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Alsheimer schrieb:
die in erster Linie, ja.
weitergeleitet werden ... richtig. Für die Lastweiterleitung gelten aber wieder die um 0.5 auf 1.5 reduzierten Lasten. Über den Auflagerdruck kann man reden, aber sobald die Kraft das Bauteil (= den Deckenbalken) verlassen hat, ist man in der Weiterleitung, egal wie das weiterleitende Bauteil heißt.
Meine "Logik" ist die, die Anforderungen nicht immer schlechtest möglich auszulegen. Das kann jeder, dazu gehört nicht viel. Nach Deiner "Logik" kommen die für die Weiterleitung reduzierten Verkehrslasten nie zum Tragen, weil wenn die 2.0 kN/m2 anzusetzen sind, dann hat man sie auch konsequent bis in die Gründung zu verfolgen, weil es kommt ja immer ein Bauteil nach welches ja eventuell dadurch ... Es steht übrigens auch nirgends, dass es sich um einen möglicherweise höher belasteten Balken handeln solle. Es sind für die Bemeessung 2.0 kN/m2 flächendeckend anzusetzen und für die Weiterleitung (= alles nach dem Balken) wieder die 1.5 kN/m2. |
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Nein.
Die erhöhte Nutzlast gilt für alle Nachweise des "Bauteils" (also des Deckenbalkens einschließlich seiner Lagerung), da der einzelne Balken eine erhöhte Belastung aus einer lokal begrenzten größeren Einwirkung erhalten kann. Das betrifft auch die Situation an der "Lagerstelle" selbst, da dort diese lokal höhere Last auch sicher in das nachfolgende Bauteil eingeleitet werden muss ("Holzbau ist Hölzer verbinden" und daher ist ein unterdimensionierter Anschluss "tötlich" für die gesamte Konstruktion). Deshalb ist auch der Nachweis am Auflager stets mit dieser erhöhten Belastung zu führen. Da die erhöhte Einwirkung aber lokal begrenzt ist (z.B. Bücherregal, Aquarium usw.), auf der gesamten Decke aber nicht mehr Nutzlast steht, nur weil dies eine Holzbalkendecke ohne ausreichende Querverteilung und keine Stahlbetondecke ist (dem Nutzer ist nämlich die Art der Deckenkonstruktion ziemlich egal), sind alle weiterführenden Bauteile (Unterzug, Wände, Stützen usw.) für die für Wohnzwecke übliche Belastung von 1,5 kN/m² auszulegen. Die Lastweiterleitung ist in diesem Sinne eine verschmierte Belastung für die nachfolgenden Bauteile - auch wenn lokal eine größere Last eingeleitet wird. Gruß Berthold |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Alsheimer schrieb:
und das steht wo so drin? (bitte keine privaten Auslegungen, sondern was offizielles =Norm, schwarz auf weiß)
Hinweis: Es wird in der Norm nicht von Holzbalkendecken gesprochen, sondern von Decken ohne ausreichende Querverteilung. Das könnten auch alte Pi-Trägerdecken aus Stahlbeton sein.
Anschlüsse sind immer noch Lastweiterleitung. |
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DeO schrieb:
Das Anwenden von Normen ersetzt das Denken leider nicht. Erkläre mir bitte, wieso ich bei den Bauteilnachweisen eine erhöhte Belastung ansetzen soll, wenn mein Anschluss "versagt", bevor ich diese Last überhaupt aufbringen kann!! Völlig gaga... Gruß Berthold |
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... wenn du's trotzdem noch "schwarz auf weiss" willst:
z.B. Krauss/Führer u.a.: Grundlagen der Tragwerkslehre, Bd. 1 Dort gibt's eine ausführliche Darstellung des Sachverhaltes. Gruss und ciao Berthold |
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Letzte Änderung: von Alsheimer.
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Alsheimer schrieb:
eben
Es ist ein Zugeständnis an die fehlende Querabtragsfähigkeit solcher Decken. Einmal halt die +0.5 kN/m2 für die Bemessung und die Reduzierung der Gerätelast auf 2.0 kN. Wenn jetzt im (Sonder)Falle einer Abhängung noch mal die Verbindungsmittel geprüft würden, wäre das zweifelsfrei eine lobenswerte Angelegenheit und man wird es im Falle von schrägen Konstrukten sicherlich von sich aus schon machen, aber insgesamt sollte man nicht päpstlicher als der Papst werden. Auch das hat mit ingenieurmäßigem Denken zu tun. Aus früheren Statiken kenne ich es noch gut, dass die seinerzeit häufig zwei Berechnungen gemacht haben. Eine für die Bemessung und eine für die Weiterleitung. Damit waren die Bauteile robust bemessen, aber man hat sich nicht unsinnig auftürmende Lasten ins Haus geholt. War schon eine feine Sache. Edit. Zu Deiner Quellenangabe. Mich interessieren offizielle Vorschriften. |
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Letzte Änderung: von DeO.
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