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Windinnendruckbei Versperrung "mit Abstand" 10 Sep 2025 14:45 #84858

 

Kennt jemand einen Ansatz für den Mindestabstand, ab dem die Windversperrung nicht mehr anzusetzen ist?
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Windinnendruckbei Versperrung "mit Abstand" 10 Sep 2025 16:16 #84860

nix zu finden,
und außerdem schreiben alle voneinander ab
- "Lastannahmen – Einwirkungen auf Tragwerke" [Peter Schmidt]
- Schneider BT
- Wendehorst
überall gleicher Normentext und Erläuterungsbildchen

bleibt nur die pragmatische / ingenieurmäßige Herangehensweise:
ich persönlich würde bei einem freistehenden Dach, welches die Länge L hat phi=0 ansetzen, wenn die Wand ebenfalls im Abstand = L steht

wahrscheinlich wirst du dazwischen liegen (Maße fehlen ja leider)
gefühlsmäßig würde ich auf der sicheren Seite liegend phi=1 ansetzen, solange der Wandabstand nicht größer ist als die Wandhöhe

Zwischenfrage, geht es um die Kraftbeiwerte (gesmat) und/oder die Druckbeiwerte (lokal)?

mein Vorschlag - c-Werte auf der sicheren Seite liegend annehmen und lieber über einen günstigeren Ansatz für qp nachdenken (Geländekat.) -> ich weiß bringt nicht viel

unabhängig der Fragen
fand ich die Hintergründe von Herrn Zapfe zum Windlastansatz sehr interessant

www.ing-zapfe.com/pdf/stellungnahmen/deu...dgeschwindigkeit.pdf
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]

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Windinnendruckbei Versperrung "mit Abstand" 10 Sep 2025 16:37 #84861

Den Part von Schmidt / Schneider-BT habe ich schon gesichtet.
Grundriss ca. 9x9m, Höhe etwa 3m. Es ist eine bestehende Durchgangsüberdachung welche nachträglich nachgewiesen werden soll.
Die Versperrung wären z.B. LKW. Der Abstand kann mit entsprechenden Abweisungsmaßnahmen geregelt werden. 2m wären möglich.
Mich interessiert die Lagesicherheit, also Abheben. Mit voller Versperrung, also vgl. einer einseitig offenen Halle, haut das nicht hin.

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Windinnendruckbei Versperrung "mit Abstand" 10 Sep 2025 18:07 #84863

hab es zu Hause nicht griffbereit,
aber mir ist so, dass unsere Windlasten ca. einem Orkan Windstärke 12 ca. 160 km/h entsprechen ????
wenn die Versperrung "nur" ein beweglicher LKW und kein festes Bauteil ist
könnte man darüber philosophieren was zuerst wegfliegt

ich handhabe es so,
wenn ich etwas rechne außerhabt oder abweichend vom Wortlaut einer Vorschrift
dann habe ich immer eine Erklärung/Begründung/Berechnung in der Hinterhand
falls nachgefragt wird

und auch nur für Sachverhalte, bei denen ich ruhig schlafen kann,
einem AG im vorauseilenden Gehorsam etwas gesund zu rechnen mache ich niemals nie
Nutzen und Risiko sind dabei einfach falsch verteilt
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]

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Windinnendruckbei Versperrung "mit Abstand" 10 Sep 2025 18:18 #84864

ich handhabe es so,
wenn ich etwas rechne außerhabt oder abweichend vom Wortlaut einer Vorschrift
dann habe ich immer eine Erklärung/Begründung/Berechnung in der Hinterhand
falls nachgefragt wird

Die Statik bei diesem BV wird angenehmerweise geprüft.
Die anzusetzende Windgeschwindigkeit ist auch per Zone geregelt.

und auch nur für Sachverhalte, bei denen ich ruhig schlafen kann,
einem AG im vorauseilenden Gehorsam etwas gesund zu rechnen mache ich niemals nie
Nutzen und Risiko sind dabei einfach falsch verteilt 


naja, von der Sache her ist das nichts anderes, als wenn man an einem Bestandsbau ohne zugehörige statische Unterlagen Nachweise für einen Umbau macht. Bauen im Bestand ist zumindest hier Tagesgeschäft.

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Windinnendruckbei Versperrung "mit Abstand" 10 Sep 2025 21:43 #84865

Bauen im Bestand ist zumindest hier Tagesgeschäft.

selbstredend, aber was bedeutet das konkret bezüglich deines Daches, was machst du?

oder ein eigenes aktuelles Beispiel:
eine Stahlbetonkonsole auf der ein ausgeklinkter Träger aufliegt, beides Fertigteile
Vertikallast ist gering, aber große H-Last,
deshalb haben Ausklinkung und Konsole Einbauteile (Blech mit angeschweißter Bew.)
und die beiden EBT sind miteinander verschweißt

das Bauwerk ist sehrsehr lang und das Auflagerdetail kommt sehr häufig vor,
und sehr viele Träger weisen an Ausklinkung und Konsole Risse auf,
immer gleiches, ich würd sagen identisches Schadensbild

nach Blick in die Bestandsunterlagen war mir auch klar warum,
Konsole unterbewehrt (nur EBT mit der angeschweißte Zugebew., sonst nix)
und im Bereich Trägerausklöinkung auch kaum Bew.

ist jetzt für mich kein klassischer Planungsfehler, ich glaube zum Errichtungszeitpunkt wusste man es nicht besser,
Leonhardt und die DAfStb-Hefte und ihre Hinweise zu Konsolen/Ausklinkung kamen erst später 
oder noch viel später Schlaich und die Diskontinuitätsbereiche und die Stabwerksmodelle

die Schäden sind da, das Bauwerk steht aber schon über 60 Jahre
man kann es nicht hinrechnen
aber Balken und Konsole abbrechen und stumpf nach heutigen Vorschriften und Erkenntnissen erneuern 
... dann war das der letzte Plaungsauftrag

also - ich beispielsweise kann hier ruhig schlafen da die Risse nicht aus den Gewichtslasten resultieren
und ich auch eine Argumentation mit Lastumlagerungen aufgebaut habe, die allerdings die genannten Schäden als Konsequenz hat

unser Konzept
besonders stark geschädigte Balken wurden gesichert und werden erneuert
bei den weniger starken Rissschäden wird der Beton instandgesetzt - ggf. auch die Bew. bei Notwendigkeit
der AG wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Planungsmägel auch nach der Betoninstandsetzung Schäden wieder auftreten können und deshalb ein regelmäßiger Wartungs- und Überwachsplan notwendig ist

was ich sagen will,
wenn ich keine für mich schlüssige Begründung/Argumentation gefunden hätte
würde - nein müsste ich (in meinem Fall) den AG auf die Standsicherehitsgefährung hinweisen
und das ganz große Sanierungsprogramm auffahren

aber auf keine Fall würde die Planungsmängel ignorieren oder gesundrechen

 
In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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