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Hallo,
ich habe gerade wieder einmal einen Disput mit dem Prüfstatiker. Da in Berlin jegliche Statik geprüft wird (arme Berliner Statiker...), wurde auch eine Einfamilienhausstatik aus meinem Büro dieser Prozedur unterzogen. Ich habe die Verkehrslast auf dem Kehlbalken mit p = 1.00 kN/m² angesetzt und über 2.00 m lichte Höhe mit einer Last von p = 2.00 kN/m² gerechnet. Was meint Ihr, ist das korrekt ? Gruß Woodpecker |
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bei dachspitzen, wo auf grund der geometrie ein ausbau ausgeschlossen erschien habe ich das in der vergangenheit wie von ihnen geschildert ebenfalls immer so gehandhabt und nie probleme mit dem prüfer gehabt.
im prüfbericht steht dann in der regel ein vermerk, dass der dachboden nur zu wartungszwecken betreten werden und dort nichts gelagert werden darf (zumindest hier in hessen). würde mir aber überlegen, ob möglicherweise die gefahr besteht, dass der dachboden mal ausgebaut wird, auch wenn da im moment noch keiner von spricht. die bauherren treiben später manchmal sonstwas und auch das muss irgendwie berücksichtigt werden. besteht die gefahr eines ausbaus oder einer lagernutzung, würde ich auf flächendeckende 2.0 gehen, sofern die pfettenquerschnitte auf grund von spannweiten nicht allzu sehr darunter leiden. mfg |
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Moin, Moin,
die alte DIN 1055 T3 schreibt: "Spitzböden, die auf Grund ihrer Querschnittsabmessungen nur bedingt begehbar sind": p = 1,0 kN/m² Der neue, noch nicht eingeführte Teil 3 schreibt: "Spitzböden, für Wohnzwecke nicht geeigneter, aber zugänglicher Dachraum bis 1,8m lichter Höhe" qk = 1,0 kN/m² Aber vielleicht gibt es in Berlin eine Sonderregelung... Was ist aus Deinem Disput mit dem Prüfer wegen der zulässigen Spannungen geworden? HTH Gruß Pitt |
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die din 1055 sieht für den fall von "kleinen" spitzböden eine verkehrslast von 1.0 kN/m² vor (für wohnzwecke nicht geeigneter, aber begehbarer dachraum bis 1.80 m lichter höhe)
ich persönlich mache es auch immer abhängig von der grösse des spitzbodens und ob ein ausbau möglich ist. im zweifelsfall, wie schon von Nau angesprochen, bei der kehlbalkenbemessung p = 2.0 kN/m² ansetzen. bei den pfettenbemessungen kann man ja dann die verkehrslast aus den kehlbalken um 0.5 kN/m² abmindern. evtl sind ja innenwände vorhanden, die man als zusätzliches auflager für die kehlbalken heranziehen kann. gruss bernd |
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Hallo,
meine Berechnung ist lt. Prüfer schlicht weg falsch... Er sagt, daß generell bis 0.80 m lichte Höhe mit p = 1.00 kN/m² und ab 0.80 m Höhe mit 2.00 kN/m² gerechnet werden muß. Was meint Ihr, wo hat er das her ? |
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