Stahlbetondecken im Bestand EFH
- mmue
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Re: Stahlbetondecken im Bestand EFH
31 März 2026 15:42 - 31 März 2026 15:47
Hallo,
Ach ja, jetzt will dein Bauherr Geld sparen. Aber Geld für einen Rechtsanwalt hat er immer.
Das, was du beschreibst, zielt nur auf einen sehr kleinen Personenkreis ab: Baufachlich vorgebildete Personen, die in Ämtern, Bauverwaltungen oder Bauträgerbüros sitzen und sich vor Gericht nicht damit herausreden können, das sie das nicht überblickt haben. Und die unterschreiben das nicht.
Gruß
mmue
Kannste knicken. Wenn was passiert und ein Schaden auftritt, wird der juristisch beratene Bauherr immer argumentieren, dass du ihn eben nicht ausreichend beraten hast. Man könne doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass er bewusst einen Schaden riskieren und damit Leib und Leben von sich und seinen Lieben gefährden wolle. Und du hast ihm eben nicht gesagt, dass er alle umbringen wird, usw. usw. Jeder minderbemittelte Rechtsanwalt kriegt das hin.aber unter gewissen Voraussetzungen kann sich der Bauherr nicht auf seinen Laienstatus berufen.
Aber wenn es ihm ausführlich erklärt , evtl. Folgen besprochen, die Haftung ausgeschlossen und das Ganze auch schriftlich dokumentiert wurde, schützt ihn auch sein "Laienstatus" nicht mehr...
Ach ja, jetzt will dein Bauherr Geld sparen. Aber Geld für einen Rechtsanwalt hat er immer.
Das, was du beschreibst, zielt nur auf einen sehr kleinen Personenkreis ab: Baufachlich vorgebildete Personen, die in Ämtern, Bauverwaltungen oder Bauträgerbüros sitzen und sich vor Gericht nicht damit herausreden können, das sie das nicht überblickt haben. Und die unterschreiben das nicht.
Gruß
mmue
Letzte Änderung: 31 März 2026 15:47 von mmue.
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- FischerH
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Re: Stahlbetondecken im Bestand EFH
31 März 2026 16:44
@BW: Ich habe den Wallscanner schon einige Jahre und zwar den "D-tect 150 SV Prof".
Da finde ich die Bewehrungslage und -tiefe recht gut. Der Vorteil ist der, dass man dann nur sehr kleine
Öffnungen braucht. Man hat dann gleich ein Raster und sieht z.B in die eine Richtung ein 15cm-Raster und
in die andere ein 25 cm-Raster und kann gleich mal von einer R-Matte ausgehen. Dann 2 gezielte kleine Öffnungen
und man kann die Matte bestimmen. Oben, wenn eh größer umgebaut wird, gff. einen kleinen Bereich Estrich entfernen....
und mit C20/25 liegt man doch meistens "richtig"....
Zur FEM-Berechnung, die passe ich dann an, wenn ich sehe dass es eine R-Matte ist.
Ggf. dann auch mal eine "Querwand" auf Federn. Da kann man dann auch mal was rauskitzeln.
Oder manchmal auch konservativ als Durchlaufplatte. Kommt immer drauf an.
Zum Rechtlichen: Geht immer davon aus, dass der Bauherr Laie ist !!!!
Ich kenne einen Fall, da wurde alles gut besprochen, und vom Bauherrn unterschrieben.
Die anwesende Frau meinte aber, ihr ist nicht alles klar, was aber nichts macht....
Vor Gericht hat das aber dann für eine Unwissenheit gereicht...
Da finde ich die Bewehrungslage und -tiefe recht gut. Der Vorteil ist der, dass man dann nur sehr kleine
Öffnungen braucht. Man hat dann gleich ein Raster und sieht z.B in die eine Richtung ein 15cm-Raster und
in die andere ein 25 cm-Raster und kann gleich mal von einer R-Matte ausgehen. Dann 2 gezielte kleine Öffnungen
und man kann die Matte bestimmen. Oben, wenn eh größer umgebaut wird, gff. einen kleinen Bereich Estrich entfernen....
und mit C20/25 liegt man doch meistens "richtig"....
Zur FEM-Berechnung, die passe ich dann an, wenn ich sehe dass es eine R-Matte ist.
Ggf. dann auch mal eine "Querwand" auf Federn. Da kann man dann auch mal was rauskitzeln.
Oder manchmal auch konservativ als Durchlaufplatte. Kommt immer drauf an.
Zum Rechtlichen: Geht immer davon aus, dass der Bauherr Laie ist !!!!
Ich kenne einen Fall, da wurde alles gut besprochen, und vom Bauherrn unterschrieben.
Die anwesende Frau meinte aber, ihr ist nicht alles klar, was aber nichts macht....
