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Gast
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Quintessenz: Wir überlegen nur noch, was ein NA gebiert und ein Richter unter Zuhilfenahme eines erbsenzählenden Gutachters entscheiden wird, anstatt sich die Zeit für konstruktive, ing.-mäßiges Denken zu nehmen. Meine vor 25 Jahren gerechneten weißen Wannen sind immer noch dicht und die Fundamente aus B15 sind auch noch nicht zerbröselt.
ES IST ZUM KOTZEN..... |
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Also Leute, nochmals aus Sicht eines "Prüfers":
Wie bereits oben geäußert, schließe ich mich voll der Auffassung von Herrn Trost an. Wer allerdings irgendwelche Sorgen hat, der möge dann eben höherwertigen Beton verwenden. Wenn allerdings jemand doch C16/20 verwendet, kann und werde ich ihm das nicht verbieten. Und wenn , wie im o.g. Fall als Auslöser dieser Diskussion geschehen, schlichtweg die entsprechenden Angaben vergessen werden, kann ich auch nur das ergänzen, was aus Gründen der Standsicherheit (und Gebrauchstauglichkeit) erforderlich ist. Sollte das Bauteil allerdings an irgendeiner Stelle direkt der Witterung ausgesetzt sein, bleibt nunmehr nicht anderes übrig als XF1 oder ungünstiger in Ansatz zu bringen. Das verstehe ich dann als "Gründungsbauteil mit Frost". Freundliche Grüße calculate |
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Hallo,
nicht frostfreie Streifenfundamente müssen in der Regel nicht der Expositionsklasse XF1 zugeordnet werden -> www.nabau.din.de Nr.118 !!!!!!! Siehste geht doch, der C16/20 ist somit allgemein ausreichend ! und manchmal bleibt die Kirche doch im Dorf. Das ich das noch mit erleben darf einfach wunderbar! Gruß rainer |
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oh , peinlich da steht's ja schon !
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