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Hallo
meines erachtens ist hier eher das Erfordernis, dass die Bauherren/Eigentümer/Gebäudenutzer, wer auch immer dafür dann verantwortlich ist, ab einer bestimmten maximalen Schneemenge anfängt das Dach von Schnee zu Räumen. Gibt es in Diese Richtung überhaupt eine Pflicht für den Planer/Statiker, darauf hinzuweisen? Wo giebt es für die Bauherren/Eigentümer/Gebäudenutzer eine Art Gebrauchsanweisung für ihr Gebäude, Katalog über notwendige Kontroll-, Wartungspflichten? In diesem Fall wäre ja die Frage, wann er in seinem jeweiligen Gebiet normalerweise die maximale Schneelast erreicht hat. Giebt es seitens der Behörden zBsp Warnsysteme? Wie bei Betreten von Eisflächen, Lawienengefahr...? Oder ist da jeder Bauherren/Eigentümer/Gebäudenutzer auf sein Bauchgefühl angewiesen? |
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Ich glaube, dass es nicht der richtige weg ist, jemanden auf's dach zu schicken, wenn dort schon +/-1m schnee liegt, es gerade schneit, es ist kalt, im TV ist olympia und ausserdem hatte ich schon 2 gluehwein. Vielmehr sollten alle Lastannahmen die wahrscheinlichkeit abdecken, dass sie nicht ueberschritten werden, und dass mit einem soliden sicherheitsfaktor. Jedes bauwerk sollte fuer die zu erwartenden lasten bemessen werden, vielleicht mit der aussnahme von gebrauchstauglichkeit, jedoch sicher nicht standsicherheit.
leider schein es, dass die deutschen normen in eine andere richtung gehen. Die neue 1045 zB. ist ein werk, dass sicher die neuesten erkenntnisse der universitaeten darstellt, jedoch fuer den taeglichen gebrauch nur bedingt vorteile bringt. als ingenieur schleppt man sich durch undurchsichtige formeln, die ohne zusaetzliche literatur nur bedingt sinn machen. was bringt der ganze kram, wenn fuer die falschen lastannahmen gerechnet wurde? Ich persoenlich lege weitaus mehr wert auf design control, oftmals nutze ich hoehere lasten als noetig und stelle sicher, dass unter keinen umstaenden ein versagen moeglich ist, auch wenn die norm kleinere werte fuer lasten angibt. In meinem Buero hat dies im uebrigen seit jahren bestens funktioniert. Wir sind bekannt als eines der teuersten, und darauf sind wir stolz! "The sweet taste of a small price is quickly forgotten. The sour taste of poor quality lasts forever." Ich bedauere meine kollegen in deutschland, die sich offensichtlich mit geizigen bauherren, und realitaetsfernen normen rumschlagen muessen. Trotzdem waere ich gern wieder zu hause ![]() Andreas Cincinnati, OH |
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Diese Maxime lässt sich zur Zeit bei uns nur sehr schwer durchhalten.
Wer mehr tut , als die DIN fordert, muss schon sehr gut argumentieren. Bei der Finanzlage der Gemeinden würde sich sicher auch der Bürgermeister von Bad Reichenhall beim Neubau für die neue Eissporhalle einer Bemessung der Dachkonstruktion für höhere Schneelasten als nach DIN 1055 gefordert widersetzen. Aus Kostengründen. ( Stellt Euch Folgendes vor : Bad Reichenhall schreibt den Neubau einer Eissporthalle aus und fordert Angebote von Generalunternehmern. Bieter A bietet eine Halle an , bei der die normalen Lastannahmen gem. DIN 1055 berücksichtigt wurden. Bieter B bietet eine Halle an , bei der die Lastannahmen für Schnee stark erhöht wurden ( wie Andreas es machen würde ) und liegt mit seinem Preis über dem Preis von A. Ratet mal , wer die Halle baut ) Notfalls kann man ja der Feuerwehr die zwei Glas Glühwein streichen .Dann fällt es den Burschen nicht so schwer , auf das Dach zu steigen und Schnee zu schieben. Aus diesem Grund ist ja schließlich bei Dächern die Mannlast zu berücksichtigen. In 10 Jahren gibt es sicher eine Norm in der geregelt wird , dass Lichtkuppeln den erhöhten Anforderungen beim Schneeschieben gewachsen sein müssen. Small price poor quality Einer der Referenten bei der Ingenieurkammer NRW hat dafür einen anderen Ausdruck : Was nix kos`t , is´ nix ! Auch wenn wir zur Zeit hinsichtlich der Honorare nichts zu lachen haben , sollten wir Ingenieure uns in diesem Zusammenhang immer die folgenden Punkte klar machen: Setzen wir im Sinne der Sicherheit und der Schadensfreiheit eines Bauwerks sinnvolle , aber kostenintensive Maßnahmen durch , bezahlt sie der Bauherr. Setzen wir sie nicht durch , bezahlen wir den Schaden und fliegen eventuell bei der Versicherung `raus. Wenn wir nicht sogar unterversichert sind und persönlich haften , weil das Honorar unter den HOAI - Sätzen lag. Denn auch wenn die Bauherren nur ungern ein Honorar gemäß HOAI bezahlen, fordern sie bei Schadensfällen natürlich Schadensersatz der Extraklasse. Viele Grüße Klaus Buddemeier K.Buddemeier in 48308 Senden
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Wenn mit wenig Geld hohe Qualität gewünst wird und immer weniger dafür bezahlt werden soll führt es wohl mehr dazu, dass mehr Blendwerk-Produkte angeboten werden, mit dem schein von hoher Qualität.
Für Lastannahmen bringe ich manchmal auch zukünftig mögliche Zusatzbelastungen ein, wo ich vermute, dass diese zu erwarten sind. Im Fall der zu erwatenden Schneelasten werden Extremwerte, wie jetzt aufgetreten sind, jedoch wohl kaum berücksichtigt werden können. So, besonders bei kleinen Bauten, wie Nebengebäude wird es wohl noch viel deutlicher. Wenn ich in Amerika die Zerstörungen nach einem Wirbelsturm betrachte, die Lastannahme wohl auch nicht ganz so toll. |
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K48308 schrieb:
Daher muss man als ingenieur dem bauherrn klar machen, was er fuer sein geld bekommt. Ich bin mir sicher, es waere billiger, die halle fuer den tatsaechlichen Schnee zu bemessen, als die kosten nach dem einsturz, von Menschenleben garnicht zu sprechen zu zahlen. Wenn der bauherr das nich will, soll er sich nen anderen statiker suchen, denn ich will meinen namen nicht auf der titelseite der Bild lesen, und da kommt man als tragwerkplaner nur hin, wenn was einfaellt. |
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etbau schrieb:
Das hat mit den lastannahmen nix zu tuen, sondern das family dwellings ohne Statiker nur vom architekten geplant werden koennen. In gegenden, wo wirbelstuerme zu erwarten sind, wird fuere eine windgeschwindigkeit von 130mph (210 km/h) bemessen. da faellt nix um. ausser den einfamilienhaeusern, die der architekt gemacht hat... |
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