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Muss mal meckern, DIN, Software, Vorschriftenwahnsinn.... 25 Apr 2024 09:41 #81436

Das Beispiel der anzuwenden Erdbebennorm passt zum Thema Haftungsfallen oder unzureichende Normen auch ganz gut:
  • DIN 4149: Veraltet und zurückgezogen
  • DIN EN 1998: Aktuelle Norm und mutmaßliche aRdT
Bauordnungsrechtlich gefordert wird weiterhin aber nur die DIN 4149.
Marius Pinkawa (erdbebeningenieur.de)
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Muss mal meckern, DIN, Software, Vorschriftenwahnsinn.... 25 Apr 2024 09:42 #81437

Korrekt, Markus.
Oder wie die bei uns allen besonders beliebte Berufsgruppe dann sagt: "es kommt drauf an...".

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Muss mal meckern, DIN, Software, Vorschriftenwahnsinn.... 25 Apr 2024 17:21 #81444

 

[...]
Was hilft´s, wenn die bekannten Lösungen nicht angenommen werden.
Welche bekannten Lösungen?

Es wird allgemein behauptet, dass die behördlichen Vorschriften das Bauen zu teuer machen. Aber keiner sagt, welche Vorschrift man wie ändern sollte.
o.k. die meisten kenn den Unterschied zwischen einer behördlichen Vorschrift und einer DIN-Norm nicht.

Also: bitte um Vorschläge!
Welche Vorschrift oder Norm kann man ändern, um das Bauen günstiger zu machen?

Vermutlich müsste  das Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden, um den hier beschriebenen Teufelskreis zu durchbrechen, aber das Thema, dass jeder Angst hat  verklagt zu werden, wenn er nicht das Beste vom Besten plant, scheint außerhalb von Planerkreisen komplett unbekannt zu sein.
Beispiel:

Das Beispiel der anzuwenden Erdbebennorm passt zum Thema Haftungsfallen oder unzureichende Normen auch ganz gut:

  • DIN 4149: Veraltet und zurückgezogen
  • DIN EN 1998: Aktuelle Norm und mutmaßliche aRdT
Bauordnungsrechtlich gefordert wird weiterhin aber nur die DIN 4149.

Warum sollte die DIN EN 1998 anerkannte Regel der Technik sein, wenn sie noch nicht einmal vom DIBt anerkannt wird? Schließlich liegt sie seit Jahren vor und wird einfach nicht bauaufsichtlich eingeführt - vermutlich mit guten Gründen...
Muss der Feld-, Wald-, Wiesenstatiker jetzt schlauer sein als das DIBt?

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Muss mal meckern, DIN, Software, Vorschriftenwahnsinn.... 25 Apr 2024 18:43 #81446

Es gibt einige Argumente, warum die DIN EN 1998 als anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann:
  • Entspricht Stand der Technik (ist also wissenschaftlich korrekt)
  • DIN sieht die DIN EN 1998 als aktuelle Norm, die DIN 4149 wurde zurückgezogen
  • Ist eigentlich jedem Tragwerksplaner / Statiker bekannt
  • Weite Verbreitung (also Anerkennung) in der Praxis
Zum Argument der weiten Verbreitung / Anerkennung:
  • Aktuell mache ich z.B. eine Umfrage mit bisher 129 Teilnehmern (Statiker / Tragwerksplaner): 91% nutzen die DIN EN 1998! (siehe www.f54db463750940e0e7f7630fe327845e-gdprlock/posts/marius-pinkawa_st...346759642198016-eV7h)
  • In praxisnaher Fachliteratur, Seminaren, Software: Fast überall wird die DIN EN 1998 angewendet, die DIN 4149 findet eigentlich nicht mehr statt (Beispiel Schneider Bautabellen - der Praxisklassiker - verliert schon lange kein Wort mehr über die DIN 4149)
Zudem: Eine anerkannte Regel der Technik muss wissenschaftlich korrekt sein, und das ist die DIN 4149 in Gänze eben nicht mehr. Die der Erdbebenzonenkarte zugewiesenen Beschleunigungen werden heute als nicht mehr vertretbar erachtet, ebenso ist ein zu geringer Bodenparameter korrigiert worden, der heute als falsch betrachtet wird.

Und ich denke ja, leider darf man nicht blind auf das öffentliche Baurecht vertrauen, wenn es im privaten Baurecht um Mangelfreiheit geht. Man denke nur an das Beispiel der Schallschutznorm.

Zudem muss die Mangelfreiheit - also die Beachtung der anerkannten Regeln der Technik - zum Zeitpunkt der Bauabnahme gewährleistet sein. Zum Zeitpunkt der Bauabnahme könnte die DIN EN 1998 bereits bauaufsichtlich eingeführt sein, was die Frage, ob die DIN EN 1998 bereits anerkannte Regel der Technik ist, noch klarer beantworten würde.

PS: Die Entscheidung, warum die DIN EN 1998 bis heute nicht eingeführt wurde, hat leider auch viel mit Politik und Lobbyarbeit zu tun. Eine interessante Replik des Normenausschusses auf die teilweise fachlich falschen Argumente der Kritiker findet sich im Bauingenieur Heft 12|2022.
 
