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Bei Decken ohne ausreichende Querverteilung (z.B. Holzbalkendecken) muß ich als Nutzlast "Wohnen" 2,00 kN/qm ansetzen, daß weiß jeder hier. Nach DIN 1055 darf ich diese Nutzlast ZUR WEITERLEITUNG AUF STÜTZENDE BAUTEILE auf 1,50 kN/qm abmindern.
Ich habe nun eine Kehlbalkendecke (Nutzlast 2,00 kN/qm), welche mit Kanthölzern auf ZUG an den Mittelpfetten angehangen ist. Wer weiß, ob die o.g. Abminderung auch für den Anschluss (Nagelanschluss)der Deckenbalken an den Zughölzern gilt. Bitte keine Aussagen wie: "Geh auf Nummer Sicher und leite einfach 2,00 kN/qm" weiter". Ich brauche eine gesicherte Aussage, ob 1. die Abminderung auch für "Zugbauteile" greift, obwohl ausdrücklich "stützende" Bauteile beschrieben werden (ich gehe aber davon aus) und 2. ob die Abminderung schon für den Anschluss-Nachweis der Decken-Balken gilt, oder erst für das stützende Bauteil selbst. Evtl. gibt es ja zu 2. irgendeine Erläuterung des Vereins der Prüfstatiker oder so...... Vielen Dank |
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Hallo Zeemann,
mal so allgemein aus dem Verstand heraus. Wenn das Bautei für 2KN/m² bemessen wird, muss auch der Anschluss dafür bemessen werden. Die weiterleitung mit 1.5KN/m² betrifft dann nur die Dimensionierung der Lastabnehmenden Bauteile. Ich sehe das so.Schönen Sonntag Jupp |
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Letzte Änderung: von Jupp.
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Hallo und guten Abend,
wegen der schlechten Querverteilung innerhalb einer Balkendecke rechnen wir nicht mit der normalen Verkehrslast von 1,5 kN/m², sondern mit einer erhöhten Verkehrslast von 2,0 kN/m², das bedeutet doch nur, dass man die Deckenbalken vorsichtshalber mal mit einer erhöhten Verkehrs-Last dimensioniert, um dann später z.B. bei der Mittelpfette wieder mit dem eigentlichen Ansatz weiterzurechnen. Konsequenterweise sind natürlch auch die Anschlüsse für die erhöhte Verkehrslast auszulegen, das macht doch sonst keinen Sinn. Stimme Jupp voll zu. Schönes Wochenende wünscht galapeter97 |
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Hallo Zeemann,
du hast von Kehlbalkendecke geschrieben. Stammt der Lastansatz aus Wohnräumen oder z.B. aus einem Bodenraum? Nur Lasten aus Wohnräumen darfst du bei stützenden Bauteilen abmindern. Soweit mir bekannt gilt das nicht für die 2.00 kN/m2 aus Spitzböden (die aber in der aktuellen DIN 1055-3 so nicht enthalten sind). Gruß mmue |
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Hallo, erstmal Danke an Alle.
Es geht um einen Wohnraum im Spitzboden (Baujahr 1972), der korrekterweise mit 2,00 kN/qm gerechnet wurde. Die (doppelten) Deckenbalken (Kehlbalken) wurden mittels 6/6 cm an die Mittelpfetten angehangen. Beim Nachrechnen hapert es mit den (Nagel)Verbindungen etwas. Eine Abminderung auf 1,50 kN/qm könnte die Angelegenheit retten. und evtl. mehrere tausend EURO Sanierungskosten sparen. Ich soll eine Stellungnahme in einem Gerichtsverfahren schreiben, daher sollte die Aussage "gerichtsfest" sein und nicht (nur) "nach dem Verstand" ![]() Dieser Fall der Abhängung (also Zug), wo der Anschluss wesentlich wichtiger ist als bei Druck, wurde bei der Zulässigkeit der Lastabminderung bei Weiterleitung wahrscheinlich gar nicht betrachtet, denn i.d.R. liegen die Balken ja auf anderen Balken auf. VG Zeemann |
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Letzte Änderung: von zeemann.
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Hallo,
welche Höhe hat denn der Spitzboden? U.U. kan man in den Ecken eine Abminderung vornehmen, wenn man zeigen kann, dass dort 2 kN/m² gar nicht möglich sind. Vielleicht hat jemand die Mitteilungen des Inst. für Bautechnik 1972, Nr. 4. Dort soll angeblich etwas dazu stehen. Mit Gruß E.S. |
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