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Re Preisdumping 16 Feb 2007 13:23 #19215

  • Mitch
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- Pflicht-Mitgliedschaft, nur für Selbständige möglich, nicht für Nebenberufler/Mitarbeiter
- Statik-Erstellung bzw. -einreichung nur durch Pflicht-Mitglieder, gesetzlich geregelt
- Statik-Aufsteller bzw. -Unterzeichner durch Bauamt kontrolliert


Wenn ich o.g. richtig verstehe, soll also ich als angestellter Ing. in einer Hallenbaufirma keine Statiken mehr einreichen können bzw. dürfen??? Es gibt nicht nur selbständige Bauing.'s, sondern auch noch Firmen, die sich den "Luxus" eines eigenen Statikers leisten.

Wenn ich das falsch verstanden haben sollte, bitte ich um Aufklärung, ansonsten
mit verständnislosem Gruß
Mitch

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Re Preisdumping 16 Feb 2007 14:55 #19218

@ Mitch : "... soll also ich als angestellter Ing. in einer Hallenbaufirma keine Statiken mehr einreichen können bzw. dürfen??? Es gibt nicht nur selbständige Bauing.'s, sondern auch noch Firmen, die sich den \"Luxus\" eines eigenen Statikers leisten ... "

Entschuldigung, das wurde bisher noch wenig bedacht. Deshalb soll das ja hier mal durchdiskutiert werden !!! In einem Fall wie bei Dir ist das ja in Ordnung und muß eben entsprechend formuliert werden. Dann müßte z.B. die (Hallenbau-)Firma bei der Kammer als "Aufsteller" legitimiert sein und ein Honorar nach HOAI berechnen. Und Du als Mitarbeiter erhälst Dein angemessenes Ing.gehalt. Dein Arbeitgeber muß ja mit Deinem Gehalt wirtschaften, und wäre sicher auch an einem gewissen Honorar-Level interessiert, wenn er wüßte, daß alle das tun bzw. tun müssen. Und Dein Gehalt steigt und fällt ja auch damit ...

Natürlich kommt da die Frage nach den grenzüberschreitenden Nachbarland-Anbietern auf, die auch das Statik-Honorar im Hallen-Angebot haben !? Wie kann man das regeln ? Wer in Deutschland baut, soll dt. Recht (incl. Kammergesetz) beachten ! Das muß z.B. die Autoindustrie auch.

Die Idee war lediglich, zu vermeiden, daß irgendwelche Mitarbeiter oder (öffentliche) Angestellte "nebenbei" Statiken zu Dumpingpreisen einreichen, weil sie ja ihren 8:00-17:00Uhr-Job incl. Monatseinkommen als Polster haben, und vor allem keine eigene Software und Literatur bezahlen müssen. Geschweige denn, Seminargebühren für Normen-Weiterbildung etc.. Das zahlt ja alles der Chef ... haha. Wenn jemand was nebenbei machen möchte, soll er das über seinen Arbeitgeber abwickeln, oder sich selbständig machen und in die Kammer eintreten. Und bei 'ner Statik für die Oma oder Tante kann man ja einen (formlosen) Befreiungsantrag o.ä. bei der Rechnungsprüfung stellen ...

Also ich persönlich möchte hier keinem seinen Job wegnehmen. Es sollte nur weniger "nebenbei" gearbeitet werden. Selbständigkeit bedeutet oft hart verdientes Brot und hohe Verantwortung bei mittlerweile miesen Honoraren.

Wenn die Inhaber ausschließlich HOAI-Honorare erhalten, können auch die Angestellten (wieder) vernünftige Gehälter bekommen. Vielleicht schränkt auch das die Lust zur Nebentätigkeit wieder weiter ein.

@ BerndS : "...ein vorgefertigtes schreiben, das von jedem vorgelegt wird und die schreiben dann zentral gesammelt werden? wär wie ne unterschriftenaktion, nur dass jede unterschrift auf einem extra blatt steht ..."

Wo könnte man diese vorgefertigten Formulierungen hinterlegen ? Wie könnte man das sortieren und zu einem Gesamt-Gebilde formen, das dann unterschrieben werden könnte ?

Erholsames Wochenende ... und neugierig bleiben

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Re Preisdumping 16 Feb 2007 16:54 #19224

Leute, eure Ideen finde ich schon mal gut.
Und vieleicht sind sie in den Bundesländer, die brauchbare Kammern haben auch anwendbar.
Die Kammer in Baden-Württemberg kann man aber in der Pfeife rauche.
Typisch für die ist der erste Satz der Satzung: "Der Kammer gehören als Pflichtmitglieder alle in die Liste der Beratenden Ingenieure Eingetragenen an."
Toll "Pflichtmitglied ist der, der "Eingetragenes Mitglied ist"
Aber genau auf diesem Niveau bewegt sich der "Verein".
Sorry nur für einen Titel bin ich nicht bereit 600€/Jahr zu zahlen.

