Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

THEMA:

ReVerkehrslast Kehlbalken ? 26 Okt 2005 13:55 #11362

ich mache zwar viel holzbau und damit auch immer wieder was im bereich einfamilienwohnhäuser, aber eine derartige regelung ist mir bisher noch nicht aufgefallen. aber vielleicht nur, weil in bayern sowas nicht geprüft wird? ;-)
aber da würd ich den prüfer fragen, wo er diese regelung her hat.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReVerkehrslast Kehlbalken ? 26 Okt 2005 14:55 #11363

Woodpecker schrieb:

Hallo,
meine Berechnung ist lt. Prüfer schlicht weg falsch...
Er sagt, daß generell bis 0.80 m lichte Höhe mit p = 1.00 kN/m² und ab 0.80 m Höhe mit 2.00 kN/m² gerechnet werden muß.
Was meint Ihr, wo hat er das her ?


DIN 1055 Teil 3 Tafel 31
Lotrechte Nutzlasten für Spitzboden
Kategorie A1
Für Wohnzwecke nicht geeignet aber zugänglich
bis 1,80m Höhe qk=1.00kN/m2

ansonsten
Kateigorie A2 für Wohnräume 1.50kn/m2
und nur
A3 bei fehlender Querverteilung der Lasten 2.00kN/m2
(Weiterleitung der Kräfte 1.50kn/m2)

SO IST DAS

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReVerkehrslast Kehlbalken ? 26 Okt 2005 14:59 #11364

Lt Muster-Liste der Techn. Baubestimmungen Fassung 9/98 abgedruckt
Betonkalender 2000/II S. 174 ist DIN 1055 Bl 3 Tab 1 Zeile 1a mit folgender Fußnote zu versehen:
Ein Spitzboden ist ein für Wohnzwecke nicht geeigneter Dachraum unter Pult- und Satteldächern mit einer lichten Höhe von höchstens 1,80 m.
Nach DIN 1055-3 Ausg. 10/2002: Spitzboden = für Wohnzwecke nicht geeigneter, aber zugänglicher Dachraum bis 1,80 m Höhe.
Die Regelung des Prüfers ist mir unbekannt.
Man muss sich allerdings fragen, wenn der Dachraum z.B. 3,00 m in der Mitte hoch ist
und planmäßig als Wohnraum genutzt wird, ob dann die Spitzbodenregelung für die Bereiche unter 1,80 m Höhe greift.
Denn wenn der Dachraum planmäßig genutzt wird, stellt der Bauherr auch in die Bereiche geringer Höhe seine Bücherregale auf.

Gruss Klenkes

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReVerkehrslast Kehlbalken ? 26 Okt 2005 15:09 #11365

Hallo,
kenne das auch nur wie bm es beschreibt.

Aber der Prüfer kann sich geren auch nochmals das Ministerialblatt
Nr. 38 vom 12.Sept. 2002 raussuchen unter
Alage 1.1/1; 2.2 ist das ganz klar geregelt. Wie es bm darstellt.

Gruß
Tom
Mit freundlichem Gruß aus Köln
Tom.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReVerkehrslast Kehlbalken ? 26 Okt 2005 16:39 #11366

Hallo,
Lastannahme des Prüfers findet sich in : Technische Mitteilung SG 01/04 vom Sept.2001 VPI NRW
Gruß rainer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

ReVerkehrslast Kehlbalken ? 26 Okt 2005 17:37 #11368

  • Woodpecker
  • Woodpeckers Avatar Autor
  • Offline
  • Beiträge: 395
Moin moin,
jetzt bin ich völlig verwirrt...

Rainer schreibt:
Lastannahme des Prüfers findet sich in : Technische Mitteilung SG 01/04 vom Sept.2001 VPI NRW

Tom schreibt:
Aber der Prüfer kann sich geren auch nochmals das Ministerialblatt
Nr. 38 vom 12.Sept. 2002 raussuchen unter
Alage 1.1/1; 2.2 ist das ganz klar geregelt. Wie es bm darstellt.

Klenkes schreibt:
Lt Muster-Liste der Techn. Baubestimmungen Fassung 9/98 abgedruckt
Betonkalender 2000/II S. 174 ist DIN 1055 Bl 3 Tab 1 Zeile 1a mit folgender Fußnote zu versehen:
Ein Spitzboden ist ein für Wohnzwecke nicht geeigneter Dachraum unter Pult- und Satteldächern mit
einer lichten Höhe von höchstens 1,80 m.
Nach DIN 1055-3 Ausg. 10/2002: Spitzboden = für Wohnzwecke nicht geeigneter, aber zugänglicher
Dachraum bis 1,80 m Höhe.
Die Regelung des Prüfers ist mir unbekannt.

WAS GILT DENN NUN ?

Gruß Woodpecker

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2
  • 3

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten