Willkommen,
Gast
|
|
Zuerst mal erkunden ob in der Nähe des Carportes überhaupt ein Baum steht der aufgrund der geometrischen Bedingungen auf den Carport fallen kann.
Dann klären ob eventuell durch Kürzen der Spitze des Baumes die Sache geometrisch aus der Welt geschafft werden kann. Wenn kein Baum mehr dort steht der umfallen kann dann ist auch der Nachweis sofort sinnlos. Wenn das Kürzen der Spitze nicht möglich ist dann eben abwägen ob eine Genehmigung zum Fällen des Baumes erteilt wird,denn ein Carport wird kaum auf die Lasten eines größeren Baumes zu rechnen sein. Im Prinzip ist das eine Bauherrenentscheidung. Ich wünsche nur daß der Baum auf eigenem Grundstück steht. Steht er auf städtischem Grundstück dann die Stadt auffordern dafür Sorge zu tragen daß der Baum nicht auf den Carport fallen kann. Die Stadt hat inzwischen die Möglichkeit durch Einsatz von 1 Euro Kräften jegliche sinnvollen und sinnlosen Arbeiten ausführen zu lassen;-)) Gruß Heinrich |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Es könnte noch schlimmer kommen :
Wenn Sie keinen Carport bauen, dürfen Sie dort nur parken, wenn Ihnen der Fahrzeughersteller bescheinigt, daß das Fahrzeug für diese Belastung ausgelegt ist! mfg. R. Hufenbach / PBS-GmbH |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo erstmal,
Beim Link www.harrer-ing.de ist ein PDF-Dokument über "Gebäude im Windwurfbereich von Bäumen". Ich halte diese Forderungen für völlig überzogen und typisch deutsch... Da Häuser eine Haltbarkeit von evtl. einigen 100 Jahren haben, muß ich wohl jedes Bauwerk mit dieser Last rechnen, da ein Baum in 100 Jahren schon ganz schön groß werden kann. Wie ist es mit abstürzenden Flugzeugen oder oder oder... Einfach lächerlich diese Forderungen vom Bauamt in Baden-Baden, auch konnte mir die zuständige Sachbearbeiterin keine Auskunft über die erforderlichen Maßnahmen geben. Sie sagte "Sie sind schließlich der Statiker". Auch konnte mir keiner eine Auskunft geben, wo genau geschrieben steht, daß eine solche Last angesetzt werden muß. Was kann man gegen solche schwachsinnigen Forderungen machen ? Ich denke ich werde den Kunden erzählen, daß ich dieses Formular nicht unterschreiben werden und er einen anderen Statiker zu Rate ziehen soll. Gruß Woodpecker |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Vielleich den Fall mal publik machen. (ZDF "WISO")
Gruss Klenkes |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Diese Forderung steht nicht in der Bauordnung.
Es ist aber grundsätzlich eine den Gegebenheiten angepasste Abstandfläche einzuhalten, bei Waldrändern 30m. Mit Ausnahmegenehmigung und mit einer verstärkten Dachkonstruktion (Wohnhaus) und eine Haftungsverzichterklärung im Grundbuch ist dann aber eine Bebauung möglich. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Na da bin ich ja (Bayern) froh das ich mein Haus (direkt im Ort, Wohngebiet) noch nicht mit Fangseilen und verstärkten Bohlen nachrüsten muss.... bin umgeben von 12 großen Fichten (Höhe größer 20m) bei Abständen zu den Bäumen von teilweise weniger als 10m.
Offensichtlich ist in unserer Gemeinde noch kein übereifriger Sachbearbeiter auf den Gedanken gekommen... und nicht einmal der Gebäudeversicherer hat jemals dafür interessiert. Gruss AndreasG |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten