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@AndreasG
na ich denke (mußmal mit Bltg.sprechen) das Gebäude ist mit Sicherheit als Fertigteilbauweise ausgeschrieben Köcher, Stützen zumindest.Obwohl aber bei der Besprechung irgendwie nicht klar war ob in Ort- oder Fertigteilbauweise, der Unternehmer machte nur mal ne Andeutung vielleicht machen wir die Stützen selbst in Fertigteil, wies ausgeschrieben war weis ich net.Wenn aber in Fertigteil ausgeschrieben sagt Du wäre es meine Aufgabe gewesen diese Planung entsprechend durchzuführen! was genau meinst Du damit |
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@Kroeger
eines weiss ich sicher.Der Unternehmer hat die Fertigteile nicht mit in Ausschreibung,dieser hat mir nämlich gestern diesbezüglich die Ohren voll gejammert deswegen will er ja auch nix tun diesbezüglich. Horst |
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was vergessen vorhin...
wenn die Baustelle bzw. die Stützen als FT-Stützen ausgeschrieben sind, und der Unternehmer mit diesem wissen sein Angebot abgegeben und den zuschlag erhalten hat ist es dann nicht seine aufgabe sich um die FT-Stützen zu kümmern unter angabe der erf. Bewehrung etc.vom Bauingenieur?? d.h. entweder er läßt sie fertigen wenn er dieses nicht kann, oder aber er macht es selbst.Aber die nötigen Pläne dazu (Monatgeanweisung etc.) muß doch dann der FT-Hersteller liefern? Lieg ich da denn wirklich falsch sollte dies meine Aufgabe sein? Wie ihr sicher merkt, habe ich diesbezüglich noch nicht so die Routine darin, aber wer nix tut der kann auch nix lernen.An dieser Stelle mal kurz ein herzliches Dankeschön für all die Infos bisher. Horst |
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technische bearbeitung muß ausgeschrieben sein, sonst wird sie nicht angeboten.
gehört in die vorbemerkung eines LV's MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken FON: +49 (0) 6805/943 145 FAX: +49 (0) 6805/943 146 www.mcs-info.de |
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@Christian
heißt das im Klartext wenn technische bearbeitung nicht mit ausgeschrieben ist (weil es der Architekt vielleicht verpennt hat, Bauherr will AUSdrücklich Pauschalpreise) und dies der Unternehmer somit auch nicht anbieten muß soll es der Tragwerksplaner machen? Oder aber ist es nun Sache des Architekten sich darum zu kümmern wer es macht natürlich gegen Honorar |
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Hallo Horst,
Vielleicht hab ich's überlesen: Hast du definitiv einen Auftrag für die Ausführungsplanung, d.h. in diesem Fall Lieferung der Schal- und Bewehrungspläne? a) Falls nein, bist du auch nicht verpflichtet irgendwas dergleiches zu liefern. Es gibt keinen Grundsatz, daß derjenige, der die Statik erstellt auch kostenfrei Ausführungspläne mitliefert. b) Falls ja wäre zu klären, ob du bei deinem Angebot von Ortsbeton- oder Fertigteilbauweise ausgegangen bist oder hättest ausgehen müssen. Fertigteilbauweise bedingt i.A. einen höheren Aufwand und kostet ggf. mehr an Planungsleistung (FT-Elementpläne sind besondere Leistung gem HOAI § 64)). Gruß mmue |
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