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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 14 Sep 2006 16:52 #16560

Hallo,

Grundsätzlich:
Wenn deine Anweisung, die betreffende Wand erst nach der Montage der Dachbinder aufzumauern, schon vor dem Mauern bekannt war, dann handelt der Bauunternehmer auf eigene Faust und vorsätzlich (!). Dann wußte er, daß es verboten war und tat es trotzdem. Und du bist die Verantwortung los.
Wenn deine Anweisung aber erst nach dem Mauern kam, kann man sich im Schadensfall streiten, ob er es denn aufgrund seines eigenen Sachverstands hätte selbst wissen müssen. Ist beim Bauunternehmer zumindest zweifelhaft. Der Bauleiter (gibt's da einen?) hätte vielleicht fragen müssen, wenn er es selbst nicht beurteilen kann.

Also:
Der Bauzustand wird ja nicht ewig dauern. Wann kommen denn die Dachbinder? Vielleicht läßt sich das Problem ja kurzfristig erledigen, d.h. Binder montieren. Bis dahin wird nicht der in 50 Jahren einmal auftretende Wind lt. DIN 1055 auftreten. Außerdem kann man für Bauzustände die Windlast reduzieren, abhängig von der Standzeit und den möglichen Sicherungsmaßnahmen (vgl. neue DIN 1055). Vielleicht kann man mit den reduzierten Windlasten die schon eingebauten Stützen und Fundamente für den Bauzustand nachweisen.

Gruß
mmue

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 19 Sep 2006 06:03 #16619

Hallo

wegen enormen Druck im Moment kam ich jetzt erst dazu zu antworten.Also ein Zwischenstand.Das mit dem ausmauern wurde auf eine vernünftige Art und wichtig (für mich) ohne Streitereien erledigt.Ich habe dem Unternehmer gesagt, daß er bis auf bestimmte Höhe ausmauern könne, und zwar so hoch das die Schnittgrößen nicht größer werden als für ihre eigentliche Funktion vorgesehen (am Gesamtsystem).Die Höhe gib ich ihm noch an.Dieses Thema war somit abgeschlossen.
Jetzt geht es mit den Betonstützen weiter am Diskutieren, bzw. wer die Fertigteilpläne dazu erstellt.Der Unternehmer sagte daß er die Stützen zum teil fast 12m lang in fertigteilbauweise herstellt.Nun, ich habe noch nie irgend welche Fertigteilpläne zeichnen müssen, weder Stützen noch Elementdeckenplatten.Meines wissens gehört das zur Leistung des Fertigteilherstellers bzw. es ist so üblich.Außerdem ist es in der HOAI auch unter besondere Leistungen aufgeführt.Die nötigen Vorgaben dazu hat er von mir in sehr ordentlicher Weise erhalten wo alles absolut erkennbar ist Maße Bewehrungsgrad etc.Der Unternehmer beharrt jetzt darauf die Fertigteilpläne nicht erstellen zu müssen.Es liegt nicht in seiner Aufgabe......zum verrückt werden diese Baustelle


Horst

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 19 Sep 2006 07:43 #16625

Hallo,
Als was ist das Gebäude konzipiert... in Fertigteil- oder in Ortbetonbauweise?
War es von vornherein klar eine Planung in FT- Bauweise durchzuführen weil es technisch und zeitlich nicht anders geht wäre es deine Aufgabe gewesen diese Planung entsprechend durchzuführen.
Richtig ist das FT-Elementzeichnungen als Besondere Leistung stets gesondert beauftragt werden müssen.
Wenn Du auftragsgemäß nur eine Ortbetonplanung machen mußtest, ist es eindeutig Sache der Baufirma ggf. in Fertigteilbauweise umzuplanen.
Oft wird die Baufirma in eigenen Interesse diese Planung als Besondere Leistung an den bereits tätigen Planer mit übergeben.
In Deinem Fall würde ich im nachhinein darauf jedoch verzichten, da man davon ausgehen kann, dass Du deinem Honorar hinterherlaufen wirst.

Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 19 Sep 2006 07:46 #16626

wie ist es denn ausgeschrieben?
lieferung FT einschl. techn. bearbeitung, oder ohne???
wenn ohne, dann....gibt es wohl streit...

gruß
chris
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
www.mcs-info.de

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 19 Sep 2006 07:47 #16627

@Tomi

sowas in der Art schreibe ich auch auf meine Pläne drauf, obwohl der Bauleiter die von Dir beschriebenen Funktionen eigentlich auch ohne meine Hinweise zu erfüllen hat rein rechtlich gesehen, hab da neulich einen Artikel von einem Uni Prof. gefunden welcher in den Vorlesungen angehende Architekten welche funktionen der Bauleitung übernehmen etwas genauer über ihre eigentliche GROßE Verantwortung hinweist.

@mmue

Die Anweisung mit dem Hochmauern wurde von mir VOR dem Beginn verkündet.Ist eh noch nicht so weit sind noch am erstellen der Köcherfundamente.Das mit den Bindern ist so eine Sache.Der Zimmermann hatte bis Anfang diese Woche noch nicht mal eine Auftragsbestätigung und wartet auf diese weil die Preise für Holz ansteigen.Jetzt ist scheinbar alles soweit klar, aber die Binder werden wohl erst nach dem Mauern montiert werden.Ist halt ne undankbare Baustelle, Bauherr hat wirklich jede Firma im Preis so gedrückt das alle irgendwie in Mißstimmung sind.Keiner sagts ....alle merkens so auf die Art.

@AndreasG

Monageanweisung...etc. das weiss bisher keiner wer das erstellt.m.E. ist das ja eigentlich Aufgabe des Fertigteilherstellers bzw. wird so gehandhabt.Aber wie gesagt..Unternehmer der die Stützen als Fertigteil fertigen will will nix bringen bzw. stellt sich bissl quer so auf die Art nicht in meinem Aufgabenbereich.Es kann ja wohl nicht sein, daß er sagt er stellt Fertigteilstützen mit fast 12m Länge her und ich soll die Fertigteilpläne zeichnen dazu.Ich mußte das noch nie tun!

Horst

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 19 Sep 2006 07:51 #16628

Hallo,

wurde die technische Bearbeitung der Fertigteile (Anfertigen der Verlegepläne, Werkpläne, Stücklisten etc.) mit ausgeschrieben bzw. hat der Unternehmer diese mit im Auftrag?
Wenn nicht, muss dieses zusätzlich vom Bauherren beauftragt werden.
Wir achten immer darauf, das eine entsprechende Position im LV enthalten ist, dann gibt es später keine Unstimmigkeiten.

Gruß
Sönke

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