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D.I.E. Baustatik- Software
Dlubal - Statik die Spaß macht

Bauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ??

Re: ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ??

19 Sep. 2006 08:32
#
Horst schrieb:
@Christian

...... Oder aber ist es nun Sache des Architekten sich darum zu kümmern wer es macht natürlich gegen Honorar

richtig, diese leistung ist in dem fall nicht ausgeschrieben und muß dann beauftragt werden.
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
www.mcs-info.de

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Re: ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ??

19 Sep. 2006 08:50
#
also mein angebot beinhaltet tragwerksausführungszeichnungen einschließlich zugehörender stahl/mattenlisten.Ich weiss daß fertigteile-zeichnungen,etc. unter besondere leistungen gehören! So wie ich Christian richtig verstanden habe ist es nicht automatisch sache des tragwerkplaners Pläne für FT-Teile mitzumachen nur weil ich den auftrag der statischen bearbeitung hab, sondern muß als extra position in ausschreibung aufgelistet sein.Es geht jetzt darum wer diese Zeichnungen erstellen soll, unternehmer hat dies scheinbar nicht in seinem angebot mit drinne, wenn es aber ausgeschrieben ist fällt es also in die hände des architekten dies zu vergeben, da der bauherr ja diesbezüglich laie ist und ihn das nicht interessiert ?

Horst

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Re: ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ??

19 Sep. 2006 08:54
#
es sind ja nicht nur die zeichnungen, auch zusätzliche statik ist oft von nöten, wenn die bauteile mit dem kran versetzt werden

- anhängelasten
- transport
- etc..
du wirst also noch ein paar seiten statik bringen müssen....
daher ist es auch sonderleistung....
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Christian Marx
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Re: ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ??

19 Sep. 2006 08:56
#
@ Horst,

auf das wollte ich hinaus... Dir war bekannt dass bestimmte Bauteile ( Fundamente und Stützen) als Fertigteile auszuführen sind um einen bestimmten Baufortschritt zu gewährleisten. Somit ist es ursächlich deine Aufgabe diese auch für bestimmte Montagezustände ( Abheben aus der Schalung, Aufstellen etc. ) zu bemessen und dies verbindlich der Baufirma mitzuteilen.
Gefällt der Baufirma diese Montagereihenfolge nicht ist es Ihre Aufgabe ggf. umzuplanen.
Zweitrangig ist in diesem Fall ob Du es versäumt hast in Deinem Angebot diese Mehrleistung einzurechnen. Somit obliegt es Dir die Bau- und Montagezustände festzulegen.
Hinsichtlich der Ausführungszeichnungen als FT- Elementzeichnungen müssen diese wie bereits erwähnt als besondere Leistung in Auftrag gegeben werden.
Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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Re: ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ??

19 Sep. 2006 09:03
#
AndreasG schrieb:
@ Horst,

Somit ist es ursächlich deine Aufgabe diese auch für bestimmte Montagezustände ( Abheben aus der Schalung, Aufstellen etc. ) zu bemessen und dies verbindlich der Baufirma mitzuteilen.
Gruss
montagelastfälle sind laut HOAI aber besondere leistungen....

wenn architekten ne rohbauausschreibung machen :-((( *grummel*
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Christian Marx
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Re: ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ??

19 Sep. 2006 09:05
#
also abschließende zusammenfassung so wie ich das verstanden hab!Da es eine Sonderleistung ist und ich ja der tragwerksplaner bin, muß ich dieses nun unendgeltlich mitmachen, da bauherr sagt interessiert mich nicht ich hab pauschalpreis.Mehr Honorar gibt es nicht das ist sicher!Ich berechne nun transportzustände etc. für fertigteilwerk und andere noch nötige dinge d.h. pläne etc......hm mußte ich auch noch nie bei einer elementdecke tun, da mail ich die benötigten werte rüber und schau mir das nach fertigen der pläne der FT-Werks genau durch und dann geht das ding raus..hat sich also was geändert.Mir ist halt so bekannt das diese Transportzustände etc. der FT-Hersteller bringt sowie die zeichnungen dazu, denn woher weiss ich denn wo er halterungen plaziert etc. bzw. wie das FT-Werk genau vorgeht.Naja aus fehlern lernt man....

Danke an alle für die Zeit und Mühe
Hosrt

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