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ReBrückenklasse ? 27 Sep 2007 08:40 #22590

So, jetzt nochmal:

2.000.000 heißt Auslegung auf Lebensdauer. Eine Schädigung durch dynamische Lasten kann ausgeschlossen werden, da egal welche Kollektive auftreten, das Bauteil nie versagen wird.

Alles was darunter ist, muss für den entsprechenden Fall nachgewiesen werden. Heißt z.B. 10 mal befahren pro Tag bei 300 Tagen im Jahr und 50 Jahre Betrieb, das wären dann 150.000 Lastwechsel. Dann stellt sich noch die Frage wie die Last auftritt, also schwellend, oder schwingend.

Das entsprechende delta Sigma muss also für jedes Bauteil einzeln ermittelt werden, je nachdem welche Kollektive vorherschen. Quasi statisch sind glaube ich etwa 20.000 Lastwechsel. Sollte die Platte also statisch (Ausnutzung der zulässigen Spannungen) ausgelegt werden, so wäre Sie bei oben genannten Fall nach 6,6 Jahren kaputt.

Die Aussage, das ein Ermüdungsfestigkeitsnachweis erst bei 2.000.000 Lastwechseln erfolgen muss, ist demnach falsch. Es kommt auf den Fall an.

Zum Thema Brücken und Brückenteile:
In einigen fällen ist der Unterschied zwischen Unbelastet (EG) und Verkehrslast minimal. Daher kann auf den Nachweis verzichtet werden, weil dieser nie maßgebend ist. Dies ist besonders bei Brückenfundamenten der Fall. Wenn die Platte zudem mit einem überbau versehen ist, kommt in etwa ähnlicher Zustand hervor. Weiter ist die Lastart "gutmütiger" da die Last gedämpft aufgetragen wird.

Gruß
Jan

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