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Dlubal - Statik die Spaß macht

Ringanker

Re: Aw: Ringanker

01 Apr. 2012 10:48
#
Hallo prostab,
Mit einem Ringbalken geht das hier nicht, weil die Schlankheit des RB viel zu groß wird
800/(17.5-?) =...>>35.
Nach DIN 1045-1, Abs. 11.3 brauchen die von dir zitierten Verformungsbegrenzungen
doch nur in vertikaler Richtung eingehalten werden.
Für einen Ringbalken, der Windkräfte ableiten soll, braucht die Schlankheitsbetrachtung doch nicht eingehalten werden. Oder?

mfg
Hubert
Hubert

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Re: Aw: Ringanker

02 Apr. 2012 10:16
#
Hubert schrieb:
Nach DIN 1045-1, Abs. 11.3 brauchen die von dir zitierten Verformungsbegrenzungen
doch nur in vertikaler Richtung eingehalten werden.
Hallo,

das ist richtig, aber unabhängig davon ist L/35 die Schlankheit einer eher dünnen Platte und nicht die Schlankheit, die man bei einem haltenden Bauteil braucht.

800/17.5=45 zeigt eine noch größere Schlankheit an, die sich weiter erhöht, wenn man die statische Höhe berücksichtigt und wenn der RB in eine U-Schale gelegt wird.

So ein weiches Bauteil kann keine Halterung für eine Wand sein.
Dessen Verformungen würden infolge der H-Lasten im cm-Bereich liegen, wo man vorher noch über Verformungen aus dT im mm-Bereich gesprochen hat.
Außerdem schwindet der RB und liefert Verformungen in Längsrichtung, die in der Größe der dT-Verformungen liegen.

Bei einem fehlenden RB bei einer Garage sollte man deshalb nicht von einem Mangel sprechen.

Gruß
E.S.

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  • lehmannNRW
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Re: Aw: Ringanker

02 Apr. 2012 12:17
#
prostab schrieb:

Bei einem fehlenden RB bei einer Garage sollte man deshalb nicht von einem Mangel sprechen.








Aber wenn ein Ringanker fehlt würde ich von einem Mangel sprechen, weil eben DIN 1053 -1 nicht eingehalten worden ist.

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Re: Aw: Ringanker

02 Apr. 2012 14:57
#
Hallo, Lehmann,
die Sache hat auch einen rechtlichen Aspekt (Haftung). Nach neuster Rechtssprechung haftet der Statiker für die Lösung des Prüfstatikers! BGH, Urteil vom 9.2.12 -VII ZR 31/11. Ob ein Gutachter mitmischen darf, ist zu bezweifen.
Gruss W.E.

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Re: Aw: Ringanker

02 Apr. 2012 16:39
#
lehmannNRW schrieb:
Aber wenn ein Ringanker fehlt würde ich von einem Mangel sprechen, weil eben DIN 1053 -1 nicht eingehalten worden ist.

ja, ist wichtig, weil so ein RA/RB ist ja auch so viel steifer als eine Massivdecke.

Leute... wir sprechen über zwei Steinschichten mehr oder weniger. Dann kommt eine fette Decke und was ein RA/RB kann macht so eine Decke schon lange.

und in der DIN 1053.1 steht übrigens nicht, dass ein RA grundsätzlich vorhanden sein müsse, sondern nur unter bestimmten Bedingungen

und ganz wichtig: Es steht ausdrücklich drin, dass der RA mit einer Massivdecke vereinigt hergestellt werden kann.

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  • lehmannNRW
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Re: Aw: Ringanker

03 Apr. 2012 06:27
#
DeO schrieb:

Leute... wir sprechen über zwei Steinschichten mehr oder weniger. Dann kommt eine fette Decke und was ein RA/RB kann macht so eine Decke schon lange und in der DIN 1053.1 steht übrigens nicht, dass ein RA grundsätzlich vorhanden sein müsse, sondern nur unter bestimmten Bedingungen
und ganz wichtig: Es steht ausdrücklich drin, dass der RA mit einer Massivdecke vereinigt hergestellt werden kann.[/quote]




Was kann denn so eine Decke mehr als ein RA/RB? Thema: thermisch bedingte Verformungen!!

Unter den Randbedingungen, wie sie im Vorfeld geschildert worden ist, muss ein Ringanker verbaut werden, weil die Öffnungsbreite (Einfahrt) zu groß ist und ein Ringanker durchgehend verbaut werden kann. Gibt es da andere Meinungen?

Aber erstaunlich, welch ein doch relativ simples Bauteil solche Verunsicherungen hervorrufen kann.
Wass entspricht nun den anerkannten Regeln der Technik, also wann ist die Konstruktion Mangelfrei???

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