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Hallo Kollegen,
ich habe mal ein für mich spannendes Thema. Ich arbeite eng mit einem Stahlbauunternehmen zusammen für die ich allerlei Stahlhallen rechne. Soweit so gut. die Bauvorhaben sind weitestgehend in Bayern, daher hoffe ich vor allem auf Rückmeldungen von Kollegen aus Bayern. Bisher wurden alle Statiken von mir geprüft. Ich stelle den Kriterienkatalog aus und unter dem Punkt 4b, bei dem es um rechnerische Nachweise der Aussteifung geht, setze ich den Haken auf "nein". Dadurch entsteht die Prüfpflicht. Für mich soweit klar, bei einer freistehenden Stahlhalle muss auch die Aussteifung nachgewiesen werden. Jetzt ist mein Kunde auf mich zugekommen und teile mir mit, dass die sich mit einem anderen Statiker unterhalten haben, der zumindest auch "einfache" Hallen prüffrei Nachweisen kann. So soll er einfach überall Verbände in Wänden udn Decken vorsehen, quasi Konstruktiv, wodurch rechnerische Nachweise der Aussteifung wegfallen. Die Frage vom Kunden an mich: Kann ich das auch? Und somit komme ich mit dieser Frage zu euch: Wie ist eure Erfahrung? Rechnet ihr auch Stahlhallen, die nicht geprüft werden müssen? Ich habe mal beim Landratsamt angerufen und diese Frage gestellt. Als Antwort kam, dass auf Grundlage des Kriterienkatalogs entschieden wird, ob eine Prüfpflicht besteht oder nicht. Wenn der aufstellende Statiker als alles so ausfüllt, dass laut Katalog keine Prüfpflicht entsteht, dann wird das auch nicht geprüft. Demnach entscheidet der aufstellende Statiker selbst, ob seine Statik geprüft werden soll oder nicht... Das kommt mir ein bisschen komisch vor?!? Ich würde mich über eure Erfahrungen und Gedanken freuen. |
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ich komme aus Brandenburg
was du sagst ist alles richtig, schau mal in die verlinkten Erläuterungen der BayIK-Bau (2008) www.vpi-by.de/downloads/BayBO-Kriterienkatalog-Anwendung.pdf Seite 15 - kleine Lagerhalle (keine Prüfpflicht) ansonsten gilt "Bußgeld bei unrichtigen Angaben nach Art. 79 (2) Nr. 1 bis 500.000.-€" PS. hah - da war jemand schneller B ) auch wenn Erläuterung von 2008, die Grundsätze sollten immer noch gelten ba In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Letzte Änderung: von ba.
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Du glaubst nicht, wie kreativ der Kriterienkatalog beantwortet werden kann... an mich wurde eben diese Frage auch schon herangetragen, da aber der "freiberufliche" Kollege nicht einmal versichert war, verschwand das Thema schnell wieder in der Versenkung, weil das dem Holzbauer doch zu heiß war. Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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Ich finde das sehr frech von dem Kollegen... Macht der dann jeden Verband M32+? das fällt doch kostentechnisch auf Ihn zurück... Die Prüfung zahlt doch in der Regel eh der Bauherr... so sollte es zumindest sein, auch wenn es in Zeiten von TUs auch gerne mal "falsch" läuft... Für mich geht das gar nicht, ich fände es auch gut die Behörden würden den kriterienkatalog tatsächlich prüfen. Prüfen ist der Standart, alles andere die Ausnahme davon. Das 4 Augenprinzip ist eines der besten Dinge die wir im Bauwesen haben.
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Vielen Dank für die schnellen Antworten und den Link zur interpretation des Kriterienkatalogs.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, wie ist den "ein vorübergehender Aufenthalt von Personen" zu interpretieren? Das bietet ja auch eine ganze Bandbreite von Interpretationen. Der eine sagt, da geht ein mal die Woche rein und ein anderer sagt da ist täglich ab 17:00 Uhr keiner drin... Ist doch beides "vorübergehend"?!? Aber wenn ich das richtig verstehe, sind Hallen mit Spannweiten unter 12m und einer Grundfläche von unter 1.600m², in denen keine oder nur vorübergehend Personen sind, von der Prüfpflicht befreit und der Kriterienkatalog wird auch nicht ausgefüllt. Bei mir geht es um ein konkretes Bauvorhaben. Der Bauherr will eine Halle bauen, Grundfläche 10x30m. Er fragt die Halle bei "meinem" Stahlbauer an. direkt neben seinem Grundstück wurde eine größere Halle gebaut. zufällig hat der Bauherr den Statiker erwischt der ihn versichert hat, dass für diese Halle die Statik nicht geprüft werden musste! Laut dem Stahlbauer kostet so eine Prüfung gerne mal 10.000€ aufwärts (warum bin ich kein Prüfer? ![]() Ich will mich da garnicht aus dem Fenster lehnen. Ich will nur wissen, was ist "legal" und guten Gewissens umsetzbar? Bei kleinen Hallen (wie unter BayBO Art. 62a Abs. 3 Satz 1 beschrieben) würde ich da auch mitgehen, sofern das mit dem "vorübergehenden Aufenthalt von Personen" geklärt ist. Das Landratsamt wollte sich heute noch einmal bei mir melden. Da bin ich mal gespannt, was die dazu sagen. |
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