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Umstürzende Bäume ? 01 Feb 2005 13:29 #7217

  • Woodpecker
  • Woodpeckers Avatar Autor
Hallo,
für einen Kunden aus Baden-Würtemberg habe ich eine Carport Statik erstellt. Jetzt bekommt der Kunde ein Schreiben vom Bauamt, in dem der Statiker folgendes unterschreiben soll:

"Als Ersteller des Standsicherheitsnachweises bescheinigen wir, dass bei der Aufstellung der statischen Berechnung die zusätzlichen Belastungen von umstürzenden Bäumen oder herabfallenden ästen berücksichtigt worden ist."

Ich bin in Niedersachsen ansässig und habe so etwas noch nie gehört.
Was soll das denn ? Gibt es sowas nur in Baden-Würtemberg ? Ein umstürzender Baum ist von der Belastung aber recht realtiv, oder ?

Bin für jeden Hinweis dankbar.

Gruß Woodpecker

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ReUmstürzende Bäume ? 01 Feb 2005 13:49 #7218

  • harri
  • harris Avatar Autor
schau mal unter www.harrer-ing.de

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ReUmstürzende Bäume ? 01 Feb 2005 14:28 #7219

Hallo,
da wiehert aber der Amtsschimmel wieder laut.
Ich hab zwar schon einiges Skurilles gehört aber man lernt nie aus. Welch ein Schwachsinn für einen Carport derartige Forderungen aufstellen.
Lass Dir zumindest die Forderung und den zugrundeliegenden Artikel der Bauordnung mal schicken.

Es gibt einen Aufsatz von M. Gerold (Harrer Ingenieure) über "Gebäude im Windwurfbereich von Bäumen" mit Berechnungsansätzen.
Bei Gebäude mag ja solche Forderung noch einzusehen sein... aber bei Carports ????
Wer bezahlt einem solche Forderungen????
Gruss
Andreas Gehm, Dipl.-Ing.
Berat. Ingenieur BYIK

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ReUmstürzende Bäume ? 01 Feb 2005 15:47 #7220

Die Forderung ist schon sinnvoll.
Denn das einstürzende Carport könnte Menschenleben gefährden.
Allerdings wäre dann auch die Forderung zu treffen, auf dem entsprechenden Grundstück die Helmpflicht einzuführen, da der Baum ja auch neben das Carport stürzen könnte.

Man lernt halt nicht aus.

Gruss Klenkes

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ReUmstürzende Bäume ? 01 Feb 2005 15:50 #7221

Hallo,

dann frag das Amt doch mal welche Baumart als Einheitsbaum für die Bemessungslast anzusetzen ist. Frag weiterhin ob im Sommer (mit Blattgrün und Feuchtigkeit in den Zellen) oder im Winter wenn der Baum relativ trocken ist.
Wenn das Amt schwachsinnige Forderungen stellt, müssen sie auch mit schwachsinnigen Fragen zu den Randbedingungen konfrontiert werden. Vielleicht erkennen die dann mal ihren eigenen Blödsinn.

Gruß Mario

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ReUmstürzende Bäume ? 01 Feb 2005 18:08 #7222

Ob ein Helm da wirklich hilft?

Aber im Ernst, solche forderungen sind laecherlich.
Nicht alle Einwirkungen, welche auf ein bauwerk in seiner lebenszeit einwirken KOENNEN, koennen auch in der planung beruecksichtigt werden. Die frage ist immer nach der wahrscheinlichkeit, dass die angenommene last eintritt. Dann ist zu unterscheiden, welche art oder fuer welche nutzung das bauwerk bestimmt ist. Seismische einwirkungen auf ein kraftwerk haben daher eine andere groesse als auf die doppelgarage nebenan, auch wenn es sich um dasselbe Erdbeben handelt.

Ich hoffe jedoch, dass der carport fuer den anprall eines 40-tonners bemessen ist, bei dem die einparkhilfe versagt ;)

Andreas

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