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Prüfung 10K ist Quatsch. Bei einer Halle mit 1800m³ (10x30x6) kostet die Prüfung der Statik, der Pläne und inkl. Überwachung in Hessen 3.960€ inkl. MwSt. Vielleicht nimmt Bayern auch mehr, weil sie ja schon ein Weltraumministerium haben.
Gruß Stefan |
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Moin,
die Kosten für eine bautechnische Prüfung richten sich nach dem anrechenbaren Bauwert. In Schleswig-Holstein wird dieser nach der Richtwerttabelle der BauGebO multipliziert mit der Indexzahl ermittelt. www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/b...auGebVSH2022pAnlage2 Der anrechenbare Bauwert ist abhängig von der Art und Größe des Gebäudes. Zusätzlich hat noch die Bauwerksklasse, also der Schwierigkeitsgrad des Tragwerks, maßgeblichen Einfluss. Die Bauwerksklasse ergibt sich gemäß PPVO, Anlage 1. www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/b...CfIngVSH2022pAnlage1 Ich nehme an, dass es in Bayern ähnlich gehandhabt wird. Gruß aus Schleswig-Holstein |
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Letzte Änderung: von TWP-SH.
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Das mit dem vorübergehenden Aufenthalt erklärt sich etwas aus der Anlage 6 zu einer Baubeginnsanzeige.
Dort ist auch eine Erläuterung: ... In den Anwendungbereich dieser Vorschrift fallen beispielsweise landwirtschaftliche Viehställe und gewerbliche Lagergebäude. Da muss dann ja ein verantwortlicher Tragwerksplaner die Bauausführung bestätigen. Wobei es dann auch wieder unklar wird, nämlich wenn die Fläche <1600m2 ist und "sie statisch einfach sind". www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?p...14268-Anhang-006.PDF Ziemlich dämlich und meiner Meiung nach auch falsch (wenn ich es "richtig" lese) ist die Antwort hier auf Seite 35 oben: www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baure...gestellte-fragen.pdf Da wird erst geschrieben, dass die "... Stützweiten von nicht mehr als 12 m..." kein Kriterienkatalog Sinn macht... Soweit gut. Dann aber, dass bei Behälter, Brücken, Tribünen bis 10m der Kriterienkatalog entbehrlich ist, da hier der Standsicherheitsnachweis nie geprüft wird ??!!! Wow, Tribünen und Brücken <10 Höhe ohne Prüfung?! Oder lese ich das falsch? Das ist im Widerspruch zu dem zu Beginn genannten Vortrag, der z.B: Stützwände >2m zum Prüfen schicken würde. Ich lese den Artikel 62a (2)1 2. der BayBO da auch anders, da steht schon "... wenn dies nach ... Kriterienkatalogs erforderlich ist". Jetzt aber erst mal schöne Ostern... |
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Ich glaube, dahast Du was falsch verstanden. Ich würde sagen, da steht, das für bauliche Anlagen, die keine Gebäude, Behälter, Brücken, Stützmauern oder Tribünen und die weniger als 10 m hoch sind, keine Prüfung notwendig ist. Wobei Brücken nur solche sind, die auf privaten Grundstücke sind. Brücken als Teil der Verkehrsinfrastruktur fallen nicht unter die jeweilige Landesbauordnung. Und für Brücken gibt es auch tatsächlich kein Gesetzt/keine Verordnung, die eine Prüfung der statischen Berechnung vorschreibt. Da hier der Bauherr oftmals auch selbst mehr oder weniger die Genehmigungsbehörde ist, darf er selbst entscheiden, ob geprüft wird oder nicht, wobei sich in der Regel für eine Prüfung entschieden wird. |
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Ich kenne die wirtschaftliche Situation der Büros nicht, aber man sollte sich nicht auf krumme Geschäfte einlassen, nur weil der Bauherr oder sein Architekt die Sirupsdreier Prüfkosten einsparen will, die einem unter Umständen seine ganze Karriere kosten können.
Hinzukommt, dass man dann noch für die Bauausführung verantwortlich gemacht wird, einen Prozess, auf den man bei diesen Kanditaten nur geringen Einfluss hat und nur gerufen wird, wenn es brennt, wenn überhaupt. Ich frage mich, wozu brauchen wir überhaupt noch Behörden, die überprüfen, was in ihren Formularen angekreuzt ist, mit denen sie die Menschheit traktieren und nur aktiv werden, um mit Nichtigkeiten nachweisen müssen, dass sie zu irgendwas nütze sind. Aber wenn man sich schon auf so eine Situation eingelassen hat, sollte man dem ganzen Verfahren keinen ordnungsgemäßen Anstrich verleihen und nach Möglichkeit keine Unterschriften verlangen und keine leisten. Wie ist es eigentlich mit diesem Formular, muss man das unterschreiben, denn für die Einreichung der Bauunterlagen ist man ja nicht verantwortlich?
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