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Hallo zusammen,
das geht ja richtig hoch her. Man sollte sich noch mal in Erinnerung (Vorlesung Grundlagen der Tragwerkslehre) rufen, welchen Hintergrund die DIN 1055 oder der EC1 hat. Es geht hier ja um Lastannahmen, die auf Basis von statistischen Auswertungen angegeben werden. Und es nun mal so, dass Lasten höher ausfallen können, als der Normwert zunächst vorgibt. Sehen wir uns doch mal ein Wohnzimmer an. Da steht mitten im Raum ein Sofa mit ein paar Kilo, in den Leerflächen steht gar nichts und ab und zu mal ein oder zwei Personen auf einem Quadratmeter, an der nichttragenden Wand ein raumhohes Regal mit Büchern. Eine statistische Auswertung ergibt halt 1,50 kN/m² für die Gesamtfläche. Dieser Ansatz funktioniert aber nur, wenn die Konstruktion auch in der Lage ist Lastspitzen (z.B. das raumhohe Regal mit Büchern) aufzunehmen, sprich durch Querverteilung andere Tragwerksteile an diesem Lastabtrag zu beteiligen. Gibt es keine Querverteilung würde der statistisch ermittelte Wert der Einwirkung so weit überschritten, dass das nicht mehr durch Sicherheitsbeiwerte abgedeckt wird, sprich unsicher wird. Konsequenter Weise gibt die Norm somit einen ungünstigeren Wert für Einzeltragglieder vor. Das gibt es nicht nur bei Verkehrslasten von Wohnräumen sondern auch bei Windlasten. Auch die Einzellasten Qk dienen bei kleinen Bauteilen mit geringer Lasteinzugsfläche diesem Prinzip. Umgekehrt ist es aber auch möglich, die Flächenlasten in der weiteren Lastverfolgung bei Stützen und Gründung abzumindern, eben weil die statistische Wahrscheinlichkeit über das gesamte Bauwerk betrachtet abnimmt, dass alle Lasten gleichzeitig auftreten. Im konkreten Fall bedeutet das: ein Deckenbalken einschließlich seiner Auflagerkonstruktion muss für 2,0 kN/m² oder die Einzellast Qk an ungünstiger Stelle ausgelegt werden. Erst "lasteinsammelnde" Bauteile wie Pfetten, Unterzüge, Stützen mit ensprechend großer Einzugsfläche sowie die Gründung können für 1,5 kN/m² ausgelegt werden. |
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Cetio schrieb:
richtig, und aus diesem Grunde gab es ja auch für nicht querverteilende Decken die bis 2.0 kN nicht nachzuweisende "Gerätelast". Die war weder von ihrer Größe noch von der Anzahl her limitiert. Sie musste nur "an statisch günstiger Stelle" stehen, was gemeinhin ein Auflager war. |
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In den regulären Flächenlasten für Wohnflächen sind ganz normale Möbel und Regale bereits enthalten. Dazu zählen z.B. auch haushaltsübliche Bücherregale, die weit über 1,5 kN/qm wiegen. Es geht eben um die statistische Bandbreite der auftretenden "normalen" Nutzlasten. Diese Bandbreite ist halt so groß, dass bereits unter normaler Nutzung einer Wohnfläche ein Überschreitung auftreten kann, was zum Versagen eines Einzelbauteils führen kann. Da eine individuelle Betrachtung jedes Bauteils nicht praktikabel ist (man stelle sich mal einen Lastplan für Wohnflächen vor ...) gibt es halt diese Vereinfachung: Bauteile ohne Querverteilung: 2,0 kN/gm, Bauteile mit Querverteilung: 1,5 kN/qm.
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DeO schrieb:
Bitte DeO, wenn dann sollten deine Angaben schon richtig sein: ZITAT aus DIN 1055, Blatt 3 (1971): Anmerkung: Ein zusätzlicher Nachweis für den Einbau elekrischer Speicherheizgeräte, Tresore oder ähnliches auf Decken in Gebäuden, die nach Abschnitt 6.1, Tabelle 1, mit der gleichmäßig verteilten Verkehrslast von 150 kp/m² (1,5 kN/m²) bzw. 200 kp/m² (2 kN/m²) berechnet sind, ist nicht erforderlich, wenn a) das Gerät die Decke mit höchstens 300 kp (3 kN) belastet; b) das Gerät die Decke mit höchstens 500 kp (5 kN) belastet, wenn dieses an einem statisch in Rechnung gestellten Auflager der Decke rechtwinklig zu ihrer Spannrichtung stehen soll. In anderen Fällen ist ein Nachweis erforderlich. ACHTUNG: Diese DIN ist nicht mehr gültig. |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Alsheimer schrieb:
3.0 kN bzw. 5.0 kN, richtig. aber wie bewertet man das jetzt. Da wird einerseits versucht einen Budenzauber wegen einer Erhöhung der Flächenlast anzuzünden ("... oh ... es wird zusammenbrechen ...), andererseits aber eine oftmals größere Last einfach so hingenommen ohne sie weiter zu erwähnen. Ich finde es recht unterhaltsam, dass darüber so einfach hinweggegangen wird. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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So falsch scheinen die Normen ja nicht zu sein, und so falsch werden sie wohl auch nicht angewandt. Sonst gäb es wohl reichlich Schadensfälle. Fakt ist: einzelne Bauteile können erheblich höhere Lasten als die normativ angegebenen Flächenlasten erhalten. Das ist bei Wohnflächen so, das ist bei Dachbauteilen so, das ist bei Bühnen im Industriebau so. Ingenieuraufgabe ist es, das im Blick zu haben und nach Normen oder gerne auch nach Ingenieurverstand (Stichwort: Summe der Flächenlast < mögliche Einzellast) zu berücksichtigen. Da wird nichts hingenommen. Und es geht nicht um Biegung, Querkraft oder Verbindungsmittel alleine, sondern immer um das gesamte Bauteil.
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