Durchbiegungsbegrenzung von Abfangträger
- Fantomas
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Re: Redas ist...
21 Nov. 2007 12:15
....aber manchmal nicht erwünscht.
Nochmal Danke an Herrn Lehmann.
Nochmal Danke an Herrn Lehmann.
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- kaule
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Re: Nachfrage wg. Überhohung ...
21 Nov. 2007 13:30
Das mit der überhöhung ist ja ganz nett, aber ab dem lösen der Unterstützung machen die Bauteile darüber doch die gesamte Verformung mit. Daher muss doch eine Verformungsbegrenzung die Gesamtdurchbiegung berücksichtigen um z.B. Schäden an Wänden zu vermeiden (vgl. DIN 1045-1, "Durchhang" + "Durchbiegung").
Oder?
Gruss kaule
Oder?
Gruss kaule
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- HerrLehmann
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- kaule
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Re: ReNachfrage wg. Überhohung ...
22 Nov. 2007 10:08
Hallo HerrLehmann !
Wollte darauf hinaus, hab das mal als "überhöhung" bezeichnet:
Gruß kaule
Wollte darauf hinaus, hab das mal als "überhöhung" bezeichnet:
Ist das in diesem Fall dann zulässig, die Durchbiegungsbegrenzung runterzusetzten, finde das o.a. spricht dagegen, lasse mich gern aber umstimmen/überzeugen. Bin für jede Antwort dankbar.... kann beim Einbau des Trägers der Durchbiegungsanteil aus Eigengewicht nicht gleich berücksichtigt werden ? Träger an den Auflagern ensprechend mit Nivellement hochdrücken. Durchbiegungsbegrenzung des Trägers dann nur für den Q-Anteil.
Gruß kaule
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- HerrLehmann
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Re: ReNachfrage wg. Überhohung ...
22 Nov. 2007 11:35
Hallo,
Wenn ich einen Träger unter Spannung bzw. mit Vorverformung einbaue entsteht in der drüberliegenden Substanz aus G fast keine Verformung mehr als bei einem schlaff eingebauten Träger.
Maßgebend ist doch die Gesamtverformung in der abzufangenden Substanz.
Das die gesamte Verformung des Trägers u.u. größer als z.B. L/300 sein kann, aber vertretbar sein muß, ist mir klar. Das ist doch ein optisches Problem auf das ich hingewiesen habe.
In der DIN 1055-100 pkt. 4.1 oder 10.1 findet man immer ein Haar in der Suppe.
Aber wie es häufig so ist: Manche Dinge müssen eben mit dem gesunden Ingenieurverstand entschieden werden.
Grüße
Wenn ich einen Träger unter Spannung bzw. mit Vorverformung einbaue entsteht in der drüberliegenden Substanz aus G fast keine Verformung mehr als bei einem schlaff eingebauten Träger.
Maßgebend ist doch die Gesamtverformung in der abzufangenden Substanz.
Das die gesamte Verformung des Trägers u.u. größer als z.B. L/300 sein kann, aber vertretbar sein muß, ist mir klar. Das ist doch ein optisches Problem auf das ich hingewiesen habe.
In der DIN 1055-100 pkt. 4.1 oder 10.1 findet man immer ein Haar in der Suppe.
Aber wie es häufig so ist: Manche Dinge müssen eben mit dem gesunden Ingenieurverstand entschieden werden.
Grüße
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- Oesi777
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Re: ReDurchbiegungsbegrenzung von Abfangträger
22 Nov. 2007 12:35
Ich würde, das anheben des Trägers am Auflager nicht als überhöhung sondern als Vorspannung bezeichnen. Wichtig ist natürlich eine kraftschlüssige Verbindung des Träger mit der zu unterfangenden Stütze beim Aufbringen der Vorspannung. Nach dem Aufbringen der Vorspannung muss der Träger dann am Auflager unterfüttert oder besser mit Mörtel (zb. Produkte der Fa Sika) ausgegossen werden. Ich würde aber nicht auf die volle ständige Last vorspannen sondern auf rund 70 %, da der Ansatz der Lasten der Statik meist auf der sicheren Seite liegt.
Der der Träger ist auf Volllast im Traglastzustand nachzuweisen und die Durchbiegung unter Volllast auf zumindest l/300.
Weiters ist der Durchbiegungsnachweis für die restlichen 30 % ständige Lasten und Nutzlasten auf l/500 nachzuweisen.
Wichtig ist das Unterfangungsarbeiten, gerade mit Vorspannung von Baufirmen durchgeführt werden die Erfahrung damit haben. Sorgfältige Arbeit bei Unterfangungen ist fast wichtiger als das der Durchbiegungsnachweis auf l/500 oder l/600 geführt wird.
Die von mir angegebenen zulässigen Verformungen beziehen sich auf die österreichische Normung.
Der der Träger ist auf Volllast im Traglastzustand nachzuweisen und die Durchbiegung unter Volllast auf zumindest l/300.
Weiters ist der Durchbiegungsnachweis für die restlichen 30 % ständige Lasten und Nutzlasten auf l/500 nachzuweisen.
Wichtig ist das Unterfangungsarbeiten, gerade mit Vorspannung von Baufirmen durchgeführt werden die Erfahrung damit haben. Sorgfältige Arbeit bei Unterfangungen ist fast wichtiger als das der Durchbiegungsnachweis auf l/500 oder l/600 geführt wird.
Die von mir angegebenen zulässigen Verformungen beziehen sich auf die österreichische Normung.
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