hallo Woodpecker,
izumindest in Bayern ist das nicht ausdrücklich gefordert,
aber es gibt eine Gummiparagrafen Art.74 "Gestaltungspielraum in Sonderfällen"
uin Verbindung mit anderen § ,mit denen solche Fälle begründet werden.
Sicher sind die Bauherren in Baden-Baden (stehen da überhaupt noch Bäume)
nach den gewaltigen Sturmschäden sensibilisiert,
aber einen Carport auf Baumwurf zu bemessen ist Quatsch.
Ein Bauherr, der mitkriegt, dass ein Baum sein Häusle treffen könnte
wird vom Statiker sicher den Nachweis verlangen, sonst erleidet er beim nächsten Sturm einen Herzinfarkt
Aber hier gehts ja nicht um das Haus !?
Gruss Harry