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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 16 Jan 2005 15:41 #6919

  • Anna
  • Annas Avatar Autor
Hallo an alle,

Danke nochmal für alle sachlichen Antworten, natürlich werde ich einen Fachmann hinzuziehen, allerdings versuche ich gerne zu verstehen, was ich da vor mir liegen habe.

Immerhin blick ich schon etwas mehr durch.

Jetzt noch eine Frage, diesmal bewußt allgemein gehalten:
Ab 20 Meter Höhe werden größere Windlasten angesetzt.
Wo werden die 20 Meter gemessen, an der oberen oder an der unteren Kante des Daches?
Und in welchen Fall werden die Werte um 15% erhöht?

Gruß und Danke, Anna

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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 17 Jan 2005 06:04 #6920

Hallo,
die Windgeschwindigkeiten nehmen nach oben zu, deshalb werden die vereinfachten Sprungstellen 0-8m, >8-20m, >20-100m usw. ab Oberkante Gelände der jeweils druckbeanspruchten Hausseite gemessen. Da der Wind sich nicht an diese Sprungstellen hält, sollte man hier nicht pingelig um jeden cm feilschen. Die Beiwerte für Winddruck sind für einzelne Tragglieder (Sparren, Pfetten) um 25% zu erhöhen, wenn die betroffenen Lastflächen dieser Einzelbauteile <15% der Fläche ist, über die der obige Beiwert gemittelt wurde.
Hoffentlich verständlich.....
Gruß Wolfgang

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Windlasten 17 Jan 2005 06:51 #6923

  • Anna
  • Annas Avatar Autor
Hallo Wolfgang,

Wolfgang schrieb:

Hallo,
die Windgeschwindigkeiten nehmen nach oben zu, deshalb werden die vereinfachten Sprungstellen 0-8m, >8-20m, >20-100m usw. ab Oberkante Gelände der jeweils druckbeanspruchten Hausseite gemessen. Da der Wind sich nicht an diese Sprungstellen hält, sollte man hier nicht pingelig um jeden cm feilschen.


Die 20 m-Linie läuft durch das Dach durch...

Die Beiwerte für Winddruck sind für einzelne Tragglieder (Sparren, Pfetten) um 25% zu erhöhen, wenn die betroffenen Lastflächen dieser Einzelbauteile <15% der Fläche ist, über die der obige Beiwert gemittelt wurde.
Hoffentlich verständlich.....


Hm, den zweiten Teil hab ich nicht kapiert. :-(

Gruß, Anna

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rechnerisch zulässige Durchbiegung? 17 Jan 2005 08:03 #6927

hallo,
vielleicht hängt die verwirrende Forderung auch damit zusammen, dass das Bauamt fordert das Kehlbalkendach unverschieblich zu rechnen. Dann ist die einzuhaltende Verformung l/200 bezogen auf die Gesamtlänge des Sparrens ( First- Traufe. l/300 gilt dann für Kehlbalken-Traufe)
l/300 und unverschieblich gibt geringere Querschnitte als l/200 und verschieblich!
Gruss
Thomas

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ReWindlasten 17 Jan 2005 11:19 #6934

  • siegfried
  • siegfrieds Avatar Autor
Und je nach Dachneigung wird u U wind + schnee/halbe oder schnee + wind/halbe gerechnet, die Lastannahmen für Schnee je nach Landstrich und Geländehöhe aus der Tabelle multipliziert mit ks ergibt kN/m2 auf die Grundfläche, der Wind multipliziert mit jeweils +/- cp (wie oben) in kN/m2 je geneigte Dachfläche. Das sollten Sie geometrisch auftragen und kontrollieren.
Aber wenn Sie schon so weit kontrollieren, dann bitte ebenso alle anderen Bauteile, ob sie auch tatsächlich mit der Planung übereinstimmen, wie z. B. Sicherung gegen Abheben etc usw.

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ReWindlasten 17 Jan 2005 12:04 #6938

  • Klenkes
  • Klenkess Avatar Autor
Hallo Anna,

das Forum ist sicherlich nicht dafür gedacht, Laien das 1x1 der Tragwerksplanung zu erklären. Sie sollten wirklich vor Ort einen Fachmann hinzuziehen, der Ihnen
gerne gegen Honorar die Grundzüge der Statik und der Din 1055 erklärt.

Gruss Klenkes

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