Und um in meinem Nachbarland Hessen Prüfbefreiung zu bekommen, muss ich dort dann ebenfalls Gebühren zahlen, wenn ich nach Prüfung meiner Eignung für würdig befunden werde überhaupt aufgenommen zu werden.
Die erforderlichen Gebühren und Aufwand haben mein Honorar für die Garage, um die es ging, bei weitem überschritten.
Ich als langjärig selbständiger Ingenieur durfte den Antrag auf Prüfbefreiung nicht unterschreiben (in B-W darf ich es).
Der Architekt durfte es, und die Garage wurde von der Prüfung befreit.

Deswegen fände ich es am Besten, dass es erst einmal eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer gäbe.
Und wer in einer Landeskammer ist, hat die gleichen Rechte in allen Bundesländer, ohne dort Mitglied zu sein.

Das ist in meinen Augen der erste Schritt, der unternommen werden muss.
über diesen Dachverband (den Ausdruck "Dach-Kammer" wollte ich nicht verwenden) ist es dann wesentlich einfacher, die Forderung nach Durchsetzung des Qualitätsstandarts -auch beim Honorar- durchzusetzen.

Bei der derzeitigen Kleinstaaterei, wird nur jedes Bundesland wieder ihr eigenes Süppchen kochen.

Wobei ich die Kammer in Hessen schon wesentlich besser finde, da sie wenigstens die Prüfbefreiung nur für ihre Mitglieder durchgesetzt hat.
Ist doch schon mal ein Fortschritt gegenüber Baden-Württemberg, die lediglich den Titel "Beratender Ingenieur" verwaltet.

So dass möchte ich gerne zur Diskussion stellen: Bundeseinheitliche Regelung mit Gleichstellung aller Kammermitglieder als ersten Schritt.

(Wie Eingangs erwähnt, finde ich eure Ideen gut -und mache auch gerne mit-, nur ist das in meinen Augen der 2. Schritt.)

Gruss Moses

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Re Preisdumping 16 Feb 2007 17:01 #19225

die länderkammern werden davon kaum begeistert sein, denn die einnahmen durch die fremdeingetragenen in die verschiedenen listen machen im jahresbudget nen ganzen batzen aus....warum sollten sich die kammern diese einnahmequelle abschneiden.

die ideen sind gut nur fehlt die macht sie umzusetzen.....
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
www.mcs-info.de

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Re Preisdumping 16 Feb 2007 17:15 #19227

Hallo und guten Abend,

noch ein paar (nüchterne) Gedanken zum aktuellen Thema:

- Länderkammern sind wichtig, nicht zuletzt auch wegen des Versorgungswerkes
und der auszuübenden neuen Aufgaben, dazu im Anschluss mehr
- Pflichtmitgliedschaft aller Freischaffenden
- freiwillige Mitgliedschaft von qualifizierten Mitarbeitern z.B. 1.Ingenieur im Büro
- Haftpflicht für alle Kammermitglieder obligatorisch
- Beitritt zum Versorgungswerk freiwillig
- für jedes Projekt sind komplette Statische Unterlagen zu erstellen, auch Pläne
- alle Statischen Unterlagen jedes Projektes sind zu prüfen, keine Ausnahmen
- alle statisch relevanten Arbeiten auf der Baustelle sind abnahmepflichtig und
durch den PI oder den Entwurfsstatiker zu dokumentieren
- vorlageberechtigt für Statische Unterlagen sind nur Kammermitglieder
- ob es einer Bundeskammer bedarf glaub ich eigentlich nicht, als zentrale Super-
Behörde ohne 16 weitere Länderkammern möglicherweise ja, aber sicher nicht
effektiv genug
- als ganz wichtiger Punkt wäre die Abrechnungsstelle zu betrachten, sie braucht
einen quasi-behördlichen Rahmen und sollte sich durch Mitgliederbeiträge finanzie-
ren, die Aufsicht müßte m.E. durch die Landesregierung ausgeübt werden.
Die überlegungen schließen ein beachtliches ABM-Programm für Statiker mit ein,
das wäre sicher nicht übel.
Dann lasse ich´s für heute damit genug sein.
Freundliche Grüße galapeter97

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Re Preisdumping 17 Feb 2007 09:08 #19236

@ChristianMarx : "... die länderkammern werden davon kaum begeistert sein, denn die einnahmen durch die fremdeingetragenen ... diese einnahmequelle abschneiden ?"

Bei einer Pflicht-Mitgliedschaft werden aber mit Sicherheit sehr viele NEUE Mitglieder bei der Kammer begrüßt, die bislang - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Kammer beitreten wollten (und auch nicht mußten). Und durch die angestrebten Nur-HOAI-Honorare sollte dann der Jahres-Beitrag auch verkraftbar sein.

Könnte also für Kammer + Mitglieder sinnvoll sein ...

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