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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen. Grundsätzlich geht es um Krananlagen in der Lebensmittelindustrie. Wie sollen dort die Schraubverbindungen ausgeführt werden? Wie ich finde, ein sehr schwieriges Thema mit großem Risiko...?
Danke im Voraus. |
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Letzte Änderung: von minga.
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Etwas mehr Hintergrundinformationen wären hilfreich...
Welche Bauteile vom Kran mit welchen Hygieneanforderungen und/oder Korrosionsschutzanforderungen? |
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Vorgaben vom Auftraggeber: Ausführung in V2A (Mölkerei). Beanspruchungsklasse S3. Die Katzbahn ist abgehängt an freistehender Stahlkonstruktion
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wie schon die Vorredner sagten, sind die Infos etwas dürftig,
zwischen den Zeile lese ich aber heraus, dass du wahrscheinlich zum thema mehr Ahnung hast als die meisten hier, hab selbst auch keine Ahnung aber ein bischen recherchiert, Probleme bei ChromNickel?, Relaxation? www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...-hv-stoss.html#10704 vorgespannte Schrauben sind nicht Gegenstand der Zulassung? www.dibt.de/de/service/zulassungsdownload/detail/z-303-6 aber nach DIN EN ISO 3506 sind vorgespannte Edelstahlschrauben möglich? www.edelstahl-rostfrei.de/fileadmin/user...75_Bauwesen_2015.pdf kann ich leider nicht helfen, bin aber mal gespannt wer sich noch so meldet ba In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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Denn Fall hatte ich auch noch nicht, aber so weit ich das noch in Erinnerug habe müsste es mit einer Verfahrensprüfung möglich sein.
Ich habe Dir mal einen Artikel von Prof Stranghöner per Email geschickt. Da steht einiges zu dem Thema drinnen, vielleicht hilft dir das weiter |
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Moin,
Kommentar zur DIN EN 1090-2: Zunächst einmal generelle Unzulässigkeit, nicht rostende Schraubengarnituren als vorgespannte Verbindungen einzusetzen.....Wie durchgängig in EN 1090-2 gehandhabt, wird auch im vorliegenden Normenabsatz für Sonderanwendungen die Option "es sei denn, dies wird festgelegt" offen gehalten. Das heißt konkret: Wenn nichtrostende Schraubengarnituren doch tragsicherheitsrelevant vorgespannt werden sollen, dann gelten sie ,als "besondere Verbindungsmittel" und müssen einer Verfahrensprüfung unterzogen werden. |
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