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nix zu finden,
und außerdem schreiben alle voneinander ab - "Lastannahmen – Einwirkungen auf Tragwerke" [Peter Schmidt] - Schneider BT - Wendehorst überall gleicher Normentext und Erläuterungsbildchen bleibt nur die pragmatische / ingenieurmäßige Herangehensweise: ich persönlich würde bei einem freistehenden Dach, welches die Länge L hat phi=0 ansetzen, wenn die Wand ebenfalls im Abstand = L steht wahrscheinlich wirst du dazwischen liegen (Maße fehlen ja leider) gefühlsmäßig würde ich auf der sicheren Seite liegend phi=1 ansetzen, solange der Wandabstand nicht größer ist als die Wandhöhe Zwischenfrage, geht es um die Kraftbeiwerte (gesmat) und/oder die Druckbeiwerte (lokal)? mein Vorschlag - c-Werte auf der sicheren Seite liegend annehmen und lieber über einen günstigeren Ansatz für qp nachdenken (Geländekat.) -> ich weiß bringt nicht viel unabhängig der Fragen fand ich die Hintergründe von Herrn Zapfe zum Windlastansatz sehr interessant www.ing-zapfe.com/pdf/stellungnahmen/deu...dgeschwindigkeit.pdf In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Den Part von Schmidt / Schneider-BT habe ich schon gesichtet.
Grundriss ca. 9x9m, Höhe etwa 3m. Es ist eine bestehende Durchgangsüberdachung welche nachträglich nachgewiesen werden soll. Die Versperrung wären z.B. LKW. Der Abstand kann mit entsprechenden Abweisungsmaßnahmen geregelt werden. 2m wären möglich. Mich interessiert die Lagesicherheit, also Abheben. Mit voller Versperrung, also vgl. einer einseitig offenen Halle, haut das nicht hin. |
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hab es zu Hause nicht griffbereit,
aber mir ist so, dass unsere Windlasten ca. einem Orkan Windstärke 12 ca. 160 km/h entsprechen ???? wenn die Versperrung "nur" ein beweglicher LKW und kein festes Bauteil ist könnte man darüber philosophieren was zuerst wegfliegt ich handhabe es so, wenn ich etwas rechne außerhabt oder abweichend vom Wortlaut einer Vorschrift dann habe ich immer eine Erklärung/Begründung/Berechnung in der Hinterhand falls nachgefragt wird und auch nur für Sachverhalte, bei denen ich ruhig schlafen kann, einem AG im vorauseilenden Gehorsam etwas gesund zu rechnen mache ich niemals nie Nutzen und Risiko sind dabei einfach falsch verteilt In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Die Statik bei diesem BV wird angenehmerweise geprüft. Die anzusetzende Windgeschwindigkeit ist auch per Zone geregelt.
naja, von der Sache her ist das nichts anderes, als wenn man an einem Bestandsbau ohne zugehörige statische Unterlagen Nachweise für einen Umbau macht. Bauen im Bestand ist zumindest hier Tagesgeschäft. |
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selbstredend, aber was bedeutet das konkret bezüglich deines Daches, was machst du? oder ein eigenes aktuelles Beispiel: eine Stahlbetonkonsole auf der ein ausgeklinkter Träger aufliegt, beides Fertigteile Vertikallast ist gering, aber große H-Last, deshalb haben Ausklinkung und Konsole Einbauteile (Blech mit angeschweißter Bew.) und die beiden EBT sind miteinander verschweißt das Bauwerk ist sehrsehr lang und das Auflagerdetail kommt sehr häufig vor, und sehr viele Träger weisen an Ausklinkung und Konsole Risse auf, immer gleiches, ich würd sagen identisches Schadensbild nach Blick in die Bestandsunterlagen war mir auch klar warum, Konsole unterbewehrt (nur EBT mit der angeschweißte Zugebew., sonst nix) und im Bereich Trägerausklöinkung auch kaum Bew. ist jetzt für mich kein klassischer Planungsfehler, ich glaube zum Errichtungszeitpunkt wusste man es nicht besser, Leonhardt und die DAfStb-Hefte und ihre Hinweise zu Konsolen/Ausklinkung kamen erst später oder noch viel später Schlaich und die Diskontinuitätsbereiche und die Stabwerksmodelle die Schäden sind da, das Bauwerk steht aber schon über 60 Jahre man kann es nicht hinrechnen aber Balken und Konsole abbrechen und stumpf nach heutigen Vorschriften und Erkenntnissen erneuern ... dann war das der letzte Plaungsauftrag also - ich beispielsweise kann hier ruhig schlafen da die Risse nicht aus den Gewichtslasten resultieren und ich auch eine Argumentation mit Lastumlagerungen aufgebaut habe, die allerdings die genannten Schäden als Konsequenz hat unser Konzept besonders stark geschädigte Balken wurden gesichert und werden erneuert bei den weniger starken Rissschäden wird der Beton instandgesetzt - ggf. auch die Bew. bei Notwendigkeit der AG wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Planungsmägel auch nach der Betoninstandsetzung Schäden wieder auftreten können und deshalb ein regelmäßiger Wartungs- und Überwachsplan notwendig ist was ich sagen will, wenn ich keine für mich schlüssige Begründung/Argumentation gefunden hätte würde - nein müsste ich (in meinem Fall) den AG auf die Standsicherehitsgefährung hinweisen und das ganz große Sanierungsprogramm auffahren aber auf keine Fall würde die Planungsmängel ignorieren oder gesundrechen In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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