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Guten Tag,<br />
muss auf ein offenes Balkongeländer in der klassischen Stahl-Bauart (Holm; Vertikalstäbe 10 mm) Windlast angesetzt werden + wo ist das evt. geregelt? |
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Ich denke schon. Bei einem Projekt von mir hat der Prüfingenieur darauf bestanden, und zwar mit Druck und Sog. Begründung: Man muß einfach davon ausgehen, das der Benutzer sich dort am Geländer ein Sichtschutz oder Windschutzgitter anbindet und es auf Dauer nicht wieder entfernt.<br />
Mit fr. Grüßen<br /> Hubert Rüdel |
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das hängt ganz vom Prüfer an, ich habe schon Prüfer gehabt, die keine Windlast wollten. Das Argument "man kann sich ja eine Verkleidung nachträglich anbauen" ist völlig unsinnig. Wenn Sie keine Windlast ansetzen, dann darf auch keine Verkleidung angebaut werden. Es ist doch auch unsinnig Fensteröffnungen größer zu rechnen, weil ja evtl. der Bauherr später größere Fenster haben will. Also... keine WINDLAST.
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Die Wahrscheinlichkeit, dass der Bauherr nachträglich auf die Idee kommt ein Geländer zu verkleiden ist wohl wesentlich größer, als die Vergrößerung von Fenstern oder anderen umfangreicheren Umbauten. Daher ist die Windlast zu berücksichtigen!
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Stellt die anzurechnende Holmlast von 0,5kN/m in Holmhöhe nicht sowieso eine genau so grosse wenn nicht größere Beanspruchung der Konstruktion dar?
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Sicher ist das so. Sie ist aber zusätzlich anzusetzen und ungünstig mit der Windlast zu überlagern.
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