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ReWindlast auf Geländer 27 Jan 2006 13:04 #12713

der vergleich mit dem fenster ist ja völlig unsachlich.
die vergr. einer öffnung in einer trag. wand ist immer eine bauliche maßnahme die einer statik bedarf.
das anbringen von sichtschutzblenden an vorh. geländern ist m.e. üblich und bedarf keiner bautechn. zustimmung.
vlt. werden ja auch bald an den brüstungen hinweistafeln hängen, dass dort keine o.g. blenden anzuubringen sind - völlig abwegig, oder?
Im übrigen ist der LF holmdruck oft maßg.

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ReWindlast auf Geländer 27 Jan 2006 13:24 #12715

ich bin auch der meinung, daß ein geländer nachträglich verschlossen werden kann.

aber ich bin nicht der meinung, daß holmlast und wind gleichzeitig auftritt. wenn der wind nach DIN bläst, traue ich mich nicht mehr auf den balkon das sind windstäre 11 = 110km/h bei 0,5kN/m²

ich war windsurfer - bei windstärke 10 war bei mir mit kleinstem segel schluß. man kann dann fast kaum noch laufen.

wer ein cabrio hat kann es mal ausprobieren. 110km/h fahren und beifahrer aufstehen lassen.....
;-)

grüße
chris
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
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ReWindlast auf Geländer 27 Jan 2006 14:40 #12718

Vielen Dank für eure Meinungen - ich werde aufjedenfall trotzdem Lastfall Wind ansetzen da ich eh kein Geländer hab sondern eine ESG-Umwehrung gefasst mit VA2-Profilen - somit bin ich auf der sicheren Seite
Klar ist der Lastfall Holm maßgebend aber dann lässt man noch den wind von der Seite blasen u. rechnet mit cp Wert für windparallele Flächen schon ist der Bemessungswert um einiges größer

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ReWindlast auf Geländer 27 Jan 2006 15:09 #12720

Moin, Moin,

bei einer absturzsichernden Umwehrung die Anforderungen der TRAV und der Richtlinie "Bauteile die gegen Absturz sichern" nicht vergessen...

@"VA2-Profil": Edelstahl ist in einer Zulassung geregelt, und die kennt keine V2A oder V4A Profile, obwohl das immer wieder behauptet wird.

Gruß Pitt

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