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Hallos,
ich bin gerade am Studieren des wiederaufgetauchten Standfestigkeitsnachweis für meinen Dachboden. Dazu eine Frage: Ursprünglich wurde die maximal zulässige Durchbiegung der Sparren vom Statiker mit 300 l/m angegeben. Das Bauamt hat das dann berichtigt auf 200 l/m, was einen Rattenschwanz von Neuberechnungen nach sich zieht. Wißt Ihr, aus welchem Grund das eventuell geändert wurde? Gibt es irgendein Excel-Sheet wo man so Berechnungen selber nachprüfen kann? Gruß und Danke, Anna |
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Hallo,
also die zul. Durchbiegung hängt von der Nutzung der Räumlichkeiten ab. Ich wüßte allerdings nicht, wie man nachträglich (quasi nach Genehmigung und Bau) eine änderung einverlangen kann. Davon abgesehen ist eine änderung der zulässigen Durchbiegungen von l/300 auf l/200 doch gut! Wenn der Durchbiegungsnachweis für l/300 erfüllt ist, dann ist er für l/200 doch erst recht erfüllt! Gruss Timo |
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Vermutlich habe ich mich unklar ausgedrückt.
Als ich den Dachboden kaufte, war die Statik verschollen. Ich habe dann diverse Leute geholt, um zu erfahren, ob ich beim Dachausbau irgend etwas verstärken muß. Alles sagten: nein, der Dachstuhl ist stark genug. Solange ich keine Gauben oder Terassen oder sowas reintu ist es ok. Und jetzt, nach dem Bau aber quasi vor der Abnahme sind die Unterlagen aufgetaucht. Der Statiker hat das damals auch so beantragt, wie ich das im Prinzip ausgeführt habe. Nur hängt ganz hinten noch ein Nachtrag dran, wo die Leute vom Bauamt die zulässige Verbiegung von l/300 auf l/200 reduziert haben. Dadurch verändert sich die gesamte Berechnung und man muß die Sparren aufdoppeln, was natürlich nicht gemacht wurde. Ein paar andere Werte wurden auch korrigiert aber das scheint nicht der Knackpunkt zu sein. Ich versteh sowieso die Berechnung nicht wirklich, ich ahne daß da noch mehr Fehler sind, deswegen würde ich das gerne nachrechnen. Gruß und Danke, Anna |
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1. l/200 verlangt schwächere querschnitte als l//300 - klar ?
2. wenn sie etwas nachrechnen wollen und meinen dies dann auch bewerten zu können, dann testen sie ein dachprogramm von www.harzerstatik.de oder www.frilo.de |
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Anna schrieb:
Hi Anna, also der Timo hat schon recht bzw. verstehe ich auch etwas falsch. Wenn die zulässige Verformung l/300 ist, dann ergibt sich z.B. bei einer Stützweite von l=3,0 m eine zulässige Verformung des Bauteils von 300cm/300 = 1 cm. Wird jetzt der Wert auf l/200 erhöht, dann ergibt sich eine zulässige Verformung von l= 300cm/200 =1,5 cm. Und dies ist ja - wie Timo schon sagt - eher gut. Ich vermute also, dass das Bauamt die zulässige Verformung eher von l/200 auf l/300 heruntergesetzt haben. Wenn ich mich recht erinnere, dann war l/200 wohl für Bauteile untergeordneter Nutzung (oder so ähnlich) - beispielsweise oberer Raumabschluss nicht ausgebauter Dachgeschosse, Scheunen usw. Im Bereich von Wohn-, Büro und ähnlichen Räumen gilt zulf= l/300. Wobei ich sagen muss, dass mein eher rudimentäres ;o) Wissen im Bereich Holzbau noch aus der alten Norm stammt. Wenn Du Fragen zu der Statik hast, würde ich Dir vorerst raten ggf. den betreffenden Statiker mal zu kontaktieren - i.d.R. beißen die Jungs nicht ;o). Gruß und schönes Wochenende Fränker |
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Hallo Fraenker,
ok, das mit der Durchbiegung leuchtet mir jetzt ein. Aber das berechnete Ergebnis wird dadurch noch abstrakter: In dem ursprünglichen 300er Fall bekommt er raus, daß man die 8 /26 Sparren behalten darf. Im zweiten Fall mit l/200 soll man die kräftig aufdoppeln und den Fußpunkt nochmal extra verstärken. Sonstige Unterschiede: Nr1 ist Kehlbalkendach unverschieblich, Nr2 ist verschieblich. Nr1 hat Platten mir 0.2 kN/m2 dran, Nr2 hat welche mit 0.28 dran Und der Staudruck ist bei Nr. 1 ist 0.8 kN/m2 und bei Nr 2 ist 1.1 kN/m2 Sonst ist alles gleich. Welcher dieser veränderten Werte mach den diesen riesen Unterschied? Ausgeführt wurde es übrigens mit Platten mit 0.15 kN/m2 und ohne Aufdoppelung. (Auf Rat von mehreren Fachleuten). Damals hatte ich diese Statik nicht. Gruß und Danke, Anna |
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