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Re???????? 20 Sep 2006 08:41 #16677

@bm

ja das stimmt ja !! Dafür Danke ich rabe auch sehr, ich danke hier jedem für seine Hilfe bzw. seinen Beitrag.Bezogen war das auf die letzte Nachricht von ihm.Die hilft
mir aber nun absolut nicht weiter.
Natürlich ist mir klar daß dies alles ziemlich sch.... hier an dieser Baustelle läuft, aber es sind auch ganz komische Bedingungen jeder kennt jeder Bauherr Statiker Unternehmer aber dennoch gibts keinen Vertrag.Hab mich kundig gemacht und weiss eines jetzt ganz sicher.Wenn bei Beginn der Arbeiten KEIN Vertrag vorliegt gilt im Streitfall die HOAI! aber wie es aussieht ist es jetzt erledigt, ich zeiche den Müll halt in die Pläne rein bin auch schon fast fertig.
Also nochmals Danke an alle.

liebe Grüße
Horst

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streitfall 20 Sep 2006 09:21 #16681

hallo,

die frage ist doch, wie der streitfall vermieden werden kann, oder ?

wozu benötigt man einen vertrag, wenn die HOAI letztendlich alles "regelt" ?

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Wir sind so weit :-( 03 Okt 2006 11:27 #16905

Hallo wiedermal!
wir sind soweit so wie es aussieht, ohne Streit scheint es in diesem Falle nicht gehen zu wollen, der Bauherr ist als "überschlauer" ja einschlägig bekannt.
Erste AZ.Bauherr behält sich einfach das Recht vor nicht die kmpl. Rechnung zu bezahlen...so auf die Art schauen wir mal was dann passiert, schriftlicher Einspruch meinerseits wurde eingelegt bzw. offenrer Betrag in Rechnungsform verlangt.
Zweite AZ.Vom Bauherrn kommt ein Fax, daß er der Meinung sei, die bisher geleisteten Arbeiten würden nicht im Verhältnis zur geforderten AZ stehen....

Nun meine Arbeiten beinhalten LP 3 bis einschließlich 6.Wenn ich LP 3 sowie 4 kmpl. erledigt habe, LP 5 und 6 so etwa zu 70 % (muß noch etwas Zeichenarbeit machen), dann bin ich der Meinung, daß ich in der Lage bin eine zweite AZ stellen zu dürfen.

Ich habe keine Zeit für solche Katz und Maus spielchen, deshalb werde ich diese Sache jetzt (wenns wirklich nicht anders geht !!!) einem Juristen überlassen.
Wer kann mir an dieser Stelle einen GUTEN im HOAI-Recht sich auskennenden Juristen empfehlen.Ich bin im Kreis Freiburg im Breisgau.

Horst

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ReWir sind so weit :-( 03 Okt 2006 12:07 #16906

Horst schrieb:

Hallo wiedermal!

Wer kann mir an dieser Stelle einen GUTEN im HOAI-Recht sich auskennenden Juristen empfehlen.Ich bin im Kreis Freiburg im Breisgau.

Horst



Wie wäre es mit Christian Marx? LOL

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ReWir sind so weit :-( 03 Okt 2006 12:51 #16912

@roststab

Im Gegensatz zu Dir, hat mir Christian wirklich sehr viele gute und nützliche Infos zu meinem bisherigen Anliegen gegeben.Dafür danke ich ihm recht herzlich, und auch allen anderen !!
Aber überleg mal selbst, Dein Beitrag (der erste übrigens diesbezüglich) ist nichtmal die sprichwörtliche Tinte wert, sorry

trotz allem einen schönen Dienstag

Horst

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 03 Okt 2006 15:14 #16913

bei deiner ingenieurkammer nachfragen, direkte empfehlungen wollen die zwar nicht geben, aber wenn du hartnäckig bleibst dann verraten die meistens doch den ein oder andern namen........

oder

deine rechtschutz / berufshaftpflicht versicherung ansprechen zwecks erstinformation und beratung, die geben dann auch gerne einen anwalt preis......

ärgerlich - aber vorhersehbar, leider.

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