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Moin moin,
für einen privaten LKW Beladeplatz soll eine neue Sohlplatte auf Pfahlgründung neu berechnet werden. Gem. Bauherren fahren keine LKW´s über 30 Tonnen über diese Platte... Welche Brückenklasse würdet Ihr ansetzten ? 30/30 für SLW 30 mit einer Ersatzflächelast von 16.70 kN/m² ? Gruß Woodpecker |
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Hallo,
Falls der Bauherr die Angaben über die LKW-Belastung schriftlöich gibt sollte nichts gegen den SLW-30-Ansatz sprechen. Der SLW 30 liegt wegen der sehr kompakten Lastverteilung gegenüber einem 'normalen' 30 to. LKW wohl eher auf der sicheren Seite. Aber die Platten müßte m.E. schon für Radlasten bemessen werden. Der Ansatz einer Ersatzflächenlast dürfte für die Plattenbemessung nicht ausreichend sein. Außerdem: Wie sieht es mit Lager- und Stapellasten aus? Was wird da umgeschlagen? 16.7 kN/m2 als Ersatzlast (z.B. für die Pfahlbemessung) sind eigentlich nicht viel. Gruß mmue |
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Moin mmue,
die Belastung für max. SLW 30 bekomme ich vom Bauherrn schriftlich. Lager- und Stapellasten gibt es nicht, es werden nur flüssige Stoffe verladen. Ich wollte eigentlich mit einer Gesamtflächenlast von 23.38 kN/m² (Ersatzflächenlast * Schwingbeiwert) rechnen. Da es keine direkte Fahrspur gibt, sondern eine größere unförmige Platte (35 m * 17 m), wollte ich diese 23.38 kN/m² komplett ansetzen. Wie sollte ich bei so einer Platte mit Radlasten rechnen ? Wie sollte da der Lastansatz aussehen, man könnte schließlich überall mit dem SLW 30 fahren ! Gruß Woodpecker |
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Je nach Lage deiner Pfähle ergeben sich statische Systeme, denen du die einzelnen Verkehrlasten zuordnen kannst (Einzelfelder). Der Ansatz der Einzellast kannst du dann entsprechend anordnen (Feldmitte u. Auflagernah), spielt aber nach meinen Erfahrungen keine große Rolle, da die Flächenlast i.d.R. maßgebende Schnittgrößen liefert.
Weiter musst du einen Schwingbreitennachweis liefern. Selbst wenn mal ein größerer LKW auf die Platte fährt, hast du aufgrund der Auslegung auf Dauerfestigkeit immer noch genug Reserve in der Platte. Gruß Jan |
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Moin Scharn,
ich denke auch, daß die Flächenlast maßgebend ist. Was meinst Du mit Schwingbreitennachweis ? Ich wollte einen Rißbreitennachweis führen und die Schwingungen habe ich doch eigentlich mit den Schwingbeiwert 1.4 erschlagen, habe ich einen Denkfehler ? Gruß Woodpecker |
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Hallo,
ob der Ansatz von a) Radlasten + umgebende Flächenlast oder aber b) durchgehende Flächenlast für die Sohlplattenbemessung maßgebend ist hängt von den Bedingungen ab (Plattenstützweite, Lagerungsart, etc.). Das ist m.E. nur anhand des konkreten Falls zu beantworten. Bemessung für SLW 30 z.B. nach Heft 106 DAfStb (bei rechtwinkligen Platten) oder Heft 166 (für schiefwinklige Platten) wenn ich's recht erinnere. Ferner geht natürlich jedes handelsübliche FEM-Programm, insbesondere bei punktgestützten PLatten. Ansonsten liefert Ersatzflächenlast x Schwingbeiwert über die gesamte Fläche ggf. zu große Pfahllsten, denn das schwingende Element (= LKW) ist natürlich nur in geringer Stückzahl und örtlich begrenzt vorhanden (vielleicht max 2 oder 3 x 30 to. vibrieren da gleichzeitig). Außerdem sind die Schwingbeiwerte nach DIN 1072 relativ hoch für diesen Zweck, denn dort wird bei Brücken selbstverständlich eine entspr. Fahrgeschwindigkeit vorausgesetzt. Andererseits: Die Angabe, Stapellasten würden nicht auftreten, ist mit Vorsicht zu genießen. Und 16.7 kN/m2 Ersatzflächenlast ist für eine Hoffläche in einem Umschlagsbetrieb nicht zuviel. Fazit: 1) 30 to. LKW-Last und gewählte Flächenlast vom Bauherrn schriftlich bestätigen lassen. 2) Platte für Lastfälle a) Radlasten + umgebende Flächenlast und b) nur Flächenlast rechnen. Gruß mmue |
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