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Bauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 14 Sep 2006 13:42 #16546

liebe Kollegen!
bräuchte in oben liegender Sache dringend Rat.Bin gerade an einem größeren Projekt rechnen wobei das Aussteifungssystem ein Rahmensystem ist mit 4 Feldern d.h. 5 Stützen.Dachneigung beträgt 10 Grad, wobei die erste Stütze Einspann-Pendel-Einspann-Pendel-Einspannstütze ist.Mittlere Achse (C) ist ca. 12 Meter hoch.Also Achse A bis C geht mit 10Grad bis C zum höchsten Punkt, dann ab Achse C bis E wieder absinkend mit 10Grad Neigung.So ne Art Pult in Achse C mit überstand und Konsolauflager für Binder von Achse C bis E.Jetzt macht der Bauunternehmer etwas trouble, weil er will nach einbringen der kmpl. Fertigteilstützen die Mittelachse (C) kmpl. auf fast 12 Meter ausmauern will.Ich sagte ihm daß die Aussteifung des statischen Systems erst nach anbringung der Dachbinder von Achse A bis E gegeben ist, und ich nicht ein Fundament mit Windeinfluss von Achsmaß 6,50m und höhe von fast 12 Metern für den Bauzustand bemessen kann.Das ist unwirtschaftlich und nicht akzeptabel.Er war nicht so recht einsichtig.Nun ich habe dennoch einen Vermerk auf meine Pläne gemacht, das für den Bauzustand je nach Höhe der Ausmauerung abzustützen ist.Verantwortlich für die Ausführung der Pläne ist ja der Bauleiter, aber kann mir vielleicht irgend jemand sagen wo hierrüber vielleicht etwas genaueres zu lesen ist bezüglich verantwortlichkeit etc.So viel ich weis liegt die Verantwortung ja auch im Bereich der Baufirma oder ?

Gruß Horst

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 14 Sep 2006 13:53 #16548

hmm...das mit der verantworlichkeit der ausführenden firma, den vorgaben der statik folge zu leisten ist eigentlich klar....und vor gericht leicht zu begründen.

allerdings frage ich mich, warum ihr keine FT wände gebaut habt, diese dann mit mobilen blockfundamenten für den bauzustand abstützt?
abgesehen von der einfacheren montage vermeidet man nachträgliche risse im MW durch bewegung der betonstützen....

gruß
chris
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
FON: +49 (0) 6805/943 145
FAX: +49 (0) 6805/943 146
www.mcs-info.de

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 14 Sep 2006 14:17 #16551

Hallo Chris

naja ist eh ne ganz komische Baustelle, jeder ist froh wenn die ganze Sache fertig ist weil der Bauherr eigentlich möchte daß man noch Geld bringt wenn man für ihn arbeitet.Demenstsrechend ist auch die Stimmung aller am bau beteiligten.Zwischen den Stützen will der Bauherr Ytong haben, HTA 28/15 usw. als Halt.
Hast mir vielleicht ein tip im Netz bezüglich verantwortlichkeit etc.


Horst

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 14 Sep 2006 14:20 #16552

habe gerade nur ne alte LBO gegriffen, da war es noch §55-60
MCS - Ingenieurbüro für Bauwesen
Christian Marx
Fasanenweg 2, 66129 Saarbrücken
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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 14 Sep 2006 15:00 #16555

Schreibe doch so:

Die aus der vorhandenen Konstruktion in Rechnung gestellten Maße, Gewichte und statischen Systeme sind vom verantwortlichen Bauleiter vor Baubeginn zu überprüfen.

Für die Bau- und Montagezustände hat der verantwortliche Bauleiter die Standsicherheit des Bau-werks durch zusätzliche Maßnahmen (nach gültigen Regeln der Technik) zu gewährleisten.

Die statische Berechnungen sind vor der Ausführung durch einen Prüfingenieur für Baustatik zu prüfen.

Gruß der TOMI

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ReBauzustand / Endzustand verantwortlichkeit ?? 14 Sep 2006 15:41 #16558

Hallo,

Frage: wer oder von wem und in wessem Auftrag wurde die bei Fertigteilen benötigte Montageanweisung erstellt.??
Sämtliche Angaben und Vorrichtungen für Bauzustände sind üblicherweise dort enthalten.
Desweiteren muß die Montageanweisung durch einen Prüfingenieur geprüft sein, die dann selbstverständlich verbindlich einzuhalten ist.
Sieht die Baufirma eine andere Montageweise vor, hat sie diesen geänderten Montageablauf auch prüfen zu lassen.

Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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