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Gast
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Hallo,
mann kann solch eine Decke auch mit "Heimwerkermethoden" ertüchtigen, so dass ein rechnerischer Nachweis möglich ist. Hab ich das richtig verstanden - die Decke hält seit 50Jahren, nur der rechnerische Nachweis ist nicht zu erbringen? Es ist F90 erforderich? (Beton steht unten über Träger über) Die Decke wird irgendwie umgebaut, z. B. durch eine neue Öffnung. (Sonst wäre kein Nachweis erforderlich)? Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Ich habe mich mit dem Thema Lamellen auch schon mal rumgeschlagen:
Das lohnt sich nur, wenn man bei einem relativ neuem Gebäude (mind. Nachkriegsbau mit definierten Beton) die Verkehrslast ein wenig anheben will um dann 100% mehr Miete zu bekommen. ![]() Z.B. Bürogebäude in Kaufhaus umnutzen. Wenn man sich mal durch die Zulassungen gequält hat wird man feststellen, daß die Randbedingungen und die nötigen Vorbehandlungen (z.B. Strahlen des Betons etc.) eigentlich nur beim "Neubau" unter quasi klinischen Verhältnissen möglich sind. (Übertreibung !!) Mal abgesehen von den Materialkosten. In deinem Falle könntest du doch auch Flachstähle mit zugelassenen Dübeln unter die Decke dübeln. (Quer zu den Stahlträgern) Und somit den Horizontalschub aus Gewölbe aufnehmen, ohne schweißen zu müssen. vg zeemann |
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Hallo,
vielleicht ist dies ja ein gangbarer Weg. In bestimmten Abständen die Füllung zwischen den Stahlträgern, rund 15cm, auftrennen und die Zugbänder (Rundstahl) direkt durch den Steg bohren, verspannen und hinterher die Betonfehlfläche wieder ausbetonieren. Die Lastabgabe der Horizontallast muss an den Enden sichergestellt werden und fertig ist die Deckenverstärkung. Ich denke icst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich günstiger als CFK-Laschen. Gruß Stefan |
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Hallo,
erstmal vielen Dank für all die Antworten und Hinweise. Habe zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen mit einer Firma, die solche CFK-Verstärkungen macht. Problematisch ist, daß die Lamellen nur schwer auf den unteren Trägerflansch zu bringen sind und die Gefahr besteht, daß die kleine unbewehrte Betonnase oberhalb des Flansches abbricht. @Zeemann: Ich gehe auch davon aus, daß die CFK-Verstärkung wirtschaftlich nicht zu vertreten ist. Aber was wirtschaftlich ist, daß muß jeder mit seinem Geld allein entscheiden. Ich muß nur die Fakten benennen, sowohl technisch-statisch als auch finanziell. An Dübel hatte ich auch schon gedacht, geht aber schlecht wegen des hoch liegenden Trägerflansches. @Gustav: Die Decke hält in weiten Teilen seit 100 Jahren. Aber nicht überall, wie ich eingangs schrieb. An einer Stelle ist die Platte durchgebrochen und teilweise heruntergefallen. Da auch noch andere Risse und eben keine Bewehrung da sind besteht die Gefahr, daß sich auch noch weitere Plattenteile nach unten verabschieden. Das bedeutet ggf. Lebensfahr für den der zufällig druntersteht. Und deshalb haben sie mich dazu gebeten. Außerdem soll das Gebäude für viel Geld saniert werden und da kommt es schlecht, wenn morgen was runterfällt. Ich glaube ferner nicht, daß CFK-Lamellen vollkommen wirkungslos sind und werde auch nicht 'ein bißchen lügen'. Falls sich mein Bauherr einen anderen Planer sucht nur weil (meiner Meinung nach) keine 'günstige' Variante zu haben ist, dann muß er das tun. @FischerH: Es ist eben keine scheitrechte Kappe, damit hätte ich kein Problem. Die Unterkante des Betons ist waagerecht, der Trägerflansch liegt noch höher (s.o). Mit Gewölbewirkung ist da nicht viel. Gruß mmue |
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Hallo,
das macht die Scheitrechte Kappendecke ja aus, dass kein Gewölbe sichtbar ist, es sich aber über die seitliche Abstützung einstellt. Wie gesagt: Ahnert Krause oder hier: Seite 3 unten www.mehmel.net/download/altbaukonstruktionen_01.pdf Dadurch, dass die Decke tieferliegt wirst Du noch etwas von der Stichhöhe (normal berechnet mit d/3) abziehen müssen und daher ist eben der Gewölbeschub zu hoch. Gruß Helmut |
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Hallo,
@FischerH: Richtig, der Gewölbeschub ist rechnerisch jenseits von Gut und Böse. Die scheitrechte Kappe hatte als Mauerwerk mindestens eine Höhe von 12 cm und lagerte mit der Unterkante auf dem Trägerflansch auf. Mal abgesehen von der bekannten d/3-Regelung: Im Traglastgrenzfall, falls man die Fugenklaffung nicht berücksichtigt, kann die Pfeilhöhe bis zu 12-1 (Achse Druckzone bis OK. Mauerwerk)= 11 cm betragen. Das wären dann schon sehr ordentliche 11% der Stützweite. Beim hier vorliegenden Fall rechnet sich die mögliche Gewölbehöhe im Grenzfall aber zu 8 - 2.5 - 1.5 (unterer Flansch) - 1 (Achsmaß Druckbogen bis OK. Betondecke) = 3 cm. Das ist was anderes als beim 12 cm Mauerwerk mit UK. Kappe auf OK. Flansch. Außerdem sollte man nicht vernachlässigen, daß der Bruch schnell und schlagartig eintreten kann, da die Kinematik da wenig entgegenzusetzen hat. Mal einfach gerechnet tritt beim o.g. 'Betonplattengewölbe' ein Durchschlagproblem auf, wenn sich das Trägerauflager um 0.9 mm horizontal verschieben läßt, weil sqr(50^2 + 3^2) = 50.09 cm. D.h. die kleinste horizontale Bewegung der Träger gibt den Weg zum Absturz der auseinanderklappenden Betonplatten frei, wie schon einmal geschehen. Bei der o.g. scheitrechten Kappe wären das immerhin 12 mm (sqr(50^2 + 11^2)=51.2 cm). Und da liegen eben Welten dazwischen. Das Problem mit den herunterfallenden Betonplatten ist eben durchaus real. Und die Statik (oder Mathematik) bestätigt die örtliche Beobachtung. Gruß mmue |
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