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Bedenken angemeldet und Sofort kam die Kündigung 12 Feb 2022 17:13 #73551

hi,

wie hatte einer der netten kollegen an anderer stelle geschrieben? es ist zwar alles gesagt, aber noch nicht von allen .. oder so ähnlich.

den beitrag von jens druckst du dir aus und hängst ihn an den bildschirm, ok?
dabei hast du aber im hinterkopf, dass es möglicherweise probleme gibt, die hier keiner sieht.

bzgl. anwalt usw. könntest du erstmal mit dem justitiar deiner kammer reden.
wenn der nicht konkret wird oder dich ggfs wenigstens an einen guten baurechtler oder andere geeignete helfer verweist, wird es schwierig.

das die versicherung einen RA bei der möglichen verquickung von möglicherweise vorhandenen haftungsfragen und möglichen zivilrechtlichen ansprüchen zahlt, glaub ich nicht. ich glaube eher, die nimmt den fall zu den akten und wartet, ob von der gegenpartei was kommt. jedenfalls hast du bei deinen freunden von der versicherung einen stern in der akte.

deine gesamte schilderung ist etwas .. wild. das muss jemand mit peilung erstmal sortieren.
das ist keine frage, die wir hier auf auf 10 seiten diskutieren, um am ende festzustellen, das wesentliche wurde von uns allen über weite strecken übersehen - sondern das solltest du proaktiv, aber nicht hyperaktiv, mit einem "echten menschen" angehen.

aus reiner neugier (weil ich selbst als twp der baufirma nicht irgendwelche anweisungen erteile > bauleiteraufgabe): was sagt der bauleiter nach lbo zu deinem bewehrungsprüfprotokoll?
warum übernimmst du dessen aufgabe? kennst du ganzen fallen? kennst du §650 (2017) BGB? das ist nur ein paragraph - aber der hat´s in sich.

viel glück, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Bedenken angemeldet und Sofort kam die Kündigung 12 Feb 2022 17:28 #73552

"das die versicherung einen RA bei der möglichen verquickung von möglicherweise vorhandenen haftungsfragen und möglichen zivilrechtlichen ansprüchen zahlt, glaub ich nicht. ich glaube eher, die nimmt den fall zu den akten und wartet, ob von der gegenpartei was kommt. jedenfalls hast du bei deinen freunden von der versicherung einen stern in der akte."

Bei mir hat das die Versicherung schon mal gemacht. War keine Statiker-Berufshaftplicht aber eine Haftplicht. Die Hütte war abgebrannt. -hatte keine Schuld -
Es ist aber auch wichtig, dass man das dort anmeldet. Irgendwann -und sowas kann lange dauern- verjährt das, wenn man es nicht ansagt.

"den beitrag von jens druckst du dir aus und hängst ihn an den bildschirm, ok?"
Ich schicke auch noch ein Foto mit.

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Bedenken angemeldet und Sofort kam die Kündigung 12 Feb 2022 18:50 #73553

Zu der Frage wieso ich die Aufgabe des Bauleiters übernehme?

Ich war zwecks Bewehrungsabnahmen auf der Baustelle und habe die nicht Einhaltung meiner Vorgaben bzw. Planung festgestellt.

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Letzte Änderung: von vzisis.

Bedenken angemeldet und Sofort kam die Kündigung 13 Feb 2022 16:38 #73561

"Ich war zwecks Bewehrungsabnahmen auf der Baustelle ..."

- in wessem Auftrag?
- was beinhaltet vertraglich die "Bewehrungsabnahme" ?
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Bedenken angemeldet und Sofort kam die Kündigung 14 Feb 2022 12:15 #73600

Statiker99 deine Frage verstehe ich ehrlich nicht.
Die Bewehrungsabnahmen wahren Teil meines Vertrages als Tragwerkplaner.
Also war ich im Auftrag des Bauherren, der gleichzeitig Rohbauer ist, und der von mir eine Freigabe zum Betonieren verlangt hat.


 

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Bedenken angemeldet und Sofort kam die Kündigung 14 Feb 2022 12:40 #73604

die sogenannte "bewehrungsabnahme" sollte "eigentlich" nicht sein, was der name verspricht: nämlich eine rechtsgeschäftliche abnahme - bestätigung vollständiger richtigkeit. 
vielfach wird mit diesem begriff "gemeint", was in der lbo gefordert wird: "stichprobenhafte überprüfung der übereinstimmung von ausführung und plänen". "bewehrungsabnahme" hat sich eingebürgert, weil twp keine juristen sind und früher (c) hat´s (und kenne zu meiner grossen freude viele *alte* kollegen, die das genau so sehen) da auch keinen stress gegeben. selbst wenn der twp -unzulässigerweise- irgendwas anordnete, wurde das gemacht. oder auch nicht :)
heutzutage wird dir aus allem und jeden ein strick gedreht, wenn du mit den falschen leuten/firmen in die kiste steigst.
anordnungen sind des teufels, weil "wer anschafft, zahlt".

was genau in deinem vertrag nach fachkundiger auslegung gemeint ist, solltest du, das wurde ja mehrfach geschrieben, in deinem interesse klären lassen. wenn dich der BU für schmales geld (den twp-obulus) in die vollhaftung nimmt: viel spass........ hoffentlich deckt das deine versicherung, wenn´s ernst werden sollte.


nebenbei, jetzt werde ich vermutlich gesteinigt, solltest du in einem möglicherweise beginnenden verfahren keine weiteren details veröffentlichen. ich hoffe, du hast das thema bereits mit einer kompetenten person besprochen und das thema "mitteilung an die versicherung" geklärt.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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