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Cetio schrieb:
unstrittig.
ja, ich habe mit den ganzen Ansätzen und Gedanken kein Problem und wende sie auch so an. Bei mir gehen die 2.0 kN/m2 durch bis in die Gründung, sofern sich dadurch nicht Abmessungen von Unterzügen/Pfetten ergeben die jenseits des erwarteten liegen. Üblicherweise machen die +0.5 keinen nennenswerten Unterschied aus. Aber in diesem Thread befinden wir uns in einer Rechtssprechung und da ist es mit privaten Auslegungen so eine Sache, egal wie sinnvoll sie sind. Wir kennen weder die Fragestellung noch die Klageschrift und auch nicht die bauliche Situation. Daher können wir uns nur ganz eng an den Vorschriften bewegen und sollten jegliche Spekulationen und persönlichen Auslegungen gegen Null fahren. Mein früherer Chef war Prüfingenieur. Natürlich hatte er seine eigenen Steckenpferde und so forderte er an ein paar Stellen immer etwas besonderes. Er konnte das auch begründen, sogar anhand von Schrifttum. Bis mal einer kam und sagte "wo in welcher Vorschrift ist diese Forderung nachzulesen". Gab es nicht, es kam zum Streit und Cheffi musste nachgeben. |
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DeO schrieb:
Meiner auch. Und da Rechtsanwälte von der Materie keine Ahnung haben, bedienen sie sich Sachverständiger. Und jeder Sachverständige wird diesen Sachverhalt genauso auslegen, wie das die Mehrzahl hier tut. Du bist hier auf dem Holzweg, weißt das auch, aber willst es eben nicht zugeben. Mir issses Banane ... |
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DeO schrieb:
Das finde ich unlogisch. Wenn die Deckenbalken aufliegen würden, würdest du dann tatsächlich den Auflagerdruck des Deckenbalkens mit 2,0 und den Schwellendruck auf den (Holz-)Unterzug mit 1,5 kN/m² nachweisen? Grüße Christoff |
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Letzte Änderung: von qwertzuiop.
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DeO schrieb:
Dann wundere ich mich allerdings über Deine Argumentatonskette. Angenommen Du würdest mit einer solchen vor Gericht auftreten und der Richter oder der Gegengutachter fragt Dich: Herr Statiker, wie berechnen Sie solche Balken? Dann hast Du nur noch die Wahl zwischen einer Lüge und einer großen Blamage ![]() Wie heisst es so schön: Schuster, bleib bei Deinem Leisten. Mit Gruß E.S. |
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prostab schrieb:
aber überhaupt nicht. Nur weil es meine Eigenschaft ist Bauteile nicht bis zum Anschlag auszureizen kann ich dieses nicht von anderen abverlangen. Wenn man jedoch nicht zwischen persönlichen Ansichten und Vorlieben auf dereinen und den offizielle Richtlinien auf der anderen Seite unterscheiden kann, sind die gefürchteten abstrusen "Sachverständigen"-Gutachten nicht weit. Was ich hier erschreckenderweise oft gelesen habe ist, dass Leute das was sie nicht eindeutig wissen durch eine interessante Mischung aus Kaffesatzleserei, Bauchgefühl und Phantasie ersetzen. Es wird einfach davon ausgegangen, dass das was sie gerne schriftlich hätten aber nicht finden können, schon irgendwo stehen wird. Da wird dann ganz locker eine subjektive Annahme (" man hat die 2.0 kN/m2 bis in die Anschlüsse nachzuweisen!...") als unumstößliche Tatsache dargesellt. Man muss es nur ordentlich behaupten, dann stimmt es auch. Sorry, aber so eine Luftnummer beeindurckt micht gar nicht. Steht es eindeutig irgendwo? [__] ja [__] nein. Das ist die einzige Frage die hier in diesem Thread interessiert und nicht was irgendwer über irgendetwas denkt. Wa so übrigens auch im Eingangspost vorgetragen worden. So, EoD für mich. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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Diese Vorschriftengläubigkeit ist erschreckend! Unsere Normen sind nicht immer richtig, sie sind nicht immer vollständig, sie sind nicht immer aktuell. Und sie enthalten auch kein Grundlagenwissen!
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