert. Es ist folglich eindeutig eine Frage der Überlagerung der beidseitigen Druckspannungen. Da beides in dem hier diskutierten Fall nicht zutrifft ist kc = 1.0 zu setzen. Insofern ist auch eine Anfrage an den NABAU müßig, da die Norm keine andere Interpretation zulässt. gruß dvog |
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Hallo,
die zitierte Quelle stammt aber nicht von irgend jemanden, zumal sie noch von einem renomierten Softwarehersteller etliche 1000 mal verteilt wurde. Ich versuche es noch einmal: Zitat:"Mit dem Querdruckbeiwert kc90 wird die unterschiedliche Beanspruchung berücksichtigt" In anderen Beiträgen und Quellen ist von Lastausbereitungen unter 45 Grad bzw. 1:3 die Rede. Bei l1 < 2h überschneiden sich die Spannungsflächen und kc90 wird auf bis zu 1,0 reduziert Formal gesehen mag das richtig sein. Für mich stellt sich aber die Frage: Beim Spannungsnachweis im Lasteinleitungsbereich sind keine störenden Einflüsse bzw. Spannungsüberlagerungen aus anderen Lasten. Warum muss da kc90 reduziert werden ? Im Überschneidungsbereich der Spannungsflächen selbstverständlich kc90 reduziert, dann aber mit vergrößerter Belastungsfläche. Bei gegenüberliegenden Lasten ist es ähnlich. Zur Querschnittsmitte reduzieren sich die Spannungen. Hier kann kc90 ebenfalls auf 1,0 mit entsprechender Fläche reduziert werden, aber nicht am Rand. Es gibt doch schließlich auch den Ansatz kc90 in Abhängigkeit von der wirksamen Lastverteilungslängen (leider nicht bei uns). Und noch etwas: Die Festigkeitswerte der neuen Norm haben sich ca. verdoppelt. Nur bei der Spannung senkrecht zur Faser ist die neue Norm auf dem Stand der 1052-88. Das ist schon merkwürdig. Und noch einmal. Hat es in der Vergangenheit so viele Schadensfälle gegeben, das das Sicherheitsniveau so massiv angehoben wurde ? Wo bleibt das Gebot der Wirtschaftlichkeit (Vernunft) Viele Grüsse |
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hallo Herr Lehmann,
die zitierte Quelle kenne ich aus mehreren Exemplaren und habe mich auch genau auf diese bezogen.Sie wird nicht dadurch besser, dass Sie von einem "renomierten Softwarehersteller" kommt und "etliche 1000 mal" verteilt wurde. Ein Vergleich mit alten Normen führt auch nicht zum Ziel, weil im Holzbau immer wieder "neue Erkenntnisse" zu Normänderungen führen. Sie erinnern sich sicher noch an die Rücknahme der zu hohen zul. Schubspannungen. Mit Einführung des Rissfaktors wurden diese weiter verschärft. Ihr Vorschlag mit der Abhängigkeit von der Lastverteilung ist ja im Prinzip ähnlich wie meiner mit den Spannungen. Bei einem normalen Auflager haben wir in der neuen Norm durch kc=1.5 bzw. 1.75 ja eine entsprechende Regelung. Gegenüber der alten Norm wurde allerdings die beidseitige Pressung verschärft. Der Holzbau ist in vielen Punkten sowieso ein "Buch mit 7 Siegeln". Z.Bsp. ist überhaupt nicht klar, warum in den verschiedenen Interaktionsnachweisen Spannungen in gleicher Richtung und aus der gleichen Einwirkung einmal linear und ein andermal quadratisch eingehen. Auf meine entsprechende Frage an den Ausschuss bekam ich sinngemäß zur Antwort, dass der Ausschuss selbst sehr unglücklich darüber und unzufrieden damit sei, aber bessere Erkenntnisse nicht vorlägen. gruß dvog |
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Hallo werte Kollegen,
Mir ist noch ein Gedanke durch den Kopf gegangen: Was machen denn die "einzenlen" Faser, wenn die beidseitig senkrecht zu Faser zusammen gekwätscht werden und gleichzeitig Zugbeanspruchung erfahren? Wenn diese anfangen zu versagen, dann müsste der Netto-Querschnitt für die Zugstütze noch kleiner sein, als ich für den Nachweis der Zugstütze angenommen habe. Oder steckt die Reserve in kc,90=1 mitdrin? Oder ist der Nettoquerschnitt zusätzlich mit einem "Faktor" in Abhängigkeit von "Querpressung/Zug bzw. Druck" noch zusätzlich abzumindern? ![]() Den Abminderungsfaktor können wir hier im Forum gleich festlegen oder? ![]() (der letzte Satz ist ironisch gemeint) Grüße, Sergej |
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Letzte Änderung: von Sergej.
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