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Gast
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Hallo,
das sehe ich anders, siehe meinen Beitrag vom 16.05.07. |
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Lph. 3 beschreibt die System- und Entwurfsplanung. "Ausbildung von Auflager- und Knotenpunkten" heisst nichts weiter, als das du festlegst, wie, z.B. bei einer Halle, das statische System aussehen soll.
Wie willst Du denn schon in Lph. 3 die Ausführungsplanung machen sollen, wenn erst in Lph. 4 die Statik aufgestellt wird. Klären von konstruktiven Details ist eine besondere Leistung in der Lph.3, somit steht gesonderte Vergütung zu. Ich bleibe dabei: wenn die Lph. 5 nicht beauftragt ist, dann wird auch keine Ausführungsplanung gemacht. Wer nur ein Schitzel bestellt, bekommt einfach kein Filetsteak. |
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Ich bekomm gerade irgendwie Hunger auf Rind...
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schlosser bekommen bei mir die wichtigsten details, stahlbauer bekommen nur die statik, ohne details.
wenn details, dann nur wichtige details. in der regel machen die stahlbauer ihre sachen gem. den fertigungstechnischen vorlieben eher selbst: der eine hat gern winkelanschlüsse, der andere stirnplatten. da beim schlosser die konstruktion meist einfach und simpel sind, ist der mehraufwand für details vertretbar. bei schwierigen stahlbauten hingegen muß die detailplanung extra honoriert werden. gruß chris MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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Hallo,
ich meine es ist doch ganz einfach: in LF 3 wird das System festgelegt, wo welche Auflager, Konoten und Gelenke hinkommen; in LF 4 wird die reine Stabstatik (Mikado) gerechnet, mit den statischen Werten für jeden Knoten in LF 5 werden die Verbindungen selbst berechnet. Wenn man aus Nettigkeit und weil man nicht so viel Geld braucht gleich ein paar Anschlüsse in LF 4 mittmacht ist das was anderes. Grüße aus Berlin
Florian Muthmann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.muthmann-berlin.de Tel 030 - 859 670 55 Fax 030 - 859 670 54 |
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