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Hallo,
bezügl. Abminderung auf 1.0 kN/m2 in Randbereichen von Spitzböden gibt's auch was vom VPI NRW, SG 01/04, Sept. 2001. Das bezog sich zwar auf die damalige DIN 1055-3, dürfte aber bezügl. der Argumentation übertragbar sein. Gruß mmue |
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Die Abminderung in Bereichen ohne Stehhöhe wurde berücksichtigt und ist auch unstrittig.
Es geht "nur" noch um die Verbindung. |
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Jupp schrieb:
Hallo, das kann man begründet auch anders sehen: Das Bauteil ist für 2 kN/m2 zu bemessen, für die Weiterleitung sind wieder die 1.50 kN/m2 ausreichend. Die Anschlüsse sind zweifelsfrei und absolut eindeutig die Lastweiterleitung und nicht das Bauteil. Ansonsten für ich, so man nicht etwas klares findet, z.B. die 2.0 kN/m2 aus der Ecke heraus von 0 ausgehend dreiecksförmig auf 2.0 kN/m2 aufbauen in der Länge bis 1.0m erreicht ist oder so in der Art. Begründung: Wo eine Stehhöhe von 0 ist kann keine Last sein. |
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DeO schrieb:
Aber niente!!! Bei Decken ohne ausreichende Querverteilung kann ein einzelner Holzbalken eine erhöhte Belastung, z.B. aus einem Regal oder einer anderen Nutzung mit einer örtlich begrenzten höheren Einwirkung (die beliebte Aquariumfrage) erhalten. Daher ist dieses Bauteil einschließlich aller Anschlüsse für eine erhöhte Nutzlast von 2,0 kN/m² zu bemessen. Die Zuganschlüsse für die reduzierte Nutzlast von 1,5 kN/m² auszulegen, kann definitiv zu einer lokalen Unterbemessung führen (auch die Auflagerpressung wäre bei einer Holzbalkendecke mit der erhöhten Nutzlast nachzuweisen). Nach EC 5 wäre noch unter bestimmten Randbedingungen ein Faktor ksys=1,1 zur Vergrößerung der Widerstände anwendbar. Aber ich gehe davon aus, dass die vorliegende Konstruktion nicht nach EC 5 bemessen wurde. Grüße Berthold |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Hallo,
Alsheimer schrieb:
das wird in den Vorschriften nicht gefordert. Darin wird nur von "dem Bauteil" gesprochen. Für die Lastweiterleitung git das nicht und der Anschluss ist die Lastweiterleitung. Es könnte ja auch sein, dass der Balken auf einem anderen liegt und der wird nicht für 2.0 kN/m2 betrachtet sondern nur für 1.5 kN/m2. Zur beliebten Aquariumfrage gehört übrigens die Antwort, dass bei derartigen Decken bis 2 kN als Gerätelast an statisch günstiger Stelle, also an der Wand (Auflager) ohne weitere Nachweise enthalten sind. Zumindest nach alten Normen war es so. |
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???
Welche Nachweise willst du dann mit den 2,0 kN/m² Nutzlast führen? Nur den Biege- und Schubnachweis? Evtl. noch Gebrauchstauglichkeit? Was ist dann mit dem Querdrucknachweis am Auflager? Wenn am Auflager die Querkraft VEd aus der Nutzlast 2,0 kN/m² ankommt, dann gibt's da auch die Auflagerkraft aus der erhöhten Nutzlast. Und die muss erst mal in das lastweiterleitende Bauteil hinüber - ob auf Druck oder Zug. Und dafür muss der Anschluss bemessen werden, d.h. bei direkter Auflagerung die Querdruckpressung, bei Hochhängung der entsprechende Zuganschluss. Sorry, aber ich verstehe deine Logik null. Gruß Berthold |
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