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Elektronische Signatur 25 Feb 2025 15:02 #83729

Das gerade in Übergangszeiten, und in einer solchen befinden wir uns, mal zuviel und mal zuwenig gemacht und oder gefordert wird ist eigentlich normal.Spannend ist doch die Frage wo es in denm jeweiligen Bundesland geregelt ist.

Für Niedersachsen gilt wie schon genannt die Niedersächsische Bauordnung und dort ist in §3a Abs.1 Satz 4 geregelt:
... "jede Bauvorlage muss von der für ihren Inhalt verantwortlichen Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein, ...."

und da nach §2 Abs.18 Bauvorlagen die Unterlagen sind, die in einem bauordnungsrechtlichen Verfahren .... erforderlich sind, sind gilt das natürlich auch für Standsicherheitsnachweise und Ausführungspläne, sofern sie zur Prüfung vorgelegt werden müssen.

Eine gute Faustregel ist die, dass alles was früher händisch unterschrieben wurde jetzt qualifiziert elektronisch zu signieren ist. Am Besten nicht diskutieren, sondern einfach machen.

Gruß
Stefan


 

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Elektronische Signatur 25 Feb 2025 15:49 #83730

Das trifft nur für den Tragwerksplaner ö.ä. zu. Die Entwurfsverfasser die sich bei der Bauantragsstellung über BundID anmelden, können ihre Dokumente ohne Unterschrift hochladen.
 
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Elektronische Signatur 25 Feb 2025 15:52 #83731

Ansonsten hatten wir das Thema hier:
www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...g.html?start=6#83026


 

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Letzte Änderung: von HerrLehmann.

Elektronische Signatur 26 Feb 2025 13:38 #83740

Das trifft nur für den Tragwerksplaner ö.ä. zu. Die Entwurfsverfasser die sich bei der Bauantragsstellung über BundID anmelden, können ihre Dokumente ohne Unterschrift hochladen.
 



 
Auch das ist leider mal wieder nur die halbe Wahrheit.
In der Regel wird die BundID nur bei der Einreichung eines Antrages verwendet. Und Sie haben Recht Herr Kollege, der Entwurfsverfasser, dem es gelingt, seinen Bauantrag so perfekt zu fertigen, dass er keine Unterlagen nachliefern muss, benötigt keine qeS. Kennen Sie einen solchen, dem das regelmäßig gelingt? In dem Moment wo er irgendetwas nachliefern muss gilt die Erfordernis der qeS auch für ihn. 
Von daher ist der Frust, dass die Entwurfsverfasser bessergestellt ein könnten, weil sie die qeS nicht benötigen, absolut unangebracht.
Es gilt das digitale Dokument. Das ist entweder qualifiziert elektronisch signiert und damit nachweislich von einer natürlichen Person für korrekt erklärt worden, oder es ist nicht zuordenbarer Datenmüll.
So ähnlich muss es gewesen sein, als die drei Kreuze durch eine Unterschift ersetzt wurden.
Panta Rhei
 

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Letzte Änderung: von Celler.

Elektronische Signatur 27 Feb 2025 11:38 #83752

Ja, mit dem nachreichen von Dokumenten haben sie recht.
Ich setze noch einen drauf. Vom Bauamt habe ich folgende Mail erhalten.  
"Bitte berücksichtigen Sie hierbei, dass sämtliche Bauvorlagen, die qualifiziert elektronisch signiert eingereicht wurden, zusätzlich in nicht signierter Form einzureichen sind. Dieses Vorgehen ist notwendig, um den Anforderungen der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO)  zu entsprechen (§ 3 Abs. 1 S. 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 2 b NBauVorlVO )."
 

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Elektronische Signatur 27 Feb 2025 12:05 #83753

Ich lese die Kombi aus NBauO und NBauVorlVO auch so wie das zitierte Bauamt. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten, erstmal aufregen oder versuchen die Sache zu durchdringen.

Wenn denn aktzeptiert ist, dass die qeS erforderlich ist, um die Dokumente eindeutig dem Ersteller zuzuordnen, ist der erste Schritt getan.
Alle mir bekannten Anwendungen, mit denen man signieren kann, erzeugen neben dem Ursprungsdokument ein signiertes mit einen Hinweis auf die Signatur (Ergänzung des Dateinamens). Meistens liegen die sogar im Dateisystem an demselben Ort wie die Ursprungsdatei.

Ob ich jetzt die (drei) signierten markiere, um sie hochzuladen, oder aber die (drei) signierten und die (drei) Ursprungsdateien macht für mich nicht wirklich einen Unterschied.

Der Mehraufwand ist marginal, die Zeit der Internetzugänge mit Abrechnung im kB-Rhytmus ist lange Vergangenheit, dafür kein Ausdrucken, kein Papier mehr kaufen, keinen Toner mehr kaufen, kein händisch unterschreiben, kein zusammensortieren, kein eintüten und zur Post tragen, keine Briefmarken mehr anlecken und trotzdem ein rechtsverbindlich unterzeichentes Dokument auf dem Weg.
Bei den gerade aufgezählten Einsparungen taucht für mich auch die Frage auf, wann denn diese die gefühlt 700,- € brutto für die Erstausstattung mit Software, Kartenleser und Signaturkarte wieder eingespielt hat.Ich schätze, wenn mehr als eine Statik im Jahr gemacht wird, kann sich das Ganze sogar locker rechnen.

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