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Online-Anträge Baugenehmigung 31 Okt 2024 21:25 #83026

Ja, jeder kocht sein eigenes Süppchen. Der Statiker muss normalerweise im Bauantragsformular Seite 2 ausfüllen bzw. auf Seite 3 unterschreiben. Weil aber im elektronischen Verfahren die Bauanträge Online (kein PDF) vom Entwurfsverfasser ausgefüllt werden kann der Statiker nichts mehr unterschreiben! Andere aktuelle Variante in einem anderen Landkreis: Der Entwurfsverfasser soll sämtliche Formulare wie gehabt ausfüllen und als PDF mit einer elektronischen Signatur einreichen. Der Statiker soll ebenfalls Seite 2+3 bearbeiten und mit einer elektronischen Signatur versehen. Ich unterschreibe elektronisch und versende das PDF an den Entwurfsverfasser, der dann das Formular auf der letzten Seite elektronisch unterschreibt. Mit der 2. Unterschrift wird meine Unterschrift aufgehoben weil immer die letzte gültig ist. Also muss ein neues Formular für den Statiker her mit dem genauen Wortlaut aus dem BA-Formular damit der TWP seine Unterschrift absetzen kann.   

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Online-Anträge Baugenehmigung 01 Nov 2024 17:16 #83029

Ist das schon die Entbürokratisierung oder kommt da noch mehr ?
Folgende Benutzer bedankten sich: markus

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Online-Anträge Baugenehmigung 20 Dez 2024 09:33 #83300

Na ja, die Umstellung von Papier auf Digital ist in Toto sicher nicht an einem Tag gemacht (Auch wenn es schön wäre).

Leider muss da auch jede Bauafsichtsbehörde ihr eigenes Süppchen kochen, da auch die Verwaltungssoftwareanbieter auf dem EU-Recht des freien Marktzuganges und dem freien Wetbewerb bestehen. Blöd, aber auch nicht mehr zu ändern. Aber das wollen wir für uns ja auch.

Das in Niedersachsen vor ca. 2 Jahren eingeführte Bauantragsformular war schon damals von der obersten Bauafsicht nicht durchdacht. Fordert sie doch drei "Unterschriften" in einem nach NBauO planmäßigen digitalen Verfahren. Außerdem wird in diesem Formular durch die Unterschrift des Tragwerkplaners lediglich bestätigt, das dieser berechtigt (prüfbefreit) ist die Standsicherheitsnachweise aufzustellen.

Seit dem 01.07.2024 fordert die NBauO in § 65 Abs. 4 S. 2 eine Bestätigung des prüfbefreiten Tragwerkplaners, dass er die Standsicherheitsnachweise erstellt hat.

Keine vernünftige Baubehörde fordert eine "Bestätigung des dürfens", wenn an anderer Stelle die "Vollzugsmeldung" angezeigt ist.

Eigentlich ist es doch ziemlich sympatisch, wenn denn nun erst der Auftrag, dann die Arbeit inklusive Rechnungsstellung und danach die Bestätigung für die Baubehörde auf der Agenda steht.

Wenn man nun noch weiter nach mindestens drei Jahren akzeptiert, dass die qualifizierte digitale Signatur in der digitalen Welt der Ersatz für die händische Unterschrift aus der Papierzeit ist, ist man noch einen Schritt weiter. Ein Ziel der Digitalisierung war ja die Medienbrüche (ausdrucken, unterschreiben, wieder einscannen) zu eliminieren. Das funktioniert. Und in Niedersachsen sind von wenigen Ausnahmen abgesehen alle Bauvorlagen von der für sie verantwortlichen Person qualifiziert digital zu signieren. Wer hätte denn zur Papierzeit die von ihm erstellte Bauvorlage nicht unterschrieben?

Schöne Weihnachtsfeiertage
Stefan
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Online-Anträge Baugenehmigung 20 Dez 2024 11:57 #83302

Ein großer Schritt wäre, rechtssichere EMail (Inhalt, Zugang) einzuführen - dann würde viel Aufwand obsolet.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Online-Anträge Baugenehmigung 20 Dez 2024 13:20 #83303

Ein großer Schritt wäre, rechtssichere EMail (Inhalt, Zugang) einzuführen - dann würde viel Aufwand obsolet.
Mit anderen Worten, das beA für alle!?

Edit: Das Rad muss ja schließlich nicht für jeden Verwaltungsakt neu erfunden werden...

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Letzte Änderung: von saibot2107. Grund: Ergänzung

Online-Anträge Baugenehmigung 20 Dez 2024 13:37 #83304

welche konkreten und nachweislich realtitätsverankerten und nicht als Einzelfall unmaßgeblichen Probleme bestehen mit EMails und PDF(A)?

(bitte nicht noch mehr vereinheitlichenden Formalquatsch. Davon haben wir schon übermäßig viel)

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