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Verlegepläne Filigrandecken 05 Dez 2008 10:03 #28543

Bei fast allen Projekten werden ja in der Regel Filigrandecken verwendet, die auf Grundlage unserer statischen Berechnungen von den Fertigteilwerken erstellt werden. Diese Pläne werden uns i.d.R. zugestellt, um sie zu überprüfen. Nun meine Frage: müssen wir als Aufsteller der Statik dies tun? Inwieweit existiert hier eine entsprechende Rechtssprechung?
Die eingelegte Bewehrung an der Baustelle können wir ja prüfen, aber die in den Filigrandecken nicht... Wie ist hier zu verfahren?

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ReVerlegepläne Filigrandecken 05 Dez 2008 11:18 #28545

  • FRANKNA
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Meiner Meinung nach liegt die Haftung der Umrechnung der Bewehrungsmenge (Verbund) und die Ausführung der Fertigteilplatten ALLEINIG beim Fertigteilwerk, wenn das Gebäude nicht geprüft wird. Bei Gebäuden, welche geprüft werden müssen, muß der Prüfstatiker die Umrechnung selbstverständlich prüfen.

Ich (als Statiker) unterschreibe NIE die Freigabe an das Plattenwerk, sondern alleinig der Bauherr/Architekt zur geometrischen Freigabe (Größen, Lampendosen etc.)
bzw. der Prüfstatiker, bei Gebäuden die geprüft werden müssen.

In der Regel bekommt man ja auch nur die Verlegepläne und nicht die Berechnungen oder Herstellungspläne der Werke.

Obwohl es nicht sein muß, prüfe ich stichprobenartig , wenn möglich, die Pläne, Berechnungen und die eingelegte Bewehrung auf der Baustelle (Eisen gucken an den Auflagern meistens raus !)

Auch die "bauseits" auf die Platten zu legende Bewehrung wird natürlich von mir kontrolliert, hierfür trägt auch der örtliche "statische Bauleiter" (im Normalfall der Statiker) die Verantwortung.

FRANKNA

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ReVerlegepläne Filigrandecken 05 Dez 2008 12:00 #28546

Hallo hahni69,
wir arbeiten als externes Büro für 4 verschiedene Elementplattenhersteller und bei uns ist es so, dass der aufstellende Statiker eigentlich fast nie die Umbemessung und die Pläne zur statischen Freigabe bekommt. Die Haftung liegt also komplett bei uns.
Es gibt allerdings Statiker, die sich diese Unterlagen extra aushändigen lassen, um sie zu kontrollieren und ohne deren Freigabe, die Platten nicht produziert werden dürfen.Das ist aber nur selten der Fall und häufig ist es auch so, dass sie die Umbemessungen gar nicht nachvollziehen können, bzw. keine Ahnung davon haben. Was die erforderliche Freigabe dann nicht leichter macht.
Bei Prüfobjekten verhält es sich so, wie es FRANKNA schon beschrieben hat.
Es ist also nicht Deine Aufgabe die Berechnungen zu überprüfen und frei zu geben, sondern die Plattenwerke bzw. deren externen Büros haften für ihr tun.
Mit freundlichen Grüssen
Timmy
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ReVerlegepläne Filigrandecken 05 Dez 2008 12:33 #28547

Also in Hessen muss man das strenger handhaben:
In den Erläuterungen zum Kriterienkatalog der NBVO steht: "Werden von Firmen Bauteile geliefert und dazu auch Standsicherheitsnachweise aufgestellt, muss der Nachweisberechtigte diese Nachweise überprüfen und als gesamtverantwortlicher Aufsteller der Standsicherheitsnachweise für das Bauvorhaben auftreten. Lehnt er dies ab, unterliegen die einzelnen Nachweise und auch der von ihm aufgestellte Standsicherheitsnachweis der Bescheinigungspflicht durch einen Sachverständigen." (Ergänzung: Sachverständiger = Prüfing.)
Der Statiker ist hier (sofern er als Aufsteller ohne Prüfung durch den PI auftritt) dazu verpflichtet die Nachweise des Filigranplattenherstellers zu prüfen. Dazu lässt man sich die Umbemessung, Elementauszüge und Verlegeplan zukommen und gibt die statisch frei. Abmessungen etc. was noch von Belang ist, das kann der Bauleiter tun.
Gruß aus Hessen
(siehe auch Arbeithilfen NVBO , Seiten 9+13)

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ReVerlegepläne Filigrandecken 05 Dez 2008 16:30 #28551

Hallo Dimoxinil,

gibt es in Hessen andere Kriterien, ab wann ein staatlich anerkannter SV
(Prüfstatiker) beauftragt werden muß als in NRW ?

In NRW muß i.d.R. bei allen Gebäuden außer Wohnhäusern < 3 Wohnungen ein Prüfingenieur beauftragt werden.

Habt ihr Listen wer was darf ?, D.H. gibt es zwischen Statiker und Statiker+Prüfstatiker noch weitere besonders Sachverständige ?

FRANKNA

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ReVerlegepläne Filigrandecken 05 Dez 2008 16:50 #28553

Hallo Dimoxinil,
lesen hilft:

Grob kann man sagen, daß in Hessen alles komplizierter ist und bei Euch der "Nachweisberechtigte" die Sachverständigkeit durch Listeneintrag (und Prüfung ?) nachweisen muß, während er in NRW nur "Fachplaner" (ohne besonderen Nachweis) sein muß.

Es geht hier wie dort nur um kleine BV.

Muß denn ein Nicht-Nachweisbechtigter Statiker (also ohne Listeneintrag) jede Statik prüfen lassen ? Wenn ja, warum gibt es dann den "Kriterienkatalog" ?

FRANKNA

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