Vor Gericht hat das aber dann für eine Unwissenheit gereicht...
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- sabok
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Re: Stahlbetondecken im Bestand EFH
31 März 2026 17:36
Ganz so stimmt das meines Wissens nicht, daß der Bauherr sich immer auf Laie zurückziehen kann. Wenn sich jemand aus dem Krankenhaus selbst entlässt, ist er auch selbst verantwortlich als Laie und so ist der Fall auch hier gelagert.
Egal
Egal
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- statiker99
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Re: Stahlbetondecken im Bestand EFH
31 März 2026 19:25Aus meiner Verantwortung als Tragwerksplaner bezüglich Standsicherheit kann michWenn sich jemand aus dem Krankenhaus selbst entlässt, ist er auch selbst verantwortlich als Laie und so ist der Fall auch hier gelagert.
kein Bauherr, egal ob Laie oder nicht, kein Prüfer oder wer auch immer entlassen.
Entweder bin ich nach bestem Wissen (und Gewissen) überzeugt vom Bestand oder ich bekomme
mehr Informationen oder ich lasse die Finger davon.
Beim Krankenhaus geht es um Eigengefährdung.
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- markus
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Re: Stahlbetondecken im Bestand EFH
31 März 2026 22:25nö, egal ist das nicht, sollte es dir nicht sein und ist es auch nicht, weil das wird ziemlich sicher künftig von anderen kollegen gelesen.Ganz so stimmt das meines Wissens nicht, daß der Bauherr sich immer auf Laie zurückziehen kann. [...]
Egal
du hast recht, der bauherr kann sich nicht immer auf den laienstatus zurückziehen - ich hab dazu keine statistik, vermute aber, es wird die überwiegende mehrheit der fälle sein, in denen die laienschäfchenkarte gespielt wird (jedenfalls, wenn´s kracht - drittelfinanzierer sind noch was schöneres), wenn´s dann dich oder einen der mitlesenden kollegen erwischt, was dann? shit happens?
btw, ich bin in der hinsicht vorsichtig, weil mir ein befreundeter anwalt dazu geraten hat und weil ich erfahren habe, wieviel mein "
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
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Re: Stahlbetondecken im Bestand EFH
01 Apr. 2026 09:58 - 01 Apr. 2026 10:04
Wir sind jetzt zwar relativ weit vom eigentlichen Thema der Tragfähigkeit von "Stahlbetondecken im Bestand EFH", aber zur Bauherrenverantwortung:
Es macht schon ein Unterschied und es sind fast drei unterschiedliche Dinge ob man:
A nichts sagt bzw. nicht hinweist
B etwas nachweislich sagt/schreib
C das gesagte/geschriebene juristisch durchsetzen kann
A und C sind schon zwei konträre Extrema, wo man sich am Rande der ingenieurmäßigen Vernunft befindet
Mit ist schon klar dass wir in der Zwickmühle zwischen "Wer schreibt der bleibt" und "Jedes Schrifterl ein Gifterl" befinden, aber der gesunde Hausverstand würde irgendwo den Mittelweg wählen, sprich B
Beispiel: Alleine das Notieren des Namens des Eisenbieger-Vorarbeiters plus Aufforderung zur Unterschrift auf dem Protokoll zur ersten Bewehrungsabnahme lassen die Eisen wie von Zauberhand schöner glänzen
Es macht schon ein Unterschied und es sind fast drei unterschiedliche Dinge ob man:
A nichts sagt bzw. nicht hinweist
B etwas nachweislich sagt/schreib
C das gesagte/geschriebene juristisch durchsetzen kann
A und C sind schon zwei konträre Extrema, wo man sich am Rande der ingenieurmäßigen Vernunft befindet
Mit ist schon klar dass wir in der Zwickmühle zwischen "Wer schreibt der bleibt" und "Jedes Schrifterl ein Gifterl" befinden, aber der gesunde Hausverstand würde irgendwo den Mittelweg wählen, sprich B
Solche Vorgehensweisen bzw. Schriftstücke sind vielleicht rein juristisch gesehen wertlos, bewirken aber oft Wunder bei gewissen Subjekten auf der Baustelle, um nicht zu sagen es sind projekt-psychologische KunststückeWenn einer meit "das hebt schon" sage ich OK, wir nehmen jetzt ein Btatt Papier und machen einen Vertrag.
Sie bestätigen, das das hebt und haften dafür mit all ihren Besitz, Datum und Unterschrift.
Dann wird es meist ganz still.
Beispiel: Alleine das Notieren des Namens des Eisenbieger-Vorarbeiters plus Aufforderung zur Unterschrift auf dem Protokoll zur ersten Bewehrungsabnahme lassen die Eisen wie von Zauberhand schöner glänzen
Letzte Änderung: 01 Apr. 2026 10:04 von cebudom.
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