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Gast
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Hallo zusammen,
wie sieht es rechtlich aus, wenn ich z. B. eine Stahlbaustatik aufstelle und nur die Tragglieder bemesse, ohne irgendwelche Aussagen über die Anschlüsse usw. zu machen, sondern lediglich in die Vorbemerkung reinschreibe, dass alle sonstigen erforderlichen Detail-Nachweise vom Ausführenden zu erbringen sind? Kann man mir dann was, wenn etwas passieren würde? Gruss Björn |
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Hallo
Ich würde wenigestens die wesentlichen Anschlüsse bemessen, ansonsten könnte der Ausführende der Werkplanung bemängeln das deine Statik unvollständig ist. Detailnachweise sind, gut geplant, nämlich richtig Arbeit auch wenn die Stahlbaufirma es hinterher sowieso anders macht. Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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hi,
meinungspluralismus ![]() ist immer nett, wenn ein paar anschlüsse bemessen sind - ob die so ausgeführt werden, ist spannend, ob sich der ersteller der genehmigungsstatik (die nur einen kleinen teil der tragwerksplanung bei stahl-/holzbauten ausmacht) einen gefallen tut, bezweifle ich. zu ersterem: anschlüsse und ausführungsplanung gehören m.e. zusammen - nicht honorartechnisch (da wird lt. AHO differenziert), sondern praktisch. idealerweise ist auch auch noch werkstattplanung dabei - (probleme ausgeklammert) folge: entweder nur "genehmigungsstatik" - oder alles. zu zweiterem: mit "ein paar anschlüssen" steckt der tragwerksplaner ungewollt in der verantwortung für die ausführungsplanung dritter. in letzter konsequenz müssten womöglich geänderte ausführungspläne dritter geprüft werden. das ist genauso wie das "grosse paket" (s.o.) honorierungswürdig und -pflichtig. damit ist der eklat (ums geld - was sonst) vorprogrammiert. folge: entweder offensivstrategie (rechtzeitge auftragsklärung) oder defensiv (prinzip hoffnung) meine lösung: ich biete 3 packerl an: - tragwerksplanung bis zur stat. ber. - ausführungsplanung (hoai + AHO) - werkstattplanung/stücklisten (AHO bzw. frei vereinbart) der auftraggeber darf wählen ... grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Hallo Markus,
ich sehe das genauso wie Andreas. Eiine Rahmenkonstruktion z. B. sollte auch mit allen biegesteifen Anschlüssen und Rahmenecken bemessen werden und wenn du dafür typisierte Anschlüsse verwendest ist der Aufwand auch eher gering. |
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hi,
was bringt mir aber eine sog. Genehmigungsstatik in der paar Stützen und Riegel bemessen werden wenn man hinterher feststellt (bei der Ausführungsplanung) das die biegesteife Rahmenecke mit Schott / Stegblechen derart verstärkt werden muß und ein ggf. stärkeres Stützen oder Riegelprofil sinnvoller gewesen wäre. Dies ist genauso sinnvoll wie wenn man heute nach Bruchlinientheorie im Stahlbetonbau rechnet und die Verformungen außer acht läßt. Solche Statiken halte ich mit Verlaub gesagt für sinnlose Beschäftigung. Ein Tragwerksplaner sollte sich schon sicher sein das seine Statiken auch hinterher ausführbar sind.. Gruss Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK |
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Es sieht so aus:
Ich habe den Auftrag für die Genehmigungsplanung und werde entsprechend dafür bezahlt. Die Bemessung der Riegel und Stützen fällt ganz klar in den Bereich der Genehmigungsplanung. Bei den Anschlüssen verschwimmt meiner Ansicht nach die Grenze zwischen Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Bevor ich einen Anschluss - mal abgesehen von typisierten Verbindungen - bemessen will, muss ich ihn zumindest skizzieren, damit ich eine Vorstellung von den Abmessungen und Verbindungsteilen bekomme. Und wenn ich den Anschluss dann bemesse, muss ich ihn wiederum in den Positionsplan aufnehmen - und damit hab ich aus dem Positionsplan einen Plan gemacht, der bzgl. des Anschlusses auch als Ausführungsplan verwendet werden kann. Wie gehe ich denn vor, wenn ich keinen Auftrag für die Ausführungsplanung habe? Anschlüsse im Positionsplan nicht darstellen, jedoch handschriftlich in der Statik aufskizzieren? Es stimmt schon, dass die Bemessung der Tragglieder und der Anschlüsse zusammen gehören, aber - wie Andreas schon sagte - die Bemessung und vor allem die Zeichnung der Anschlüsse ist richtig Arbeit... Und das mach ich nicht umsonst. Soll ich deswegen den Auftrag ablehnen? Meine Antwort: Nein. Gruß Björn |
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