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ReUmstürzende Bäume ? 01 Feb 2005 18:26 #7224

  • Heinrich
  • Heinrichs Avatar Autor
Zuerst mal erkunden ob in der Nähe des Carportes überhaupt ein Baum steht der aufgrund der geometrischen Bedingungen auf den Carport fallen kann.
Dann klären ob eventuell durch Kürzen der Spitze des Baumes die Sache geometrisch aus der Welt geschafft werden kann.

Wenn kein Baum mehr dort steht der umfallen kann dann ist auch der Nachweis sofort sinnlos.

Wenn das Kürzen der Spitze nicht möglich ist dann eben abwägen ob eine Genehmigung zum Fällen des Baumes erteilt wird,denn ein Carport wird kaum auf die Lasten eines größeren Baumes zu rechnen sein.
Im Prinzip ist das eine Bauherrenentscheidung.
Ich wünsche nur daß der Baum auf eigenem Grundstück steht.
Steht er auf städtischem Grundstück dann die Stadt auffordern dafür Sorge zu tragen daß der Baum nicht auf den Carport fallen kann.

Die Stadt hat inzwischen die Möglichkeit durch Einsatz von 1 Euro Kräften jegliche sinnvollen und sinnlosen Arbeiten ausführen zu lassen;-))
Gruß Heinrich

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ReUmstürzende Bäume 02 Feb 2005 08:12 #7228

Es könnte noch schlimmer kommen ;-):

Wenn Sie keinen Carport bauen, dürfen Sie dort nur parken, wenn Ihnen der Fahrzeughersteller bescheinigt, daß das Fahrzeug für diese Belastung ausgelegt ist!

mfg. R. Hufenbach / PBS-GmbH

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ReUmstürzende Bäume ? 02 Feb 2005 11:12 #7233

  • Woodpecker
  • Woodpeckers Avatar Autor
Hallo erstmal,

Beim Link www.harrer-ing.de ist ein PDF-Dokument über "Gebäude im Windwurfbereich von Bäumen".
Ich halte diese Forderungen für völlig überzogen und typisch deutsch...
Da Häuser eine Haltbarkeit von evtl. einigen 100 Jahren haben, muß ich wohl jedes Bauwerk mit dieser Last rechnen, da ein Baum in 100 Jahren schon ganz schön groß werden kann.
Wie ist es mit abstürzenden Flugzeugen oder oder oder...
Einfach lächerlich diese Forderungen vom Bauamt in Baden-Baden,
auch konnte mir die zuständige Sachbearbeiterin keine Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen geben. Sie sagte "Sie sind schließlich der Statiker". Auch konnte mir keiner eine Auskunft geben, wo genau geschrieben steht, daß eine solche Last angesetzt werden muß.

Was kann man gegen solche schwachsinnigen Forderungen machen ?
Ich denke ich werde den Kunden erzählen, daß ich dieses Formular nicht unterschreiben werden und er einen anderen Statiker zu Rate ziehen soll.

Gruß Woodpecker

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ReUmstürzende Bäume ? 02 Feb 2005 11:56 #7235

Vielleich den Fall mal publik machen. (ZDF "WISO")

Gruss Klenkes

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ReUmstürzende Bäume ? 02 Feb 2005 12:09 #7237

  • harri
  • harris Avatar Autor
Diese Forderung steht nicht in der Bauordnung.
Es ist aber grundsätzlich eine den Gegebenheiten angepasste Abstandfläche
einzuhalten, bei Waldrändern 30m.
Mit Ausnahmegenehmigung und mit einer verstärkten Dachkonstruktion (Wohnhaus)
und eine Haftungsverzichterklärung im Grundbuch ist dann aber eine Bebauung möglich.

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ReUmstürzende Bäume ? 02 Feb 2005 12:41 #7238

  • AndreasG
  • AndreasGs Avatar Autor
Na da bin ich ja (Bayern) froh das ich mein Haus (direkt im Ort, Wohngebiet) noch nicht mit Fangseilen und verstärkten Bohlen nachrüsten muss.... bin umgeben von 12 großen Fichten (Höhe größer 20m) bei Abständen zu den Bäumen von teilweise weniger als 10m.
Offensichtlich ist in unserer Gemeinde noch kein übereifriger Sachbearbeiter auf den Gedanken gekommen... und nicht einmal der Gebäudeversicherer hat jemals dafür interessiert.
Gruss
AndreasG

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