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Wer nicht "Nachweisberechigter" (kein Listeneintrag) ist muss prüfen lassen. Genau.
Listen gibts auch für Brandschutz-, Wärmeschutz- und Schallschutz-Nachweisberechtigte. Die Fach- und Sachkunde für die Prüfbefreiung muss man erst mal haben um Nw. werden zu können... Bei näherem Interesse: alles unter www.ingkh.de Ergänzend noch: Prüfbefreiung nur für den Nachweisberechtigten gilt für Gebäudeklassen 1 bis 3 HBO (entspricht denen in der MBO) und unter Einhaltung der Bedingungen aus besagtem "Kriterienkatalog". Inwieweit dies mit Nrw. korrespondiert können Sie besser beurteilen. Gruß aus Hessen |
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Hallo,
ich sehe den Sachverhalt bezüglich der Haftung bei Umbemessung anders. Konstruieren wir mal einen Fall: Neubau MFHs, Vertrag BH - Architekt über Gesamtplanung alle LP. Vertrag Architekt Statiker über Statik und Ausführungspläne alle LP ohne Ausnahme. Prüfung der Statik durch Prüfingenieur. Abrechnung nach HOAI Allso ein Musterbeispiel. Umbemessung der EG-Decke durch FT-Werk als Subunternehmer des örtlichen Maurermeisters. Statik der Umbemessung wird geprüft durch Prüfingenieur. Die Umbemessung erfolgt aufgrund der errechneten Mx und My aus der Hauptstatik. Bauliche Situation: auf der Decke über dem großen Wohnzimmer im EG ist eine Pfettenstütze angeordnet. Die Last ist ordnungsgemäß in der Hauptstatik berücksichtigt worden. Nun gibt es eine änderung: Aufgrund von bauseitigen änderungen erhöht sich die Last der Pfettenstütze. Die Bewehrung der Hauptstatik würde so grade noch ausreichen. Also gilbt der Hauptstatiker seinem Architekten das OK. Mündlich sagt er zu: das brauchen wir nicht noch einmal prüfen zu lassen, die Bewehrung in meiner errechnetetn Decke reicht. Aus irgendeinem Grunde wurde die Erhöhung der erforderlichen Deckenbewehrung aber nicht an das Büro des Filigranplattenwerkes weitergegeben und somit auch nicht berücksichtigt. Nach Baufertigstellung treten Risse in den Wänden des 1.OG oberhalb der o. g. Stelle auf. Der Bauherr verklagt seinen Architketen auf die Kosten einer jährlichen Renovierung der Tapeten zur Kaschierung der Risse von 400EUR pro Jahr für eine Nutzungsdauer von 50Jahren. Der Architekt verweist auf seinen Fachplaner, den Statiker. Der sagt: Filigranpläne prüfe ich nieeee, das machen Statiker nieeee. Alle anderen sind schuld. Was meint Ihr? Würde ein Richter dem Statiker nicht zurecht eine Teilschuld infolge nicht angeforderter/nicht geprüfter Filigranpläne geben? Und selbst wenn der Statiker frei gesprochen wird, schuldet nicht der Architekt dem Bauherrn ein mängelfreies Bauwerk ohne wenn und aber? Gruß aus Entenhausen Me transmitte sursum, Caledoni!
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Bin auch der Meinung von Gustav. Habe selber stets die Bewehrung vorgeschrieben für Filigrandecken oder überprüft. Dazu gehörte auch eine Stichprobe im Werk, wo manchmal dünnere Eisendurchmesser eingelegt wurden als auf den Plänen vorgeschrieben.
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Hallo,
mal zur Ausgangsfrage zurück: Die Prüfung von Umbemessungen, Bewehrungs- oder Verlegeplänen für Fertigteilplatten ist mir eher selten angetragen worden. Ich kenne das wohl eher umgekehrt: Wenn ich z.B. bei nicht prüfpflichtigen Bauten die Fertigteilpläne sehen wollte, dann kamen diese trotz mehrfacher Anmahnung erst am Tage der Plattenlieferung, also dann wenn ohnehin schon alles zu spät war. Fehler sind dann 'ein bauseitiges Problem', das unter immensem Zeitdruck korrigiert werden muß, weil dann schon der Betonwagen auf der Baustelle steht. Mittlerweile drohe ich schriftlich vorab, setze Fristen zur Vorlage der Unterlagen. Mit einigermaßen Erfolg. Kurzum: Die Prüfung von Elementplänen ist i.d.R. weniger ein Problem bei prüfpflichtigen Bauten. Da kommt der Druck sozusagen von 'amtlicher' Seite. Wenn der PI auch die Abnahmen durchführt, dann werden auch Fehler beseitigt. Bei Bauten mit Prüffreistellung herrscht bei manchen Plettenherstellern Wild-West. Der Hauptstatiker hat ja die Freistellungs-Bescheinigung schon beim Bauamt abgegeben, den Plattenhersteller kontrolliert ggf. niemand, der Bauleiter steht unter Termindruck, die Plattenfirma umgeht eine ggf. vereinbarte Prüfung durch den Hauptstatiker durch verzögerte Vorlage der Unterlagen (s.o.), im Bauvertrag fehlen meistens klare Regelungen für die v.g. Situation. Folgende Fehler treten nach meinen Erfahrungen regelmäßig auf: 1) Einzellasten auf den Platten bleiben unter Hinweis auf 'bauseitige Zulagen' völlig unberücksichtigt, die bauausführende Firma weiß von nix, 2) Verringerte statische Nutzhöhen bleiben bei Zulagen auf den Elementplatten ebenfalls unberücksichtigt, bei relativ dünnen Platten sind manche Zulagen wirkungslos, 3) Bewehung von Treppenläufen (geplant als Ortbetonversion mit Randeinspannung) werden 1:1 für einen frei aufliegenden Fertigteillauf übernommen (Hinweis des Fertigteilwerks nach Mängelreklamation: 'Ihre Statik war falsch.'). Gruß mmue |
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@mmue
Deine 3 genannten "häufigsten" Fehler fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Fertigteilherstellers. Dieser muss: 1. die bauseitigen Zulagen in seinen Plänen ausweisen. 2. auch die statischen Nutzhöhen der Zulagen umrechnen. 3. und selbstverständlich auch die Treppenbewehrung umrechnen. also haftet er auch dafür ! Da der "Hauptstatiker" die Berechnung aufgestellt hat und auch die "obere Bewehrung" und die vom Fertigplattenwerk angeordnete Bewehrung "direkt auf der Platte" abnehmen muß, sollte er natürlich auch einen "Blick" auf die kritischen Punkte werfen (soweit man noch was sieht) und im Zweifelsfall "STOP" brüllen. ABER ER HAFTET NICHT FüR DIE BEWEHRUNG IN DER PLATTE UND DIE UMRECHNUNG ! @GustavGans Sorry, aber dein Beispiel erinnert mich an die unsäglichen Konstrukte der Gewissensprüfung in den Kreiswehrersatzämtern ! Frei nach BAP: Näh wat däätste dann ..... (Vieleicht kennt es ja noch der eine oder andere ?) FRANKNA |
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Sorry,
ich verstehe das mit dem "gesamtverantwortlicher Aufsteller der Standsicherheitsnachweise" anders, also wie mmue prüfen und Fehler abstellen bevor´s passiert. Mit dem rechtlichen Schnickschnack kenne ich mich leider nicht so aus, sehe das aber eher zumindest für die Hessen als fragürdig an mit "ABER ER HAFTET NICHT FüR DIE BEWEHRUNG IN DER PLATTE UND DIE UMRECHNUNG !" ![]() |
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