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Gast
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Vielen Dank für die Hinweise,
was mich stutzig macht,das früher vieles veinfacht nachgewiesen wurde, und heute nicht passt. Es sind mir auch keine massiven Schäden infolge Auflagerpressung bekannt. Gruß |
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Hallo Kollegen,
ich habe noch in meinen Fortbildungsseminar, den ich im Juli letzten Jahres besucht habe, reingeschaut. Und da steht folgendes: "...Wird das Bauteil nicht als durchgehend aufliegende Schwelle auf beiden Seiten durch Druckkräfte quer zur Faser beansprucht, liegt ein Auflagerdruck mit L1=0 vor. In diesem Falls ist kc,90 = 1,0 zu setzen." Grüße, Sergej. |
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...also da hier der Druck ja quasi an der gleichen Stelle gegenüberliegend wieder
weitergeleitet wird, sehe ich das als Schwellendruck an und würde kc90 mit mindestens 1,25 ansetzen. Mit freundlichen Grüßen
R. Harzer |
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Hallo,
wenn man sich die Spannungsverteilung quer zur Faser über den Querschnitt klarmacht, so ist klar, dass hier kc,90 = 1,0 anzusetzen ist: Maximale Querdruckspannung an den beiden gedrückten Oberflächen, nur geringfügig weniger zur Mitte hin, d.h. alle Fasern werden in Querrichtung stark gedrückt mit der Gefahr des Versagens mehrerer Zellwandreihen. Bei Auflagerpressung bzw. Schwellholzpressung sieht das anders aus: Auflagerpressung: maximale Querdruckspannung in der Auflagerfläche, Null am oberen Rand (kc,90 = 1,5). Schwellholzpressung: maximale Querdruckspannung unter der Last mit deutlicher Abnahme infolge Lastverteilung (kc,90 = 1,25). Grüße Berthold |
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Hallo Kollgen,
jetzt sehe ich auch so, dass in meinem Fall kc,90=1,0 anzusetzen ist. Stelle mir aber noch eine Frage (diese wurde in diesem Beitrag schon gestellt): vor 8 Jahren (Erstausgabe DIN 1052-2004) war noch alles OK und heute nicht mehr. Der Sicherheitslevel für Beanspruchung "Durck senkrecht zu Faser" ist ganz schön hoch oder? Die Belastung wird im mittel um 40% erhöht und der Widerstand um 50% abgemindert. Das ergibt aber ordentlichen Sicherheitsabstand. Nochmals Danke, Grüße, Sergej |
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Guten Morgen,
mich würde auch mal interessieren, ob jemand hier im Forum irgendwelche Schadens- bzw. Versagensfälle aufgrund überschrittener Auflagerpressung bekannt sind. Meiner Erfahrung nach drückt sich das Holz einfach ein wenig ein - und mehr nicht. Und wenn diese Verformung stattgefunden hat, passiert doch auch da nichts mehr. Also doch maximal ein Gebrauchstauglichkeitsproblem? Aber mit den Prüfern gibt es regelmäßig Probleme, wenn mal (besonders bei Bestands-Holzkonstruktionen) die Pressung überschritten ist ![]() Gruß McBerg |
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