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Hallo liebe Kollegen,
nach einer Bedenkenanmeldung bezüglich einer Arbeitsfugenstellen und eine nachfolgende Baustellenbegehung für Bewehrungsabnahme in der ich feststellen müsste dass die meisten anschlusseisen und verrankerungseisen entweder nicht eingebaut oder meisten angeschnitten wurde müsste ich vor Ort dem Bauherrn der und gleichzeitig Rohbauer die Freigabe verweigern und bezüglich der Gefahr in Verzug informieren. Daraufhin folgte ein Vorschlag zur Vertragsaufhebung und dass ein anderer Kollege übernimmt. Kurz danach habe ich meine Festlegungen schriftlich geäußert und den Prüfer auch informiert und einen Baustop empfohlen. 2 Stunden später kam die Kündigung aus 3 wichtige Gründe: 1. Meine Berechnungen waren falsch und dadurch der Prüfer Zusatz Eisen anfordern müsste, in einigen Stellen war er auch mit der Verankerung nicht einverstanden und hat diese auch geändert. Dadurch waren die bestellten Eisen teilweise unbrauchbar. Diese wurde anhand der nicht freigegebenen Pläne vor Prüfeintrag bestellt. 2. In den Biegestahllisten stimmten einige Anzahlangaben nicht. 3. Das von mir geplante Tragwerk ist überdimensioniert und wird einem Kollegen zur Nachprüfung vorgelegt. Meine sorge ist jetzt dass die dort nichts passieren wird und ich dann in Haftung gezogen werden kann und deswegen werde ich am Montag den Fall der zuständigen Baubehörde melden. Mich würde eure Meinung dazu gerne interessieren. |
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Letzte Änderung: von vzisis.
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Meine Meinung:
Wenn sowas passiert muss schon im Vorfeld einiges geschehen sein. Freigabe Verweigern: OK, kann man machen wenn Mängel gravierend Gefahr in Verzug melden: War es wirklich so gravierend dass man die Keule gleich rausholt ? Vorschlag zur Vertragsaufhebung: War wohl eher eine Suggestion man möge sein handeln überdenken Festlegungen schriftlich und PI informiert: Absolut richtig Baustop empfohlen: Das war dein Todesstoß (aber vielleicht war die Sache eh schon verfahren, und nur mehr Frage der Zeit, damit hast du hier wohl auch richtig gehandelt) @Kündigungsgründe: 1 --> Es wurde mit nicht freigegebenen Plänen bestellt... dagegen kann man wohl vorgehen 2 --> Das ist zumindest lt. Plänen Tatsache, kann man nix machen: Versicherung informieren 3 --> Die kommen jetzt mit dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Leider kann man in einer fertigen Statik/Planung immer sowohl "Fehler" finden als auch immer etwas "günstiger" im Nachhinein rechnen --> Versicherung informieren Interressanter Sachverhalt... halte uns auf dem Laufenden
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Hier ein ausführungsbeispiel.
Die Stütze geht noch weiter und der Träger dient als Zwischenabstützung eines 16 M langen Trägers der die Hälfte des MFH durch drei von oben kommende stützen abfängt. Die Winkel Eisen gehörten in der Stütze und die Verankerung der Stützeneisen ist abgeschnitten. |
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Letzte Änderung: von vzisis.
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Fachlich kann und will ich zu dem Bildern nichts sagen... es ist in deinem Fall auch eigentlich egal, deshalb bringt es nichts hier irgendwelche Bewehrungsbilder hochzuladen
Du solltest dich auf das rechtlich-versicherungstechnische konzentrieren... es ist jetzt leider der Zeitpunkt eingetreten wo es eigentlich egal ist wie gut du fachlich als Statiker arbeitest... jetzt interessiert nur was du beweisen bzw. dokumentieren kannst.
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Letzte Änderung: von cebudom.
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Du hast rech dass ich die sache rein rechtlich angehen soll, und dass habe ich auch vor.
Wass mir allerdings sorgen macht, und nicht warten kann, ist ob tatsächlich die weiterleitung der Sachlage an die zuständige Baubehörde der Richtige weg ist, wenn die Stellen nächste woche zubetoniert sind wird nichts mehr zu erkennen sein.
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Der Haftpflichtversicherung melden. Könnte ein Versicherungsfall werden. Ggf bezahlen die Rechtsanwalt.
Ansonsten cool bleiben. Wenn Deine Berechnungen richtig sind, dann würde ich keine Angst haben. Der bluffed. Vertagsaufhebung würde ich nicht so einfach machen (nur mit einem RA auf Deiner Seite). Außerdem hätte er Dir Gelegenheit zum Nachbessern geben müssen. Wenn Du jetzt alles richtig machst -glaub ich-, dann bekommst Du Schadenersatz für den gekündigten Vertrag. Also cool bleiben, nicht so viel reden/ schreiben und zum RA gehen.
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Letzte Änderung: von Jens01.
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