Willkommen,
Gast
|
|
@Baumann:
du fuchs! ![]() das muss man im normalen planungsumfeld erstmal hinkriegen! Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
@Baumann:
Wie kann man als TWP beschließen, dass man statt eines Werkvertrags einen Dienstvertrag abschließen möchte ? Und wieso macht das dann nicht jeder so ? Reicht da die Überschrift "Dienstvertrag" und Wörter wie "HOAI" werden geschwärzt? |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Badoo.
|
|
Ja - ich biete wortwörtlich Dienstleistungen an und beschreibe diese dann auch.............
.....gerne biete ich meine Dienstleistungen als Tragwerksplaner an und unterbreite ich Ihnen mein Angebot für.... Das Wort erscheint im Angebot / Auftrag nie......... ........ist aber meine kalkulationsgrundlage |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Nicht baubegleitende oder bauvorbereitende Tätigkeiten wie sie standardmäßig von Tragwerksplanern gemäß Grundleistungsbild der HOAI verrichtet werden, sind eigentlich immer Werkverträge. Ich weiß nicht wie wirksam das ist, wenn man Gleiches mit dem Titel Dienstvertrag anbietet. Aber ich bin natürlich kein Jurist.
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Letzte Änderung: von Badoo.
|
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten