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Hallo Kollegen,
neben Eigengewicht sind folgende Beanspruchungen anzusetzen: 1. Holmdruck nach DIN 1055 Teil 3, Abschn. 7.1 bzw. ETB-Richtlinie "Bauteile, die gegen Absturz sichern". 2. Windlasten nach DIN 1055 Teil 4 aus Liste der technischen Baubestimmungen: "Windlasten sind den Holmdrücken nur bei Brüstungen von Balkonen und Laubengängen, die als Fluchtwege dienen, zu überlagern". Quelle: Koordinierungsausschuss der Prüfämter und Prüfingenieure für Baustatik bei der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Hessen. (Vermutlich lehnt man sich nur bei Gegenwind gegen einen "normalen" Balkon ![]() Gruß Wolfgang |
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das bedeutet, daß die überlagerung von wind und holmlast mit einem gamma = 1,0 gerechnet werden darf, weil es ein katastrophenlastfall ist?
PS: links kann man auch mit [ url ]....[ /url ] einfügen MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Das probier ich gleich mal aus:
Link: www.bvpi.de/mitteilungen/dateien/TM_Sachgruppen_16.pdf Scheint zu funktionieren. Vielen Dank für den Hinweis! Das Institut für Bautechnik Berlin betrachtet den Sachverhalt folgendermaßen: "... Die nach DIN 1055 Blatt 3, Abschnitt 7.1, anzusetzenden waagerechten Verkehrslasten an Brüstungen und Geländern sind Ersatzlinienlasten, die auch entsprechende Punktlasten mit abdecken sollen. Es ist unwahrscheinlich, daß solche Linienlasten in voller Höhe auf eine größere Länge gleichzeitig auftreten, wie dies der Berechnung zugrundegelegt wird. Es wird meist verkannt, daß die Windlastannahmen für prismatische Bauteile oder Bauwerke nicht für Balkonbrüstungen und Balkongeländer gelten, da diese so von der Luft umspült werden, daß bei normalen Konstruktionen nur geringe Differenzkräfte wirken. Sollen nun beide Lastwirkungen überlagert werden, ergeben sich höchstens geringfügig größere Horizontallasten als in der DIN 1055 Blatt 3 angegeben und das nur in Katastrophenfällen. Für diese Fälle war es aber auch bisher schon üblich, die in den Lastannahmen und Materialeigenschaften enthaltenen Sicherheitsbeiwerte in Anspruch zu nehmen. ... Gruß |
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also kurz zusammengefasst:
wenn man nur mit der holmlast rechnet, liegt man in der regel auf der sichern seite, weil dieser lastfall maßgebend ist. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
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der vergleich mit dem fenster ist ja völlig unsachlich.
die vergr. einer öffnung in einer trag. wand ist immer eine bauliche maßnahme die einer statik bedarf. das anbringen von sichtschutzblenden an vorh. geländern ist m.e. üblich und bedarf keiner bautechn. zustimmung. vlt. werden ja auch bald an den brüstungen hinweistafeln hängen, dass dort keine o.g. blenden anzuubringen sind - völlig abwegig, oder? Im übrigen ist der LF holmdruck oft maßg. |
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