Marius Pinkawa (erdbebeningenieur.de)
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Muss mal meckern, DIN, Software, Vorschriftenwahnsinn.... 25 Apr 2024 19:30 #81447

Ok, wieder ein neuer Ansatzpunkt für bezahlte Mängelsucher...

Also muss das Bauen wieder ein bisschen teurer werden und nicht billiger.
DIN EN 1998 ist keine Vorschrift, aber vorsichtshalber wenden wir sie an..

Also, wo sind die Vorschläge, welche Norm man ändern kann, so dass es billiger wird?
(mir fällt auch nichts ein)
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Muss mal meckern, DIN, Software, Vorschriftenwahnsinn.... 25 Apr 2024 22:38 #81450

diego, ich hatte ja gehofft, die (unsere/meine) Perspektive würde erweitert und das ist so, deine Replik bringt Schwung in die Debatte und auch mit "Ansatzpunkt für bezahlte Mängelsucher" greifst du ein wichtiges Thema auf.

Der Reihe nach: einfache (naja, da wird auch wieder jemand Einspruch erheben) Lösungen gibts nicht. Für mich schon: einigermassen intelligente Grundrisse ohne zu komplizierte Lastabtragungen, ohne zu große Spannweiten. So weit, so einfach.

Schwieriger wird´s bei den anzuwendenden technischen Regeln. Nehmen wir mal Schlankheiten/Duchbiegungen im Massivbau: da geht was. Quatsch, es muss heißen: da ginge was, wenn ... (Bsp aus meiner Erfahrung: Decke auf komplizierten Grundriss, FEM wirds scho richten, aber es gibt keine Durchbiegungsberechnung, ist auch nicht nötig, weil die Durchbiegungen so groß sind, daß die Fenstertüren klemmen): einfach mal Hirn einschalten! Andererseits: wenn, technisch sinnvoll, nichttragende Wände in Trockenbau hergestellt werden, braucht man dann l/500?

Ähnlich, aber doch anders: Schwingungen im Holzbau. Wir haben da ein ausgefeiltes Regelwerk. Gut so. Warum und mit welcher Konsequenz muss das unbedingt angewendet werden? Wir haben keine hypersensiblen Festplattenlaufwerke auf dem Fußboden (notfalls könnte man die entkoppeln), wir haben keinen Gleichschrittmarsch zur Schwingungsanregung. Entschuldigung für die Polemik, der Wahnsinn regt mich auf. Ich stand auf einer neuen Decke, die so wackelig war, daß die Gläser im Schrank klirrten (die Bauherrin war davon ziemlich ungerührt!) - ich stand auch schon auf einer (von mir geplanten) BSP-Decke, die (knapp ausgelegt, also mit allen rechnerischen Schikanen) keinen Muckser tat und wenn man weiss (so ungefähr) statisch erforderliche Dicke + 2 cm ist Durchbiegungsdicke, nochmal + 2 cm ist Schwingungsdicke dann taucht nicht nur die Anfangsfrage nach der Holzverschwendung auf (warum schwachsinnige Tragwerksstrukturen in BSP abgebildet werden müssen - weils immer noch zu billig ist), sondern auch die Frage, ob nicht wenigstens 2+2 cm eingespart werden könnten.

Ich könnte noch lange zu Rissen in Beton, speziell in Bodenplatten schreiben, um es abzukürzen: es gibt Risse aufgrund grenzdebiler Planung (sind nicht hinzunehmen), es gibt Risse, die im Einzelfall nicht stören, aber wohlüberlegt geplant werden wollen (und der Planungsaufwand ist mehr, als irgendnen Shice in ein Programm reinzuhacken).
Heutzutage hilft Ebeling mit seinem Wahnsinnwerk beim Überlegen, früher hat man sich mit Pilny oder Pfefferkorn rumgequält und das hat auch funktioniert. Was oft nicht funktioniert, sind dumme Planungen, wie bei der Tiefgarage, die Flohrer gerne als Beispiel nennt: da sind die Risse halt gekommen, wie sie geplant wurden - aber das wollte der Nutzer nicht ;)

Es ging um günstiger Bauen? Qualitätsklassen (wie im Schallschutz; wie von ql/99 beschrieben) könnten einen Weg darstellen. Insbesondere hätte das den Charme, das ein Planungskonzept, inkl. Abfrage "lieber Bauherr, was willst du", die "Bauausführungsklasse" nebst zugehöriger Bauherrenaufklärung in die Diskussion einbringen würde. Aber dafür ist Bauen noch zu günstig und zuletzt die Gestehungskosten haben mit den Baukosten ziemlich wenig zu tun - da geht´s erheblich um Kosten für Gelddienstleistungen, Margen, Grund-/Geschoßflächenzahl und Grundstückspreise.

Warum also nicht einfach günstiger bauen?
Nach meiner Erfahrung ist es sauschwer/unmöglich, mit einem Bauherren eine rechtssichere Vereinbarung unterhalb des "genormten" Anforderungsniveaus zu treffen. Bis dafür nicht eine Tür (in der VVTB oder LBO) geöffnet wird, ist das Risiko für Planer zu groß.

Zu Rissesuchern und Erbsenzählern schreib ich jetzt nix mehr :)

 
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Letzte Änderung: von markus.

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